Bereits am 6. Oktober hatte ich mich wegen des leidigen Themas (Zeichen 250) vor Wald- und Feldwegen, insbesondere auch vor den ausgeschilderten, aber somit leider auch für Radfahrer verbotenen HBR-Routen erneut an die Bürgerbeauftragte des rheinland-pfälzischen Landtags gewandt, da viele Verbandsgemeinden, die Städte Pirmasens und Zweibrücken, der LBM und auch die Kreisverwaltung Südwestpfalz meine Hinweise und mein Angebot, mich zur Not auch selbst darum zu kümmern, nicht sonderlich interessierten. Nach rund 2 Monaten erreichte mich heute die erste Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zu diesem Thema.
Die Bürgerbeauftragte:
Das Ministerium erklärt, dass der Landkreis Südwestpfalz und die beiden Städte Pirmasens und Zweibrücken in den Jahren 2005/2006 als eine der ersten Regionen in Rheinland-Pfalz mit der nicht-amtlichen touristischen HBR-Beschilderung ausgestattet wurden (HBR = Hinweise zur wegweisenden und touristischen Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz). Welche Gründe damals möglicherweise zu einer fehlerhaften Beschilderung geführt haben, lasse sich heute leider nicht mehr gesichert und belastbar überprüfen. Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht sei in diesen Zusammenhang zu beachten, dass die Entscheidung, wo welche amtlichen Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) anzubringen bzw. entfernen sind, der jeweils örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde obliegt. Diese Befugnis sei in den rheinland-pfälzischen Straßenverkehrsbehörden nach der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts bereits vor vielen Jahren gesetzlich übertragen worden. So seien u. a. die Verbandsgemeinden in ihrer Funktion als örtliche Straßenverkehrsbehörde auch für die Prüfung und Entscheidung einer amtlichen Radverkehrsfreigabe mittels Zusatzzeichen zum Zeichen 250 unmittelbar zuständig und für den erforderlichen Erlass einer dementsprechenden verkehrsbehördlichen Anordnung verantwortlich. Dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau stehe deshalb kein unmittelbares Anordnungsrecht gemäß § 45 StVO in dieser Hinsicht zu.
„Möglicherweise“? Wie süß! Es ist leider gänzlich umgekehrt: Möglicherweise gibt es auch HBR-Routen, die von Beginn an für Radfahrer freigegeben waren… 😉
Nicht-amtlich
Es ist auch immer erfreulich, wenn sich aus solchen Schreiben gewisse „Beifänge“ zu anderen Angelegenheiten ergeben. Wie z. B. die Klarstellung, dass es sich bei den HBR-Wegweisern um nicht-amtliches Gerümpel in der Landschaft handelt. Damit bestätigt man einmal mehr (amtlich!), dass entlang der B 10 insbesondere auf den Abschnitten zwischen Hinterweidenthal und Wilgartswiesen keine amtliche Umleitung für den Radverkehr im Sinne des § 45 (1) S. 1 StVO vorliegt.
Ansonsten gibt dieser Absatz die geltende Rechtslage wieder. Das MWVLW hat in der Tat kein unmittelbares Anordnungsrecht – es ist allerdings die oberste Landesbehörde in Sachen Straßenverkehrsrecht – und übt somit die „finale“ Fach- und Rechtsaufsicht über die untergeordneten Behörden aus.
Nun, weiter im Text:
Das Ministerium führt weiter aus, dass die Aufklärung des Sachverhalts durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) allerdings ergeben hat, dass Sie sich zuletzt im Sommer dieses Jahres in gleicher Sache bereits an die Kreisverwaltung Südwestpfalz gewandt hatten. Die Kreisverwaltung habe zur geschilderten Problematik in der Folge alle Verbandsgemeindeverwaltungen im Landkreis als jeweils örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde um Überprüfung der bestehenden Örtlichkeiten gebeten, um festzustellen, inwieweit auf touristischen HBR-Radrouten das den Radverkehr freigebende Zusatzzeichen in Kombination mit Verkehrszeichen 250 StVO möglicherweise fehlt. Etwaige Widersprüchlichkeiten sollten sodann in direkter örtlicher Verantwortung straßenverkehrsrechtlich geprüft und bei Vorliegen der Voraussetzungen die bestehenden Verkehrszeichenregelungen angepasst werden.
