Unfall 112631 im Unfallatlas 2018

L 105

Leider nutzt die saarländische Polizei nicht das Blaulicht-Presseportal, um ihre Meldungen insbesondere zu Unfällen mit Radfahrerbezug zu veröffentlichen. Somit müsste ich regelmäßig die Online-Ausgaben der im Saarland ansässigen Zeitungen studieren – und jene sind ja heutzutage (ohne Abo) nur noch seltenst frei lesbar. Daher bleibt das Saarland für mich Pfälzer, zumindest was die Unfallanalyse betrifft, genauso ein blinder Fleck, wie der französische „Grand Est“ im Süden. Glücklicherweise bietet das statistische Bundesamt den Unfallatlas an, womit man sich zumindest auch einen allgemeinen Überblick über das Unfallgeschehen im Saarland verschaffen und im Einzelfall bei der Polizei oder den Staatsanwaltschaften nachfragen kann.

Das ist übrigens manchmal nicht so ganz einfach, denn die PI Waldfischbach-Burgalben als auch das Polizeipräsidium Westpfalz hatten zum Beispiel neulich meine Anfrage bzgl. eines schweren Unfalls bei Nünschweiler erst ignoriert – und mir dann über das Präsidium mitgeteilt, dass der Informationsanspruch mit Veröffentlichung der allgemeinen Verkehrsunfallstatistik quasi abgegolten sei. Naja – beim LfDI kann man wegen meiner zahlreichen Beschwerden sicher bald eine zusätzliche Stelle schaffen… 😉

Meine bisherigen Anfragen an die saarländische Polizei (inbesondere zu den Unfällen in der Homburger Talstraße) verliefen bislang problemlos und professionell. So fragte ich wegen der beiden im Unfallatlas 2018 verzeichneten Unfälle entlang der L 105 zwischen Breitfurt und Mimbach nach Hintergründen. Interessanterweise konnte die Polizei zum südlicher gelegenen Unfall (Juli, 17 Uhr) nichts finden. Der Datensatz verrät zumindest, dass es sich hierbei um einen Alleinunfall (Unfallart 0, -typ 1) gehandelt hat. Ursache könnte also auch der Zustand des baulich mehr als abenteuerlichen Gemeinsamer Geh- und Radweg gewesen sein. Zumindest den nördlichen Teil dieses grausigen, für beide Richtungen vorgesehenen „Geh- und Radwegs“ hatte ich bereits vor längerer Zeit dokumentiert. Die Strecke ist bei mapillary leider nur in einer sehr schlechten Qualität verfolgbar.

Zum zweiten Unfall (Unfallart 3, -typ 6, April, 13 Uhr, Donnerstags) teilte mir der Ermittlungs- und Service-Dienst der PI Homburg Folgendes mit:

Eine Radfahrerin sowie ein Lkw mit Tiefladeanhänger befuhren in vorgenannter Reihenfolge die Fahrbahn der L 105 von Breitfurt kommend in Fahrtrichtung Mimbach. Auf dem Streckenabschnitt scherte der Lkw mit Anhänger nach links aus und überholte die Radfahrerin. Unmittelbar vor Beendigung des Überholvorgangs musste der Lkw aufgrund von Gegenverkehr nach rechts lenken, um eine Kollision mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zu vermeiden. Hierbei kam es zu einem leichten seitlichen Kontakt zwischen dem hinteren Teil des Anhängers und der Radfahrerin, welche daraufhin mit dem Vorderrad gegen den erhöhten Fahrbahnrand stieß und zu Fall kam. Die Fahrradfahrerin wurde leicht verletzt, an dem Fahrrad entstand Sachschaden.

Gegen den Fahrer des Lkw wurde ein Strafverfahren wegen dem Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung durch fehlerhaftes Überholen (Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts) eingeleitet.

Man hätte – angesichts der zusätzlichen Gefährdung des Gegenverkehrs – durchaus auch den § 315c StGB ins Auge fassen können. Damit tun sich Polizei und Staatsanwaltschaften aber bekanntlich sehr schwer. Siehe hierzu insb. die Erfahrungen, die der Blogger-Kollege Natenom seit geraumer Zeit im Raum Pforzheim macht.

Aber zurück ins Saarland. Hier würde ich – wie bei den beiden von mir bislang recherchierten Unfällen – vermuten, dass es eine Rennradfahrerin war, die den ständig verdreckten und mit Scherben übersäten, schmalen, mit Leitpfosten versehenen und auch für Gegenverkehr vorgesehenen „Hochbordweg“ wegen Unbenutzbarkeit rechts liegen ließ. Der Unfall geschah im Bereich des „Knerrgrabens„, wo die Strecke in einem leichten Links-Rechts-Bogen verläuft – also an einer Stelle, an der vor allem ein Fahrer eines eh nur maximal 60 km/h fahren dürfenden Sattelzugs eigentlich niemals überholen dürfte. Vielleicht war der Mann aber auch deshalb etwas „übermotiviert“, weil das Wegelchen daneben liegt…!? Und dann eine Lebensgefährdung quasi schon fast gerechtfertigt wäre…!? Ich wurde ja übrigens damals (als ich die Fotos machte) auch mehrfach angepöbelt und -gehupt, weil ich die Fahrbahn, statt den mit Scherben überzogenen „Raaadweeeg“ benutzte.

Der zwischen der Fahrbahn und dem „Geh- und Radweg“ rechts gelegene abgerundete, leicht erhöhte Bordstein (siehe das folgende Foto) war sogar auch mit unfallursächlich. Dass die Radfahrerin beim Ausweichversuch „einfädelte“, könnte zusätzlich darauf hindeuten, dass sie auf schmalen Rennradreifen unterwegs war; mit MTB-Reifen z. B. kommt man da auch noch in einem sehr spitzem Winkel problemlos drüber. Vorausgesetzt, es war nicht nass; der Straßenzustand spielte laut Datensatz aber keine Rolle.

L 105

Die Polizei hatte der Radfahrerin offensichtlich auch nicht den Vorwurf gemacht, das rechts gelegene Wegelchen nicht benutzt zu haben, hielt also die Benutzung wohl selbst für unzumutbar.

Bei meinem Gespräch in Homburg hatte ich die Sachbearbeiterin der Kreisverwaltung des Saarpfalz-Kreises auch nochmal allgemein gefragt, wie es denn nun ausschaue mit der Entschilderung derartiger Wege? Sie verwies aber erneut darauf, dass man wegen eines Personalwechsels einfach nicht die dafür nötige Zeit hätte. Da haben wir es wieder: deutsche Behörden sind wegen des ständigen, neoliberalen Personalabbaus inzwischen schlicht handlungsunfähig. Und wenn dann auch noch Unwillen hinzukommt…

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