Gestern in der Früh hatte es doch noch mit einem Einblick in das geklappt, was eine bemitleidenswerte Praktikantin aus den Akten der Stadtverwaltung Pirmasens heraussortieren sollte. Es war nicht viel. Oder genauer: Es war im Grunde nichts. Was schon das Schreiben erahnen ließ, welches man mir im November zugesandt hatte. Für das ganze blaue Blech an der K 6 zwischen Pirmasens, Winzeln und Gersbach liegen keine verkehrsbehördlichen Anordnungen vor. Lediglich ein Dokument aus dem Jahr 2016 beinhaltet u. a. die Entfernung der Furt am freilaufenden Rechtsabbieger zur L 600.
Da mir nicht viel zum Lesen geboten wurde, nutze ich die Gelegenheit und unterhielt mich rund 2 Stunden lang mit der (seit Sommer) neuen Sachgebietsleiterin des Straßenverkehrsamts, hauptsächlich zu den beiden von mir angefochtenen „Radwegen“. Natürlich ging es dabei auch um blaue Scheinverwaltungsakte, die Gültigkeit uralter Verkehrszeichen und das Thema „Straßenbegleitender Radweg„. Aber auch, wie linksseitige „Radwege“ freizugeben sind und wen die Verwaltung eigentlich zu Verkehrsschauen einzuladen hat.
Wegelchen an der K 6
Ich hatte einmal mehr das Gefühl, dass auch die neue Sachgebietsleiterin – wie ihr Vorgänger – an der Benutzungspflicht des Stummel-Weges zwischen Pirmasens und Winzeln weiterhin nichts ändern will. Trotz der gefährlichen Situation am freilaufenden Rechtsabbieger zu L 600 und der meiner Ansicht nach sowieso rechtswidrigen Aufstellung zweier „kleiner“ .
Auch am folgenden, mit uralten Zeichen 244 beschilderten Links-und-Rechts-ums-Eck-Wirtschaftsweg zwischen Winzeln und Gersbach kamen die gleichen Argumente wie damals, was eine alternative Beschilderung mit betrifft. Als wenn gerade Pirmasenser Radfahrer dieses Verkehrszeichen missverstehen könnten. Wir waren uns immerhin einig, dass zumindest der 1. Abschnitt nicht benutzungspflichtig sei, da Radfahrer das Schild in der Windsberger Straße ja nicht sehen könnten. Es schien auch die größte Sorge zu sein, Radfahrern hier die Benutzung der Fahrbahn ersparen zu müssen, weshalb man ja jene unbedingt auf den gut versteckten Alternativweg führen müsse. Dazu braucht es aber keine
, HBR-Wegweiser würden da auch ausreichen.
Zu diesen beiden Wegelchen schrieb ich dann noch einmal – wie von ihr gewünscht, trotz meiner ausführlichen Blogartikel – per e-mail eine längere, auf die StVO, die VwV und die ERA 2010 sowie diverse Urteile gestützte „Abhandlung“, warum dort die Benutzungspflichten aufgehoben gehören. Dies hier zu wiederholen, bringt wohl nicht wirklich etwas.
Sonstiges
Das am Eisweiherpark solle demnächst wohl entfernt werden. Dieses Thema wollte ich aber im Hinblick auf das Gespräch am 23. Januar noch nicht groß vertiefen. Die Kantstraße und „Am Wasserturm“ (die Teil einer HBR-Route sind) sollen nun ebenfalls endlich für Radfahrer freigegeben werden. Und zwar in der Weise, dass die Anliegerregelung dort komplett wegfällt. Auch von mir angesprochen wurde das ebenfalls schon ewig ruhende Thema Einbahnstraßenfreigaben.
Der Zahn der Zeit
Der wesentliche Punkt, wo wir uns auch generell niemals einig werden, ist das Thema „Zeit“. Es wurde wiederholt auf die personellen Nöte und die Arbeitsbelastung verwiesen – und dass deshalb derartige Anliegen wie meine dann eben warten müssten. Das sehe ich jedoch weiterhin überhaupt nicht ein! Wenn die öffentliche Verwaltung bis zur Handlungsunfähigkeit kaputtgespart wird, dann tut mir zwar das Personal leid. Aber nicht die Behörde! Ich habe schlicht und ergreifend kein Verständnis dafür, dass das Thema Anliegerstraßen und die Sache mit den beiden „Radwegen“ an der K 6 schon seit über 2 Jahren verschleppt werden. Diesen Sommer hat das u. a. ein Rennradkollege teuer bezahlen dürfen.
Zwei Punkte des Gesprächs möchte ich aber noch herausgreifen: Meine Nichteinladung bei den Verkehrsschauen und die Geschichte mit dem neuen Rad(fahr)streifen in der Teichstraße.
Persona non grata 2.0?
Ähnlich wie die Kreisverwaltung Südwestpfalz will mich auch die Stadtverwaltung bei ihrer jährlich stattfindenden, größeren Verkehrsschau nicht mit dabeihaben. Man verwies darauf, dass man als Interessenvertretung für Radfahrer ja schließlich den ADFC einlade. Und damit sei das quasi erledigt, weil der ja die Radfahrer vertrete. Ich konnte das so natürlich nicht stehenlassen, denn ich fühle mich vom ADFC überhaupt nicht vertreten, sondern verraten und (vor allem in Sachen B 10) im Stich gelassen. Ich hätte also meine guten Gründe, warum ich nicht im ADFC sei. Außerdem gibt es „die Radfahrer“ ja auch gar nicht; vor allem die Meinungen zum Thema „Radwege“ gehen hier teils sehr weit auseinander. In einer pluralistischen Gesellschaft sollte die Behörde dann aber auch engagierte und fachlich kompetente Menschen einladen, um gefälligst auch beide Seiten anzuhören. Und nicht nur die Seite, die für die Verwaltung am bequemsten ist.
ADFC pro Benutzungspflichten
Dazu passte auch perfekt, dass die Stadtverwaltung mich ja bei der Planung des neuen „Rad(fahr)streifens“ in der Teichstraße komplett außen vor ließ. An meiner Meinung hatte man keinerlei Interesse. Stattdessen wandte man sich lieber an den örtlichen, total unpolitischen ADFC, der sich auch nicht am neuen Verkehrsentwicklungsplan beteiligt. Und mich einfach komplett ignoriert. Jener habe den Streifen begrüßt. Dieser wird – das hat mir die Sachgebietsleiterin dann auch noch bestätigt – definitiv noch per in einen benutzungspflichtigen Radfahrstreifen umgewandelt! Derzeit kann man das Ding ja durchaus als Seitenstreifen interpretieren. Oder Haltestreifen für aus Seitenstraßen ausfahrende SUV-Nutzer…
Diese Sache passt auch gut zum damaligen Jubel des Bundes-ADFC über die Herausnahme der Radfahrstreifen und der Außerort-Wegelchen aus dem § 45 (9) StVO. Inzwischen ist sich der Bundes-ADFC nicht einmal mehr zu Schade, sogar so einen wie den Scheuer hochzujubeln.
Toller „Fahrradclub“…!