In den letzten Tagen fühlte ich mich mal wieder total missverstanden bzw. für blöd verkauft. Ich hatte anlässlich einer Vorbeifahrt dem Fachbereichsleiter der VG Landstuhl eine e-mail geschrieben, warum das Handtuch-Wegelchen auf der Atzel immer noch mit einem uralten Zeichen 244 der StVO von vor 1992 beschildert sei. In der ersten Reaktion verwechselte er es mit dem inzwischen entfernten an der L 363. Meine zweite Nachfrage wurde dann so interpretiert, dass ich ein „neues“
für das alte Zeichen 244 fordere. Erst auf meine dritte Konkretisierung hin erhielt ich heute eine e-mail, in der man mir mitteilt, dass man von einer Bebläuung auch in Zukunft nicht absehen wird. Obwohl das Wegelchen nur 1,5 m schmal und nicht straßenbegleitend ist.
Der gute Mann wusste ziemlich sicher von Anfang an, worum es geht. Die Verkehrsschau hierzu fand bereits im August statt. In all den Monaten hielt man es mal wieder nicht für nötig, mir das Ergebnis einer Prüfung mitzuteilen oder mich damals – wie von mir gebeten – dazu einzuladen. Aber das bin ich im Kreis Kaiserslautern, in welchem eine regelrechte, vom (rennradfahrenden) Landrat unterstützte „Blaue Anarchie“ herrscht, ja gewöhnt. Der Lauterer ADFC ist leider auch extrem harmlos und interessiert sich nicht für die Aufhebung derart absurder Benutzungspflichten im Kreis oder in der Stadt. Im Gegenteil; es gibt dort sogar gewisse Mitglieder, die es begrüßen, dass die B 10 für Radfahrer weiter gesperrt bleibt.
Nun denn; kommen wir zur „Begründung“, warum man dort von einer Bebläuung nicht absehen könne:
am 14.08.2019 hat im Zuge der L 470 zw. Landstuhl-Atzel und Sportplatz Rothenborn eine Ortsbesichtigung stattgefunden.
Bei diesem Ortstermin waren Vertreter des Landesbetrieb Mobilität, der Straßenmeisterei, der Kreisverwaltung Kaiserslautern, der Polizeiinspektion Landstuhl und der Ordnungsverwaltung zugegen.
Die Vertreter sind zu dem Ergebnis gekommen, dass in diesem Bereich keine unerhebliche Verkehrsbelastung vorliegt (ca. 7.800 Fahrzeug nach Verkehrsstärkenkarte). Zudem werden bei einer Nutzung des betroffenen Radweges die komplexen Verkehrssituationen im Bereich der Anschlussstelle Landstuhl-Atzel (A 62) umfahren. Die Beteiligten rechnen daher der bestehenden Benutzungspflicht keine unbedeutende Auswirkung auf die Verkehrssicherheit zu.
Insoweit soll die Nutzungspflicht in Fahrtrichtung rechts (Landstuhl Atzel Richtung Sportplatz Rothenborn) aufrechterhalten bleiben. Lediglich das „alte Zeichen 240 StVO soll gegen ein aktuelles Zeichen ausgetauscht werden. In Gegenrichtung besteht mangels Zeichen 240 StVO am Beginn des Radweges bereits derzeit keine Benutzungspflicht. Da auch die Breite des Weges (z.T. nur 1,50 m Asphaltfläche) dies nicht zulässt, kommt auch eine entsprechende Ergänzung der Beschilderung nicht in Betracht. Die aus Richtung Sportplatz Rothenborn am Ende des Radweges stehenden Zeichen 240 StVO und Zusatzzeichen 1012-31 StVO („Ende“) werden daher gegen Zeichen 239 StVO ausgetauscht.
Wir halten fest: Die mit 1,5 m förmlich atomisierte Mindestbreite von 2,5 m (innerorts) bzw. 2 m (außerorts) für interessiert mal wieder keinen. Auch nicht die Tatsache, dass man auf diesem Handtuch einen Fußgänger (u. U. mit Kinderwagen) weder gefahrlos überholen, noch einem begegnen kann. Dass das die L 470 verlassende Wegelchen so oder so nicht straßenbegleitend – und daher nicht benutzungspflichtig ist, war dem erlauchten Kreis vermutlich eh wieder zu hoch…
Es ist schon absurd, dass der geballten Fachkompetenz der fundamentale Widerspruch, den Weg in Richtung Martinshöhe unbedingt bebläut zu lassen, während man ihn in Zukunft in der Gegenrichtung ausdrücklich gar nicht (mehr) befahren darf, nicht auffallen will. Dabei sind die „Verkehrssituationen“ in Richtung Landstuhl wegen der beiden Ab- und Auffahrten zur A 62 zumindest ein wenig „komplexer“ als in Richtung Martinshöhe. Wo Radfahrer einfach nur geradeausfahren (dürfen).
Im Kreis Kaiserslautern wird man auch weiterhin jeden Trampelpfad blaubeschildert lassen. Dies hatte man ja im Laufe dieses Jahres anlässlich der neuen Schikane in Bann erneut unter Beweis gestellt. Die Straßenverkehrsbehörde wird sich also wohl nur bewegen, wenn man sie verklagt. Bedauerlich ist, dass auch der (man muss es nochmal erwähnen: rennradfahrende!) Landrat die Ohren auf Durchzug stellt. Auch meine Bitte, zur absurden, linksseitigen Schussfahrt bei Martinshöhe Stellung zu nehmen, wurde ignoriert.