Eine Pressemeldung über ein angefahrenes 10-jähriges Kind in Pfeffelbach dient als Beispiel für die tendenziöse Schreibe vieler Polizeipressestellen. In Landau stürzt ein 18-jähriger, weil über den dortigen Radweg in ein Auto einsteigende Personen diesen zum Ausweichen zwingen. Ebenfalls in Landau fanden zum wiederholten Male Lametta-Kontrollen statt. Und nochmal in Landau verursacht ein 15-jähriger beim Linksabbiegen den Sturz eines Mofafahrers. Auf der B 38 bei Oberotterbach verliert eine Autofahrerin die Kontrolle über ihren Pkw und landet im Graben.
Busse und Schulkinder
Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 6. November 2019:
Pfeffelbach (ots). Am Dienstagnachmittag ereignete sich gegen 13:30 Uhr ein Verkehrsunfall in der St.Wendeler-Straße, bei dem ein 10-jähriges Kind von einem PKW erfasst wurde.
Das Kind befand sich nach dem Schulbesuch auf dem Nachhauseweg und betrat unvermittelt die Fahrbahn hinter einem Bus, so dass es erst sehr spät für die Fahrerin des in den Unfall verwickelten PKW wahrgenommen werden konnte.
Das Kind wurde mit vermeintlich leichten Verletzungen mit dem Rettungsdienst in das Uni-Klinikum Homburg verbracht. Dadurch, dass die Fahrerin des PKW einen Ausweichversuch unternahm, wurde das Kind nach ersten Erkenntnissen nur am Oberkörper von dem Außenspiegel touchiert.
Diese Meldung hat zwar keinen Radfahrerbezug, aber sie ist ein passendes Beispiel für die tendenziöse Schreibe vieler Autofahrer in Uniform. Vermutlich wurde hier auch noch unterschlagen, dass es sich um einen Schulbus handelte? Reine Spekulation meinerseits, dass der Unfall im Bereich dieser beiden Bushaltestellen geschah; die Uhrzeit spricht auch dafür, dass es sich um einen Schulbus handelte.
Anstatt anlässlich eines solchen Unfalls Autofahrer an den § 20 StVO zu erinnern, stellen wir die Autofahrerin gar als Heldin dar, die durch ihre Reaktionsfähigkeiten sogar Schlimmeres vermieden hätte. Dazu passt übrigens auch diese Meldung der PD Pirmasens über eine 78-jährige, die in Pirmasens einen 10-jährigen auf einem Zebrastreifen „übersehen“ und angefahren hat.
Einstieg über Radweg führt zu Sturz
Pressemeldung der PD Landau vom 6. September 2019:
Landau (ots). Ein 18-jähriger Fahrradfahrer befuhr am 5.11.2019, gegen 07:50 Uhr den Radweg in der Hainbachstraße in nördlicher Richtung. In Höhe einer Bushaltestelle hielt ein Pkw am rechten Fahrbahnrand an, um Personen einsteigen zu lassen. Die einsteigenden Personen verengten den Radweg, so dass der Radfahrer ausweichen musste. Durch nasses Laub und Verwenden der Vorderradbremse stürzte der Fahrradfahrer auf die Fahrbahn unter das anhaltende Fahrzeug und verletzte sich an der Hand. Sachschaden entstand nicht.
Tja – solche Sachen passieren nur wegen „Radwegen“. Ich wundere mich ja immer warum viele Radfahrer sich über diese permanente Zweckentfremdung jedes Mal noch tierisch aufregen können…!? Das ist halt kein Bug, sondern ein Feature! Und ein Hauptgrund, warum ich jede Art von straßenbegleitender „Infrastruktur“ ablehne. Die Hainbachstraße wurde hier in den Unfallmeldungen übrigens nicht das erste Mal thematisiert. Der Autofahrer hat hier wohl die Zufahrt zum Autohaus blockiert. Offenbar wollte der Radfahrer lobenswerterweise sogar über die Fahrbahn, statt den Gehweg ausweichen.
Erneute Lametta-Kontrollen in Landau
Pressemeldung der PD Landau vom 5. November 2019:
Landau (ots). Am 4.11.2019 fanden im Stadtgebiet Landau in den Abendstunden Verkehrskontrollen statt. Hierbei stand das Verhalten von Fahrrad fahrenden Verkehrsteilnehmern im Fokus der Polizei. In der frühzeitig einsetzenden Dämmerung wurde insbesondere das Mitführen und Benutzen der lichttechnischen Einrichtungen und Ausstattung mit den vorgeschriebenen Reflektoren überprüft. Bei insgesamt 20 kontrollierten Radfahrer/-innen wurden 6 Radfahrer/-innen ohne Beleuchtung bzw. fehlende Reflektoren angetroffen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Verwarnungsgeld ausgesprochen. Unter dem Hinweis auf die schlechte Wahrnehmbarkeit von Radfahrern in der frühzeitig einsetzenden Dunkelheit waren sämtliche angesprochene Radfahrer/-innen einsichtig.
