Ich will hier in meinem eigentlich der Sache gewidmeten Blog eigentlich gar nicht so sehr meine persönlichen „Empfindungen“ in den Vordergrund stellen. Aber dass mein radverkehrspolitisches Engagement in einer eher ländlichen, total autoverrückten Gegend mich immer wieder auch persönlich sehr frustriert, lässt sich in meinen Beiträgen nicht völlig verbergen. Eigentlich hatte ich anfangs zumindest noch die Erwartung, dass die Verwaltungen (und vor allem deren gewählte Oberhäupter) durchaus dankbar für die Hinweise und Eingaben zu einem Thema wären, für das sich sonst keiner ernsthaft interessiert.
Mit der Zeit wurde vor allem wegen des Themas B 10 und der zahlreichen bebläuten Wege in meinem Quasi-„Heimatkreis“ das „Verhältnis“ zur Kreisverwaltung Südwestpfalz sowie deren Landrätin immer schlechter. Daran änderte auch das Gespräch nichts, welches im vergangenen Oktober zum Thema B 10 stattfand – denn man beharrte ja auf der mehr als fragwürdigen Rechtsauffassung, dass die B 10 weiter gesperrt bleiben dürfe, obwohl dem Radverkehr keine sichere Alternative angeboten wird. Auch bei einer späteren Akteneinsicht zur Sperrung der B 10 hatte ich das Gefühl, dass man meinen Widerstand ein wenig „persönlich“ nimmt. Denn man wollte mich an diesem Tag auch nicht in das Schreiben vom LBM blicken lassen, in welchem die lange erwartete Alternative zum Zeichen 240 StVO aufgezeigt wurde.
Dass die KV dann auch trotz dieses am 21. Januar versandten Schreibens noch einmal über ein halbes Jahr und somit insgesamt teils deutlich mehr als zwei Jahre benötigte, um endlich die Benutzungspflichten zahlreicher (noch so absurder) Wegelchen aufzuheben, habe ich hier ja mehrfach thematisiert. Letzten Endes führte wohl vor allem die Tatsache, dass ich mich mit dieser Untätigkeit nicht abfinden wollte und immer wieder nachfragte, dazu, dass mich die Kreisverwaltung mehr oder weniger zur persona non grata abstempelte, indem sie mir auch wichtige Informationen vorenthielt, während sie jene freigiebig mit dem Rest der Welt teilte.
Dazu gehörte eben auch die Information über die Aufhebung mehrerer Benutzungspflichten als auch deren Begründung, die am 24. Mai 2019 per e-mail auch an einen besonders „pflegeleichten“ Vertreter des ADFC Kaiserslautern ging. Den man im September noch einmal zu einem „Ortstermin“ nach Lemberg einlud. Hierzu stritt man übrigens ab, dass man mich wahrgenommen hätte:
(…) Die Teilnehmer des Ortstermins hätten nicht registriert, dass Sie offensichtlich ebenfalls vor Ort anwesend waren.
Wer’s glaubt…
Bürgerbeauftragte
Da die KV sich zu ihrem zunehmenden „Informations- und Einladungsboykott“ nicht äußern wollte, hatte ich die Bürgerbeauftragte des rheinland-pfälzischen Landtags um einen Vermittlungsversuch gebeten. Jenen kann ich – erwartungsgemäß – als gescheitert betrachten. Die Bürgerbeauftragte auf die Frage, warum man ausgerechnet mich (den Auslöser der Überprüfungen) nicht informierte:
Im Herbst 2017 seien zwei umfassende Verkehrsschauen durchgeführt worden, bei denen Ihre einzelnen Eingaben erörtert wurden. Wie bereits beschrieben, seien dabei allerdings Punkte aufgetaucht, die es wegen grundlegender Problemstellungen zunächst mit dem Ministerium zu klären galt. Die Kreisverwaltung erklärt, dass sie mit Mail vom 24.05.2019 dann auf der Grundlage von § 45 StVO die Straßenbaubehörde, die Polizei sowie den ADFC als Interessenverband über die vorgesehene Rücknahme der Benutzungspflicht auf mehreren Radwegen informiert und angehört hat. Dabei habe sie sich an das im Straßenverkehrsrecht vorgesehene Verfahren gehalten. In diesem Zusammenhang sei sicherlich die Unterscheidung zwischen einem Abstimmungsverfahren nach § 45 III 5. 1 StVO und einer Verkehrsschau im eigentlichen Sinne notwendig.
