Tempo-30-Zonen-Radwege in Bad Dürkheim

Vor einer Weile hatte ich einen Pressebericht der PI Bad Dürkheim über einen seltsamen Radweg-Unfall in Bad Dürkheim kurz kommentiert und darauf hingewiesen, dass jener per Getrennter Geh- und Radweg auch linksseitig(!) benutzungspflichtige Radweg in einer Tempo-30-Zone lag. Das war deshalb ärgerlich, weil ich bereits im Oktober 2018 anlässlich eines Unfalls eines Siebenjährigen die Stadtverwaltung Bad Dürkheim (die hierfür als verbandsfreie Stadt übrigens noch selbst zuständig ist) darauf hingewiesen hatte, doch bitteschön den § 45 (1c) S. 3 StVO zu beachten und die Radwegbenutzungspflichten aufzuheben. Doch nicht nur in Homburg tut man sich schwer damit, sondern auch in der Wurstmarkt-Metropole an der Weinstraße.

Bzgl. des Unfalls vom 13. Dezember hatte ich im Anschluss bei der (übrigens sehr freundlichen) PI Bad Dürkheim nachgefragt, wer eigentlich in welche Richtung fuhr. Mit meiner Vermutung, dass beide in die gleiche Richtung fuhren, lag ich damals falsch:

nachdem ich heute mit dem Sachbearbeiter sprechen konnte, darf ich Ihnen mitteilen, dass die Pkw-Fahrerin die Salinenstraße von der Chemnitzer Straße kommend, i.R. Dr. Kaufmann-Straße befahren hatte. Die Radfahrerin hatte die Salinenstraße von der Gutleutstraße kommend, auf dem linksseitigen Radweg in Richtung Dr. Kaufmann-Straße befahren. Beim Überqueren der Dr. Kaufmann-Straße i.R. ev. Krankenhaus auf der dortigen „rot“ aufgezeichneten Furt wurde sie von der Pkw-Fahrerin, die i.R. Dr. Kaufmann-Straße unterwegs war zu spät gesehen und es kam zum Unfall.

Die Autofahrerin fuhr hier also (von Süd nach Nord) einfach geradeaus. Wenn man sich nicht darüber streiten will, ob die leichte „Welle“ am rechten Fahrbahnrand so zu sehen ist, dass man hier rechts abbiegt. Das war wohl früher mal eine abknickende Vorfahrtstraße – was die Sache mit der Furt meiner Ansicht nach auch nicht besser machen würde. Man kann der Autofahrerin jedenfalls meiner Ansicht nach nicht einmal einen wirklichen Vorwurf machen, denn von links kommende, querende Radfahrer haben dort auch trotz der roten Furt weder Vorrang, noch Vorfahrt. Das wäre eigentlich doch mal ein perfekter Fall, um die Straßenverkehrsbehörde mithaften zu lassen?

Nachgehakt

Wie das leider so ist, teilen einem Behörden einfach nichts mit, wenn man nicht penetrant immer und immer wieder nachhakt. So fragte ich den zuständigen Sachbearbeiter, wie dieser Unfall überhaupt geschehen konnte, wenn man mir schon vor über einem Jahr zugesagt hatte, sich um das Thema zu kümmern? Man antwortete mir am 3. Januar folgendermaßen:

Die nicht mehr zulässige Beschilderung innerhalb von Tempo 30 Zonen wurde, wie Ihnen bereits mitgeteilt, im Mobilitätskonzept der Stadt Bad Dürkheim, behandelt, welches zwischenzeitlich zum Abschluss gebracht wurde.

Leider war bei der Einrichtung einiger Tempo 30 Zonen die Beschilderungen für die Radwegbenutzungspflicht nicht demontiert worden.

Die von Ihnen monierte Beschilderung befindet sich innerhalb einer Tempo 30 Zone im Gebiet „Trift“. Diese Tempo 30 Zone wird im kommenden Monat um die Straße „Triftweg“ erweitert werden.

Auch im Triftweg befindet sich ein solcher benutzungspflichtiger Radweg, welcher einhergehend mit der Umsetzung der Tempo 30 Zone durch den städtischen Baubetriebshof entfernt wird. Gleichzeitig werden sämtliche noch vorhandenen unzulässigen Beschilderungen (beispielsweise in der Kanalstraße, Salinenstraße etc.) entfernt.

Genau die Ecke um den Triftweg herum hatte ich ja bereits letzten Oktober beanstandet – scheinbar wurden die dortigen Getrennter Geh- und Radweg immer noch nicht entfernt. Von der Kanalstraße her ist das auch bereits schon eine T-30-Zone (ein besonders schönes mapillary-Foto).

