Ende der Geistergehwegradelpflicht bei 7,4 % Gefälle

Geister-Gehwegradelpflicht

Ich hätte wohl deutlich früher damit beginnen sollen, viele meiner Anfragen unter Verweis auf den § 11 LTranspG und einer möglichen Beschwerde beim LfDI zu stellen. Okay, der LBM stellt sich in dieser Hinsicht erneut äußerst stur an, aber auf manche Behörden scheint es dann doch ein klein wenig Eindruck zu machen. Im letzten Beitrag zum Austausch eines uralten Zeichen 244 gegen ein neues Gemeinsamer Geh- und Radweg bei Landstuhl erwähnte ich einmal mehr die Tatsache, dass die Geistergehwegradelpflicht eines sehr steilen Wegelchens bei Martinshöhe immer noch nicht aufgehoben wurde.

Meine „Mängelmeldung“ hatte ich am 22. April 2018 an die Kreisverwaltung gesendet. Jetzt, immerhin mehr als 1,5 Jahre später hat man mir – aufgrund der Androhung eines formellen Antrags gem. LTranspG – Folgendes mitgeteilt:

wir haben uns die örtlichen Verhältnisse im Zuge der L 466 unter Beteiligung der Polizei und der Straßenbaubehörde am 14.08.2019 angeschaut.

Dabei haben wir einvernehmlich folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Die Benutzungspflicht (Zeichen 240 StVO) wird in beide Fahrtrichtungen aufgehoben
  • Um eine „freiwillige“ Nutzungsmöglichkeit aufrechtzuerhalten, wird die Strecke in Anlehnung an das Ihnen bekannte Rundschreiben des LBM RP v. 21.01.2019 ausgeschildert bzw. markiert.
  • An der Einmündung K 68 (aus Ri. Schernau) erfolgt eine Furtmarkierung. Zusätzlich wird für den ausfahrenden Verkehr Zusatzzeichen 1000-32 über Zeichen 205 StVO aufgestellt.
  • Die an der Ausfahrt Friedhof nicht optimale Sichtbeziehung Richtung Martinshöhe soll durch einen Rückschnitt der Hecke verbessert werden.

Bezüglich der anordnungsbedürftigen Änderungen erfolgte am 20.09.2019 eine Anordnung der KV KL. Nach unserem Kenntnisstand wurde allerdings die Beschilderung bzw. Markierung noch nicht von der Straßenmeisterei angepasst. Aktuell dürfte dies witterungsbeding auch schwierig sein.

Eine entsprechende Rückmeldung an Sie war unsererseits erst nach erfolgtem Vollzug angedacht.

Diese Überprüfung fand am gleichen Tag wie jene bei Landstuhl statt, was darauf hindeutet, dass dies eine größere Veranstaltung war; unter Umständen hat man sich dann auch das Elend am Landstuhler Kaufland oder auch bei Weilerbach angesehen – das werde ich demnächst noch erfragen. Eingeladen wurde ich natürlich wieder nicht. Warum man in Landstuhl unbedingt an dem blauen Schild festhalten musste, während man hier dann tatsächlich den Weg in beiden Richtungen entbläut, kann verstehen wer will – ich versteh es jedenfalls nicht.

Immerhin könnte man diese Aufhebung als „Präzedenzfall“ für Wegelchen mit sehr starkem Gefälle betrachten. Im Rahmen des „Blauen Herbstes“ im Kreis Südwestpfalz sind nämlich leider die blauen Schilder am ebenfalls recht steilen Wegelchen zwischen Lemberg und Langmühle immer noch nicht verschwunden.


Entbläuung in Schwedelbach

Bei der Gelegenheit kann ich auch noch vermelden, dass der Kreisel in Schwedelbach bereits entbläut wurde. Dies hatte mir VG-Verwaltung am 11. November (aber erst auf Nachfrage) mitgeteilt.


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