Der § 45 (3) hat keine 5 Sätze oder Nummern; ich weiß daher nicht, auf welche Vorschrift die KV hier verweisen möchte. Die VwV zu § 2 StVO, Rn. 28 lautet jedenfalls folgendermaßen:
Über die Kennzeichnung von Radwegen mit den Zeichen 237, 240 oder 241 entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach Anhörung der Straßenbaubehörde und der Polizei. In die Entscheidung ist, soweit örtlich vorhanden, die flächenhafte Radverkehrsplanung der Gemeinden und Träger der Straßenbaulast einzubeziehen. Auch kann sich empfehlen, zusätzlich Sachkundige aus Kreisen der Radfahrer, der Fußgänger und der Kraftfahrer zu beteiligen.
Um „Sachkundig“ zu sein, muss man gem. VwV nicht ADFC-Mitglied sein. So oder so: die Kreisverwaltung wollte mich hier bewusst brüskieren, indem sie mich gezielt im Ungewissen ließ. Als „Strafe“ dafür, dass ich immer und immer wieder ein Tätigwerden forderte. Die Ausrede, man habe das Ministerium gebraucht, spricht natürlich nicht unbedingt für die Kompetenz dieser Behörde, denn in den VwV und zur Not in den ERA 2010 bzw. RAL steht alles drin, was man braucht. Selbst wenn bei einzelnen Wegen eine Entscheidung komplizierter gewesen wäre, wäre das kein Grund gewesen, über zwei Jahre gar nichts zu tun. Also vor allem auch keine weiteren Wege zu überprüfen. Und auch das ist ein weiterer Punkt, der mich ziemlich aufregt: Der Kreis hat offenkundig auch nur (einen Teil der) Wege überprüft, die ich gemeldet hatte. Alle anderen lässt er so, wie sie sind; also auch den am Saarbacherhammer (Beitragsbild).
Bezüglich meiner fruchtlosen Fachaufsichtsbeschwerden wegen der Nichtwidmung des „Wirtschaftswegs“ zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein als auch der absurden Abriegelung der Busenberger Nebenstraßen verwies die KV auch gegenüber der Bürgerbeauftragten auf ihre bisherigen (sachlich und rechtlich mehr als unzureichenden) Antworten.
Ebenfalls vor einer halben Ewigkeit hatte ich die KV um eine Auflösung des Ampelrätsels an der Biebermühle gebeten. Man habe sich deshalb ans Ministerium gewandt. Auch hierzu erhielt ich bis heute keine Antwort mehr.
Mitarbeit in Sachen HBR-Wege?
Im April 2019 hatte ich angesichts der Tatsache, dass im gesamten Kreis auch über zwei Jahre nach meinen ersten Hinweisen an die KV, einige VG-Verwaltungen als auch den LBM noch kein einziger(!) der zahlreichen, mit beschilderten HBR-Wege straßenverkehrsrechtlich freigegeben wurde, der Kreisverwaltung meine persönliche Mitarbeit angeboten. Auch deshalb, da mir bewusst ist, dass vor allem auch in vielen Verbandsgemeindeverwaltungen Personalnot herrscht und das Problem auch offensichtlich weder gesehen, noch für dringend gehalten wird. So bot ich an, das HBR- und sonstige Radrouten-Netz im Kreis abzufahren, den Zustand zu dokumentieren, zu katalogisieren, entsprechende Anordnungen zu formulieren (die die zuständigen Behörden nur noch abstempeln und unterzeichnen müssten) und ggf. auch die Schilder selbst auszutauschen. Hierzu schlug ich einen „Runden Tisch“ vor. Auf das Angebot ging man (natürlich) nicht ein. Die Bürgerbeauftragte hierzu:
(…) Es erschließt sich der Kreisverwaltung nicht, weshalb es darüber hinaus in dieser Angelegenheit eines Runden Tisches bedarf. Sofern Sie nun auch noch die Frage in den Raum stellen, wieso nicht auf Ihr Angebot eingegangen wurde, in der Kreisverwaltung für Sie eine Stelle zu schaffen, so müsse durchaus auch hinterfragt werden, ob Ihr Handeln und Ihre zahlreichen Eingaben letztlich evtl. auch auf dieses Ziel ausgerichtet sind.
