Der ehemalige BÜ in Gersheim

Gestern Abend fiel mir beim Durchstöbern der im Jahr 2019 angefertigten Fotos auf, dass ich am 3. Juli ja auch den ehemaligen Bahnübergang der Bliestalbahn in Gersheim fotografiert hatte. Diesem wollte ich auch noch einen kleinen Beitrag widmen, denn diesen Knotenpunkt halte ich wegen seiner Unübersichtlichkeit für relativ gefährlich. Als dort noch die Bahn fuhr, hatte jene (per Schrankenanlage und Ampel) Vorfahrt; da war das alles noch relativ simpel. Da auf der Trasse aber nun der Glan-Blies-Radweg verläuft, ensteht bei der Querung der Landesstraße 105 in Verbindung mit der direkt danebenliegenden Einmündung der L 102 hier eine ziemlich komplexe Kreuzung, die den ein oder anderen Gelegenheitsradler zumindest bei einem stärkeren Verkehrsaufkommen durchaus auch überfordern könnte.

Das Luftbild von google Maps verdeutlicht, dass Radfahrer hier neben der von Nord nach West abknickenden Vorfahrtstraße L 105 auch noch den Verkehr auf eben jener untergeordneten L 102 im Blick haben müssen, wenn jene die L 105 queren.

An dieser Stelle hat man glücklicherweise keine rote, Vorfahrt verheißende Furt markiert, wie es ein paar Kilometer südlich in Reinheim selbst im Dezember 2019 (trotz meiner Hinweise) immer noch der Fall ist (die beiden folgenden Fotos stammen aus dem verlinkten Beitrag vom August 2018):

Verstecktes Z 205

Nördlich von Gersheim (bei Blickweiler) hat man dann wegen der vor dem ehemaligen BÜ aufgestellten Vorfahrt gewähren z. B. wieder Vorfahrt – jedoch ohne jene direkt per Vorfahrt angezeigt zu bekommen :

Blickweiler

Aber zurück nach Gersheim; das folgende Foto zeigt (Blickrichtung Norden) die Annäherung an den Knotenpunkt, wir erkennen einen Poller, links viel dichten Wald und Büsche – sowie zwei kleine Vorfahrt gewähren:

Diese Schilder müssen dort auch hin, weil es sich ja um einen selbständigen Gemeinsamer Geh- und Radweg Geh- und Radweg handelt, der hier eine klassifizierte (abknickende) Vorfahrtstraße quert. Andernfalls könnte man – wenn der Weg laut google Maps nicht rund 7 Meter von der L 105 abgesetzt und zweifelsfrei selbständig wäre – evtl. sogar den § 9 (3) StVO für anwendbar halten.

Das folgende Foto wurde ein Stück weiter vorne an der Einmündung aufgenommen:

Auch den Glan-Blies-Weg querende Fußgänger haben hier Vorrang. Das Verkehrsaufkommen ist zwar nicht gerade gewaltig – aber kann einen Radfahrer durchaus recht lange zum Warten verdonnern. Insbesondere sehr tückisch ist, wenn rechts aus der L 102 kommender und nach links abbiegen wollender Verkehr direkt nach dem bevorrechtigten Verkehr auf der L 105 nach links abbiegt – und somit die Fahrtrichtung eines die Lücke abgewartet habenden Radfahrers kreuzt. Radfahrer müssen daher an dieser Stelle im Grunde stets drei Fahrstreifen und noch etwaige Fußgänger im Auge behalten. Es ist natürlich auch nie garantiert, dass sich jeder Autofahrer an die Regel hält, auch im Zuge einer abknickenden Vorfahrtstraße zu blinken.

Ich fand diese Stelle schon früher (als ich diesen Weg mit dem Rennrad noch öfters als heutzutage benutzte) immer recht unangenehm und nervig. Nicht nur, weil man von > 30 km/h oft auf Null runterbremsen musste. Natürlich ist es auch nicht ganz frei von Tücken, von der Fahrbahn aus nach links auf diesen Weg abzubiegen. Vor allem dann, wenn man über die L 102 angefahren kommt.

Im Unfallatlas fand ich zumindest nur einen Unfall im Jahr 2017 zwischen einem leichtverletzten Radfahrer und einem „sonstigen Fahrzeug“. Dieser fand ein Stück vor der Einmündung der L 102 in die L 105 statt.

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