VG Oberes Glantal im Tiefschlaf

Nach längerer Zeit kam ich heute mal wieder mit dem Rennrad durch Waldmohr – und ärgerte mich über die andauernde Untätigkeit einer weiteren Straßenverkehrsbehörde. Auch in der Saarpfalzstraße hatte es eine ganze Weile gedauert, bis die VG Oberes Glantal dann endlich die absurde innerörtliche, auch linksseitige Gehweg-Benutzungspflicht für Radfahrer an der B 423 aufgehoben hatte. Absurderweise ließ man jedoch die Gemeinsamer Geh- und Radweg am Kreisel direkt hinter der saarländischen Grenze hängen. Ich halte es für inakzeptabel, mit welcher Geringschätzung (nicht nur) diese Behörde ihre gesetzlichen Pflichten und Aufgaben wahrnimmt.

Am 1. August 2018(!) teilte man mir noch Folgendes mit:

Aktuell muss der Radfahrer noch den Kreisverkehr über den Gehweg benutzen. Hier ist noch in der Klärung, wieso diese Beschilderung veranlasst wurde und von wem. Hierfür war damals die VG Waldmohr zuständig, welche seit dem 1.1.17 in eine Fusion übergegangen ist oder der LBM.

Wenn dies geklärt ist – ich hoffe so schnell wie möglich – wird die Beschilderung mit den zuständigen Stellen erörtert und wohl auch dann entfernt werden.

Das Z 240 steht momentan nur um den Kreisel herum, danach ist jeweils ein Z240 mit den Zusatzzeichen „Ende“ aufgestellt.

Genau aus diesem Grund bin ich auch gegen die zunehmende Fusionierung von Gemeinden, Verbandsgemeinden, Städten und Kreisen – am Ende weiß nämlich niemand mehr Bescheid. Und immer weniger Sachbearbeiter werden für immer mehr Verkehrszeichen in immer größeren Gebieten zuständig. Auch hier hat man wohl in den Aktenbergen schlicht keine Anordnungen mehr gefunden. Also liegt auch für das Gerümpel dort wohl keine vor. Was jene meiner Ansicht nach zu Scheinverwaltungsakten macht – die die zuständige Behörde schleunigst zu entfernen hätte.

Bzgl. einer neuen Anordnung bzw. der Aufhebung der bisherigen ist es sowieso vollkommen unerheblich, wer das früher angeordnet hat und warum. Die VG Oberes Glantal hat hier ihre Aufgabe zu erfüllen und das Ermessen neu auszuüben. Und das Gerümpel endlich auf den Schrottplatz zu beordern! Wie dem auch sei: Wir haben jetzt Mitte Dezember 2019 – und die Schilder hängen da immer noch. Obwohl ich am 20. August und 13. September noch einmal daran erinnert hatte.

Wird da einem Radfahrer auf der Fahrbahn die Vorfahrt genommen heißt es „Teilschuld“ – wegen der Nichtbeachtung der Benutzungspflicht. Wird er beim Abbiegen angefahren, wirft man ihm hingegen das kleine Vorfahrt gewähren vor. „Win-Win-Situation“ für Kfz-Haftpflichtversicherer.

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