Der LBM Worms teilt in einer Pressemeldung vom 6. November mit, dass der Geh- und Radweg entlang der B 48 nördlich von Alsenz zwischen dem 11. und 22. November wegen einer Neuasphaltierung vollgesperrt wird. Interessant hierbei ist, dass die Radfahrer in diesem Zeitraum die Fahrbahn der B 48 benutzen dürfen – und hierfür angeordnet wird. Der LBM Kaiserslautern hätte hingegen wohl einfach ein
hingestellt…
So heißt es unter anderem:
Die Radfahrer müssen deswegen auf die B 48 ausweichen.
Ja, wie – gehört der Geh- und Radweg denn etwa doch nicht zur B 48? Es scheint aber in der Tat kein „Geh- und Radweg“, sondern ein paralleler Mehrzweckweg zu sein – obwohl die Baulast des Weges beim Bund liegt.
Leider war es dem LBM nicht möglich, dem Radverkehr einen anderen Radweg als Alternativroute anzubieten.
Ja, wirklich schade, dass man hier in der Vergangenheit lieber ein straßenbegleitendes Wegelchen angelegt hat, obwohl es auf der östlichen Talseite der Alsenz einen weitestgehend parallel zur Alsenztalbahn verlaufenden, aber nur rudimentär befestigten Wirtschaftsweg gibt, der diese Funktion hätte auch erfüllen können. Wär für die Touris sicher angenehmer, als an einer lauten Bundesstraße zu fahren.
Zur Einhaltung der Verkehrssicherheit der Radfahrer hat der LBM bereits durch entsprechende Beschilderung an der Bundesstraße die Geschwindigkeit auf 50 km/h reduziert. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich unbedingt an die Gebote der Beschilderung zu halten.
Das ist in der Tat mal löblich. Da hätte die Kreisverwaltung Südwestpfalz doch ein schönes Lernbeispiel, wenn sie die B 10 vielleicht bald wieder für Radfahrer freigeben muss…!? 😉
Links zu Mapillary
Bei mapillary findet man auch Aufnahmen dieses Wegelchens aus dem Jahr 2017. In nördlicher Richtung scheint es ab dem Abzweig der B 420 gar nicht als beschildert zu sein, auch nicht weiter südlich an der Einmündung der L 403. In südlicher Richtung ist der Weg am Abzweig der B 420 bei Hochstätten (Kreis Bad Kreuznach) sogar mit
beschildert. Was wohl auch am Zustand und der „Breite“ liegen könnte. Warum der mapillary-Radler etwas weiter südlich hier wohl eine Abkürzung, statt der Querungshilfe nimmt…? Wie man nebenbei sieht, ist auch der folgende Abschnitt nicht benutzungspflichtig, da mit
, „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ und
beschildert. Was vermutlich auch für die Gegenrichtung gilt. Nachts dort unterhalb der Fahrbahn auf der linken Seite unterwegs zu sein, macht sicher irre viel Spaß. Sonnenbrille nicht vergessen!
Im Juli gab es bei Alsenz übrigens einen durch das Vorhandensein dieses „Radwegs“ ausgelösten Auffahrunfall zwischen zwei Pkw.