Verdammt; ich wurde durchschaut! Mein hinterlistiger und perfider Plan, die Kreisverwaltung so lange zu nerven, bis sie mich als Radverkehrsbeauftragten einstellt – und mir damit die Gelegenheit gibt, die Behörde zu infiltrieren und von Innen heraus zu zersetzen, ist aufgeflogen… 😉
Nein, liebe KV; mir geht es in erster Linie um die Rechtssicherheit von Radfahrern! Und hierbei geht mir die völlige Ignoranz, der spürbare Unwille und die Unfähigkeit zahlreicher südwestpfälzischer Behörden, aber auch des LBM gewaltig auf den Senkel, weil sie das Thema Radverkehr generell nicht ernst nehmen. Hätte sich auch nur irgendwer in dieser Sache auch nur annähernd interessiert gezeigt und auf meine Hinweise schnell und unkompliziert reagiert (ich bin nicht einmal mehr so dreist, ein „Dankeschön für den Hinweis“ zu erwarten), hätte ich in diesem Frühjahr überhaupt nichts in dieser Art vorschlagen müssen. Im Endeffekt wäre das die einfachste, günstigste und schnellste Möglichkeit gewesen, das Thema komplett zu erledigen. Aber das wollte – und will man ja nicht. Im Rahmen einer befristeten 40-%-Stelle hätte ich wohl nicht mehr als zwei oder drei Monate dafür benötigt. Es ist natürlich auch unnötig zu erwähnen, dass auch trotz des Rundschreibens kein einziger HBR-Weg freigegeben wurde.
Ich würde mich allerdings auch nicht „wehren“, wenn es vielleicht tatsächlich andere Gebietskörperschaften gäbe, denen der rechtliche Zustand ihres Radrouten-Netzes nicht völlig egal ist – und die sich in dieser Sache gerne kompetent beraten und unterstützen lassen würden.
Nachhilfe zum LTranspG
Das „darüber hinaus“ im vorherigen Zitat beruht übrigens auf einem Rundschreiben an die Verbandsgemeindeverwaltungen, welches die KV am 19. Juli 2019 versandt hatte. Hierbei ging es ganz allgemein um das Thema an Feld- und Waldwegen. Die Kreisverwaltung hatte mir aber erst aufgrund eines formellen Antrags nach § 11 LTranspG und einer Beschwerde beim LfDI eine Kopie zugesandt – allerdings nicht ganz freiwillig, so heißt es:
Ohne Anerkennung des Vorliegens einer entsprechenden Rechtsgrundlage nach dem LTranspG übersenden wie Ihnen als Anlage zu diesem Schreiben eine Fotokopie des genannten Schreibens (…).
Ich hatte mich daraufhin noch einmal an die zuständige Mitarbeiterin des LfDI gewandt, um jene darum zu bitten, der Kreisverwaltung ein wenig Nachhilfe in Sachen Transparenz zu geben. Jene erhält zu dieser Angelegenheit vom LfDI noch ein Schreiben mit u. a. folgendem Inhalt:
Im vorliegenden Fall baten Sie um die Übermittlung eines Rundschreibens an die Verbandsgemeindeverwaltungen bezüglich der Beschilderungen von Wirtschaftswegen. Bei dem Rundschreiben handelt es sich um eine amtliche Information im Sinne von § 5 Abs. 2 LTranspG, wonach amtliche Informationen alle dienstlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen sind.
Der Begrifft der amtlichen Information ist daher nach dem Willen des Gesetzgebers sehr weit zu fassen.
Die Rechtsgrundlage für Ihren Informationsanspruch bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz ergibt sich daher im vorliegenden Fall automatisch aus dem Landestransparenzgesetz. Die Rechtsauffassung der Kreisverwaltung wird von hier somit nicht geteilt.
Ich habe Ihre Mitteilung daher zum Anlass genommen, der Kreisverwaltung ein Schreiben gleichen Inhalts zukommen zu lassen und diese gebeten zukünftig die Vorgaben des Landestransparenzgesetzes zu beachten.
Ich werde bei zukünftigen Anfragen stets genüsslich darauf verweisen.
Im Grunde finde ich die Sache aber todtraurig; mir fehlt einfach jedes Verständnis dafür, warum die Kreisverwaltung so agiert, wie sie agiert. Das ist meiner Ansicht nach einfach nur unzeitgemäß, unhöflich und unprofessionell; an einer konstruktiven Zusammenarbeit hat man weiterhin Null Interesse.