Ich hatte mich bereits im April (erneut) an die Kreisverwaltung gewandt. Man warf mir dann allerdings zum Dank erst kürzlich über die Bürgerbeauftragte „unlautere“ Motive vor, weil ich eine zentrale und somit deutlich schnellere, unbürokratischere und höchstpersönliche Erledigung des Problems anbot; jedoch nicht ohne – ganz unverfroren – dafür auch eine (befristete und bezahlte) Anstellung (deren Kosten man auf die VGen hätte umlegen können) zu verlangen…
Da das (mir ja auch erst aufgrund einer Beschwerde beim LfDI) übersandte Rundschreiben bereits seit Mitte Juli den Verbandsgemeindeverwaltungen vorliegt, mir aber in den letzten Monaten trotzdem keine weiteren Freigaben begegneten, lässt mich schlussfolgern, dass das Thema auch weiterhin von den unteren Ebenen nicht sonderlich ernst genommen wird. Sieht man von der Route durch das Zieglertal (siehe letzter Abschnitt) mal ab.
Jetzt wird alles besser?
Aber: Das Ministerium bzw. der LBM versprechen Folgendes:
Nach Auskunft des Ministeriums wurden aus Anlass Ihrer aktuellen Eingabe die betroffenen Kommunen nun nochmals unterrichte. Zusätzlich werde sich der Landesbetrieb Mobilität der Sache annehmen; die notwendigen Abstimmungen würden dabei in einem in Kürze stattfindenden Gespräch mit den betroffenen Kommunen erfolgen. Das Ministerium geht davon aus, dass damit Ihr Anliegen zu einer Lösung zugeführt werden kann.
Das glaube ich erst, wenn ich es sehe! Zu der Tatsache, dass man erneut nicht beabsichtigt, mich zu diesem Gespräch einzuladen, sage ich mal nix; das kenne ich ja nicht anders. Jedenfalls hatte mir der LBM ja schon einmal (vor über 2,5 Jahren) versprochen, sich um diese Angelegenheit zu kümmern.
Ich bleibe daher weiter skeptisch.
Freigabe des Zieglertals
Die straßenverkehrsrechtliche Freigabe der lange Zeit wegen des Ausbaus der B 10 gesperrten HBR- und Mountainbikepark-Route durch das Zieglertal zwischen Hinterweidenthal und Merzalben erfolgte mit Sicherheit auch unabhängig von meiner Eingabe bei der Bürgerbeauftragten. Ich hatte nämlich die VG-Verwaltung Rodalben anlässlich der Neuasphaltierung eines längeren Teilstücks im Sommer daran erinnert, dass man auch diese Route noch nie legal befahren durfte. Die VG Rodalben ist ja lobenswerterweise so ziemlich die einzige VG, die sich in Sachen Legalisierung vieler Waldwege überhaupt engagiert.
Als ich am Nikolaustag mit dem MTB auf einem Teil der Route unterwegs war (ich kürzte am Wieslauterhof vorbei ab), fiel mir hinter dem inoffiziellen Parkplatz am gewaltigen Bahndamm (auf Gemarkung der VG Hauenstein) ein komplett neuer Schilderpfosten auf:
Links am Bildrand erkennt man gerade noch so die Überreste des (garantiert so auch nicht angeordneten) alten , welches man wohl nun wirklich ohne Konsequenzen ignorieren darf:
Auch an der „Schäferei“ – wie man die Passhöhe zwischen der Burg Gräfenstein und dem Winschertkopf (Gemarkung der VG Rodalben) nennt – steht nun auch ein nagelneues :
Anstelle eines uralten, vergammelten und im dichten Blätterwald gut versteckten , welches dort noch im Mai die Vorbeifahrt generell verboten hatte:
Der blaue Wegweiser betrifft die „Einsteigerstrecke“ des Mountainbikeparks Pfälzerwald. Damals war die Route noch zusätzlich per temporärem Schilderbäumchen gesperrt; man konnte aber trotzdem bis nach Hinterweidenthal durchfahren:
Nebenbei darf man somit auch endlich ganz allgemein in der wunderschönen, ruhigen und zunehmend urigen Kernzone „Quellgebiet der Wieslauter“ des Naturparks Pfälzerwald mit gutem Gewissen auch alle anderen, von diesen freigegebenen Wegen abzweigenden Waldwege legal mit dem Mountainbike befahren.