Ich persönlich konnte den deutschen Petitionswahn noch nie nachvollziehen. An allen Ecken und Enden im Netz begegnen einem ja immer wieder unzählige Links zu irgendwelchen „Petitionen“ mit teils aberwitzigen Anliegen, die man doch unterzeichnen solle. Warum geht den Leuten nicht in den Kopf, dass (vor allem parlamentarische) Petitionen nix anderes sind, als eine wirkungslose Kanalisierung menschlichen Frusts? Petitionen sind Ablenkung. Eine Beschäftigungstherapie. Man kann damit auch Leute prima davon abhalten, den (wenigstens halbwegs erfolgsversprechenden) Rechtsweg einzuschlagen. Petitionen sind bei der Politik auch deshalb so beliebt, weil sich mit jenen keinerlei Rechtsansprüche durchsetzen lassen. Mehr wie „schön, dass wir mal drüber gesprochen haben“ ist da nicht.
Warum ich das schreibe? Ich hätte ja selber niemals im Leben so eine Petition eingereicht. 😉 Weil mir einfach klar ist, dass das nix bringt. Aber da die Bürgerbeauftragte (deren Vermittlungsdienste ich durchaus zu schätzen weiß) wohl verpflichtet ist, die nicht erfolgreichen Eingaben abschließend an den Petitionsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags weiterzuleiten, hatte ich dagegen auch keinen Einwand erhoben. Viel Arbeit wollte ich mir aber auch nicht machen – und kopierte für meine abschließende Stellungnahme einfach meine Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerde, die ich an das BMVI gesendet hatte.
Wie auch aufgrund der nicht existenten Rückfragen der Mitglieder des Petitionsausschusses zu erwarten war, wurde bei der Beratung am 3. Dezember festgestellt, dass dieser nichts tun könne / wolle. Die Bürgerbeauftragte:
inzwischen hat Ihre Eingabe dem Petitionsausschuss des Landtags vorgelegen. Dieser hat sich in seiner Sitzung am 03.12.2019 eingehend damit befasst und abschließend festgestellt, dass Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann.
Die Gründe dafür, denen sich der Petitionsausschuss bei seiner Entscheidung angeschlossen hat, habe ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 26.09., 12.11., 04.12.2018, 01.02., 07.02., 26.02., 04.04. und 08.10. 2019 mitgeteilt. Hierauf möchte ich Bezug nehmen.
Auch der Petitionsausschuss sah nach der nochmaligen Überprüfung Ihrer Angelegenheit keine Möglichkeit für eine einvernehmliche Lösung.
Bitte verstehen Sie, dass ich Ihnen keinen anderen Bescheid geben kann. Auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Einzelfalls war eine Regelung in Ihrem Sinne nicht möglich.
Ich mache mir da auch keine großen Illusionen, wie lange man sich an diesem Tag mit dieser Sache befasst hat. Es stand am 3. Dezember schließlich Einiges auf dem Programm. Immerhin kann ich nun aber wenigstens auch den Mitgliedern dieses Ausschusses vorwerfen, sich nicht für diese Radverkehrsdiskriminierung zu interessieren.
Also doch nicht so ganz unnütz… 😉