Der LBM zur gesperrten Bahnhofszufahrt

Da hat meine Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wohl tatsächlich dazu geführt, dass der LBM Kaiserslautern aus seinem Tiefschlaf aufgewacht ist und mir auf einige meiner Anfragen am 22. November per e-mail geantwortet hat. Ganz interessant war die Stellungnahme zur überflüssigen und absurden Abriegelung des 2. Zufahrtsweges zum an der Queichtalbahn gelegenen Bahnhof in Hinterweidenthal. Der Schwarze Peter wird vom LBM Kaiserslautern an die Kreisverwaltung Südwestpfalz zurückgereicht, die bestritten hatte, die Absperrung angeordnet zu haben.

So heißt es:

die von Ihnen angesprochene westliche Zufahrt zum Bahnhof Hinterweidenthal ist im Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der B 10 nicht geregelt. Sie ist im Rahmen der Bauabwicklung und innerhalb der Planfeststellungsgrenzen entstanden, um während der Vollsperrung der eigentlichen Bahnhofszufahrt die Zuwegung zum Bahnhof und zu den dortigen Anwesen sicherzustellen. Mit Fertigstellung der östlichen Bahnhofszufahrt wurde das Provisorium wieder entbehrlich.

Das „Provisorium“ hat über vier Jahre lang prima funktioniert. Als „entbehrlich“ würde ich diesen Weg deshalb gerade nicht bezeichnen. Jedenfalls hat die Kreisverwaltung darauf verwiesen, dass die Sperrung im Planfeststellungsbeschluss geregelt sei. Im Schreiben vom 14. August hieß es:

Die Behelfszufahrt musste vielmehr nach dem Inhalt eines entsprechenden rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses mit Wiedereröffnung der alten Bahnhofszufahrt (in östlicher Richtung) gesperrt werden.

Der Weg kam im Planfeststellungsbeschluss aber laut Auskunft des LBM Kaiserslautern gar nicht vor. Also gab es in diesem Beschluss auch keine Regelungen dazu, dass dieser nach Fertigstellung der (neuen) „alten“ Zufahrt abgeriegelt werden müsse.

Der LBM Kaiserslautern weiter:

Da Überlegungen laufen, die westliche Zufahrt in das neue Bahnhofsumfeldkonzept einzubeziehen und auch als Radweg zu nutzen, aber dazu noch die Baulastträgerfrage zu kären und das Baurecht für den dauerhaften Erhalt der westlichen Zufahrt zu schaffen ist, wurde von Seiten der Kreisverwaltung die Sperrung des Weges verfügt. (…)

Tja. Da hätte mich die Kreisverwaltung dann wohl ganz frech angelogen? Wobei die Kreisverwaltung hier ja aber auch generell gar nicht zuständig war und ist, sondern die VG Hauenstein – die ja ebenfalls auf die KV Südwestpfalz verwiesen hatte. Die Absperrelemente stammen jedenfalls von der Straßenmeisterei Dahn (also dem LBM).

Wir halten fest: Die Absperrung dieses verkehrlich sinnvollen Verkehrswegs mittels Verbot für Fahrzeuge aller Art und mehreren Absperrschranken im August erfolgte ohne Rechtsgrundlage und somit auf eine äußerst fragwürdige Art und Weise. Ich bin sehr gespannt, was meine weiteren Recherchen in dieser Angelegenheit zu Tage fördern werden.

Den LBM habe ich darum gebeten, zumindest eine Lücke in der Absperrung zu lassen und wenigstens Radfahrern und Fußgängern die Nutzung per Gemeinsamer Geh- und Radweg oder Verbot für Kraftfahrzeuge wieder zu ermöglichen.

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