Laut Unfallatlas gab es im Bereich Salinenstraße / L 516 im Jahr 2018 immerhin drei Unfälle mit Radfahrerbeteiligung. Da hat sogar die Sackgasse in Richtung der Saline einen bebläuten Zwangsradweg – im Gegensatz zur Landesstraße.

Drängelgitter am BÜ

Ich hatte übrigens nebenbei noch diese absurde Drängelgitter-Kombi am BÜ der Rhein-Hardt-Bahn bemängelt. Die Antwort:

Die von Ihnen monierten Drängelgitterkombination an Bahnübergängen der Rhein-Haardt-Bahn wurden im Sinne der VwV-StVO zu § 45 StVO am 12.11.2019 einer Verkehrsschau unterzogen. Hierbei kam es zu keinen fachlichen Beanstandungen.

Ähm… wie bitte…!? Aber okay, die in Bad Dürkheim halten wohl auch sowas für normal? Meinetwegen; ich kann mich ja nicht um alles kümmern. Zumindest dann, wenn da einer vom Zug überfahren wurde, werde ich den zuständigen Staatsanwalt allerdings darauf hinweisen, dass das von der geballten „Fachkompetenz“ für unproblematisch erachtet wurde.

Mal gespannt, ob sie wenigstens das mit den blauen Schildern in den T-30-Zonen bis zum nächsten Unfallbericht hinbekommen. Das erwähnte „Mobilitätskonzept“ werde ich mir demnächst wohl mal genauer zu Gemüte führen. Zumindest schlimmer kann es dort wohl eher nicht mehr werden…!?


Siehe auch

Aus dem Polizeibericht (Teil 95)

  • (Bad Dürkheim) – Verkehrsunfall mit verletztem Fahrradfahrer II | PD Neustadt | Kommentar: DÜW? Triftweg? Kommt mir doch irgendwie bekannt vor. Aber ich kann mich ja nicht um alles kümmern. Radwege sinn sichäää!

6 Gedanken zu „Tempo-30-Zonen-Radwege in Bad Dürkheim“

    1. Joa – das wär echt mal was! Kennt man sonst nur von Radwegen. 😀 Ein Stück weiter vorne geht es dann linksrum wieder raus. 😉 Die Sackgassenschilder dürften da m. E. gar nicht – oder höchstens als Ankündigung (mit Entfernungs-Zz) stehen.

    1. Möglicherweise. Allerdings müsste die dann (ich selber bin ja nicht betroffen) erst einmal einen Anfangsverdacht, einen Straftatbestand verwirklicht und ein öffentliches Interesse sehen. Meine Erfahrungen diesbezüglich sind ernüchternd. Andererseits kann (und will) ich mich halt auch nicht um alles kümmern. Vor allem angesichts der Tatsache, dass mich auch weiterhin kaum jemand von Radfahrerseite unterstützt, sondern man auch noch eher gegen mich arbeitet.

  1. Bei den Drängelgittern scheint es Rabatt gegeben zu haben.
    Die Bahn-Normen für Querungen sind teils extrem eng. In der Diskussion kann es helfen wenigstens auf die DIN 18040-3 (Barrierefreies Bauen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) zu drängen. Es hat schon irgendwie Gründe an den Durchlässen mindestens 90cm Breite und zwischen den Gittern 150cm Abstand zu fordern: Die Anlage soll ja schließlich keine Falle für ggf. geschobene Rollstuhlfahrer werden.

    Das zweite verlinkte Bild ist ja echt speziell: Ist dieser Weg nicht mehr der Vorfahrtstraße zugeordnet und mündet also eher nach §10 bzw. hier durch Z205 geregelt auf die Nebenstraße? Wozu dann die Furtmarkierung? UNd dann auch noch die überlappenden Gitter…

    1. Danke für den Tipp. Ich hatte damit argumentiert, dass das für einen stolpernden oder hängenbleibenden Radfahrer böse ausgehen könnte. Und das auch nur deshalb nicht genauer ausgeführt, weil es für mich so dermaßen offenkundig war, dass dieses Gerümpel da einfach weg muss. Man stelle sich mal vor, man würde Autofahrern so eine Scheiße zumuten…

      Das zweite verlinkte Bild ist ja echt speziell:

      Du meinst das hier? Die Furt führt auf den per Z 241 angeordneten linksseitigen Radweg. 😉 Das Z 241 hängt dabei auch noch direkt vor einem dadurch verdeckten Z 274.1. Die Radfahrer aus der Gegenrichtung sollen dort nach links auf das Z 240-Wegelchen.

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