Ich wäre nicht „einsichtig“ gewesen, wenn man mich bei eingeschaltetem Rücklicht wegen des fehlenden Heckreflektors oder wegen der Tatsache, dass ich nur an jeder zweiten Speiche einen Stick befestigt habe, hätte schieben lassen. Ich bin einmal mehr froh, nicht in dieser Stadt leben zu müssen. Es wird wirklich Zeit, dass diese Lametta-Vorschriften endlich abgeschafft werden! Wo ist bitteschön der Nachweis für den zusätzlichen Sicherheitsgewinn durch Reflektoren bei eingeschaltetem Front- und Rücklicht? Den gibt es nicht; schließlich wurde das Zeugs in den 30er Jahren eingeführt. Aber – wie viele anderen „Altlasten“ aus der Zeit des Nationalsozialismus – wurde auch dies bis Heute nicht hinterfragt…
Zu plötzliches Linksabbiegen
Pressemeldung der PD Landau vom 5. November 2019:
Landau (ots). Zu einer Kollision zwischen einem 15-jährigen Radfahrer und einem 17-jährigen Rollerfahrer kam es am 4.11.2019, gegen 13.10 Uhr in der Drachenfelsstraße in Landau. Der Radfahrer bog an der Einmündung zur Scharfeneckstraße nach links ab, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und seine Abbiegeabsicht entsprechend durch Handzeichen anzukündigen. Der nachfolgende Mofafahrer stürzte und verletzte sich hierbei. Das Mofa wurde stark beschädigt.
„Handzeichen“ sind laut StVO gar nicht vorgeschrieben, sondern „Fahrtrichtungsanzeiger“ – und die darf man an einem Fahrrad gar nicht anbringen. Man ist andererseits sogar verpflichtet, beide Hände am Lenker zu halten (u. a., um jederzeit bremsen zu können). Im Falle des Linksabbiegens reicht m. E. eigentlich bereits das frühzeitige Einordnen, um die Abbiegeabsicht anzukündigen. Was aber in der Tat viele Radfahrer auch nicht machen; da wird dann stramm rechts am Rand gefahren und einfach rübergezogen… Andererseits: Der Mofa-Fahrer hat in dem Falle auch zu wenig Sicherheitsabstand gehalten.
Abflug von der B 38
Pressemeldung der PD Landau vom 5. November 2019:
Oberotterbach – B 38 (ots). Am Montag, 04.11.2019, gegen 09:25 Uhr, befuhr die Fahrerin eines Opel Corsa die B 38 von Oberotterbach kommend in Richtung Bad Bergzabern. In Höhe des „Pionierweges“ verlor die 42-Jährige, aus bislang nicht geklärten Gründen, die Kontrolle über ihr Fahrzeug, geriet ins Schleudern und kam anschließend nach rechts von der Fahrbahn ab. Der Pkw blieb auf der linken Fahrzeugseite im Graben liegen. Die Fahrerin wurde glücklicherweise nicht verletzt. An dem nicht mehr fahrbereiten Pkw entstand ein Sachschaden in Höhe von 1000.- Euro.
Wo der „Pionierweg“ liegt, weiß ich leider nicht. Aber die Autofahrerin wäre hier wohl unter Umständen mit etwas mehr Schwung sogar auf dem planfestgestellten Wegelchen gelandet? Soviel dazu, dass man auf dieser „Radinfrastruktur“ nennenswert „sicherer“ unterwegs wäre. Ein 12-jähriger wurde bspw. am 5. November bei Ratzeburg (Schleswig-Holstein) auf so einem Wegelchen schwer verletzt, als eine 80-jährige die Kontrolle über ihren BMW verlor und nach links(!) von der Fahrbahn abkam. Aber ja – beschleunigen wir den Verkehr unbedingt noch mehr, indem wir für noch mehr exklusive Fahrbahnen vor allem außerorts sorgen, wo die Leute dann noch sorgloser unterwegs sein dürfen…! Anstatt auch dort Radfahrer als verkehrsberuhigende Elemente zu betrachten?
Oberotterbach:
Der Pionierweg müsste der Weg sein, der nördlich von Oberotterbach von der B38 nach Westen in den Wald abzweigt (gegenüber dem Sportplatz). Die Ecke dort ist durch die Kurve mit Senke und Abzweig zum Sportplatz etwas unübersichtlich.
Du meinst den, der in Richtung Stäffelsberturm / Hohe Derst führt? Den hatte ich auch in Verdacht.
Genau den.