Ermittlungsverfahren eingestellt

§ 315c StGB

Ich hatte es ja nicht an die große Glocke gehängt, als mich im September ein Fahrer eines Baustellenlasters mit Anhänger förmlich von der Landesstraße 496 gedrängt hatte. Zwischen Merzalben und dem Riegelbrunnerhof, etwa 100 Meter vor der Einmündung der K 34 wurde ich auf eine äußerst asoziale Weise trotz herannahenden Gegenverkehrs in einer leichten Rechtskurve überholt, weshalb ich mich – auf dem Rennrad unterwegs seiend – auf den Grünstreifen retten musste; andernfalls hätte er mich mindestens mit seinem Anhänger gestreift. Ein das Ganze an der Einmündung zur K 34 beobachtet habender Autofahrer sprach mich kurz danach an, wie es mir ginge. Es gab dazu dann auch noch eine Pressemeldung.

Ich ärgere mich immer noch, dass ich mir nicht wenigstens das Kennzeichen des Anhängers gemerkt hatte, auf dem ein Kleinbagger transportiert wurde. Aber wenn man damit beschäftigt ist, erst einmal seine Haut zu retten und auf dem Grünstreifen nicht auf die Schnauze zu fliegen, fehlen halt die entscheidenden Bruchteile von Sekunden, sich auf sowas auch noch zu konzentrieren. Der Autofahrer hatte ja leider auch nicht auf das Kennzeichen oder weitere Details geachtet; vielleicht hätte ich mir auch schlauerweise noch seinen Namen geben lassen sollen.

Naja. Egal. Dass die Polizei die per e-mail gestellte Anzeige überhaupt annahm, muss man heutzutage ja schon positiv bewerten; vor allem, wenn man sich anschaut, was der gute Natenom bei Pforzheim – nicht nur auf den Straßen – ständig erlebt.

Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass den Beamten einer eher ländlichen und wohl personell auch eher spärlich besetzten, allerdings für ein räumlich sehr großes Gebiet zuständigen Polizeiinspektion bei einer Streifenfahrt ein Fahrzeug wie das von mir beschriebene begegnet, relativ gering. Ich hatte sogar in der Folgezeit selber ein wenig die Augen offen gehalten, ob es in der Ecke Baustellen gibt, zu denen so ein Gefährt regelmäßig hinfahren könnte. Wahrscheinlich war er aber nur auf der Durchreise.

Nun denn; die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat das Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung dann halt auch gem. § 170 (2) StPO eingestellt, da der Täter nicht ermittelt werden konnte.

Ich bin ja nicht zimperlich und zeige eigentlich so gut wie gar nix an – aber dieses Manöver war selbst mir eine Spur zu rücksichtslos; für einen unerfahreneren Radfahrer hätte das richtig böse ausgehen können.

6 Gedanken zu „Ermittlungsverfahren eingestellt“

  1. Ja, in der Situation hat man mehr zu tun, als nach dem Kennzeichen zu sehen. Ich wurde ja letztes Jahr zweimal mit dem Außenspiegel angefahren, einmal bin ich sogar gestürzt, aber nach den Autonummern hatte ich da auch nicht geschaut.
    Gestern Abend wollte uns beim Linksabbiegen auch einer noch überholen und es war beim Kumpel gut knapp. Ich weiß aber nicht mal mehr das Automodell.

    1. Bei meinem ersten Unfall, als mir ein alter Rentner linksabbiegend die Vorfahrt nahm – und dann auch noch davonfuhr, hatte ich im ersten Moment auch anderes im Kopf, als mir das Kennzeichen zu merken. Glücklicherweise stand daneben ein Busfahrer, der mir einen Zettel reichte, auf dem er es sich notiert hatte. Vermutlich wurde der mind. 80 Jahre alte Mann nicht einmal für die Unfallflucht bestraft, denn ich wurde später nicht mehr als Zeuge zu einem Prozess eingeladen. Bei den Automodellen hab ich auch oft ein Problem – mangels Interesse könnte ich da höchstens die Automarke nennen. 😉

    1. In DSGVO-Zeiten würde ich mir das aber nochmal überlegen. 😉 Es wird ja permanent darauf hingewiesen, dass (vor allem die dauerfilmenden) „Dashcams“ nicht legal seien. Ich finde es aber absurd, dass man im öffentlichen Raum nicht mehr fotografieren und filmen dürfen soll. Und das Veröffentlichen geht auch nicht mehr, ohne gefühlt 70 % des Bildinhalts zu verschleiern… Sogar Fahrzeuge sollen schon Persönlichkeitsrechte besitzen; auch wenn sie bspw. auf eine GmbH oder AG zugelassen sind. 🙄 Während wirklich wichtiger Datenschutz (z. B. bei den Gesundheitsdaten) absolut niemanden interessiert. Denn da ist der systematische Datenklau ja staatlich angeordnet.

      Wenn ich mich in die Öffentlichkeit begebe, muss ich damit leben, (als Beiwerk) gefilmt oder fotografiert zu werden. Erst Recht, wenn ich mich asozial verhalte (dann auch als Hauptdarsteller). So entpuppt sich der vermeintliche „Datenschutz“ als Täterschutz.

  2. Außer Ordnungswidrigkeitsanzeigen beim Ordnungsamt habe ich auch noch nichts angezeigt. Eine Nötigung vor deutlich über 10 Jahren, bei der ich (im Auto) in einer T30-Zone von einem Autofahrer gestoppt und angepöbelt wurde, hat mich zwar zur Polizei getrieben, aber da ich den Fahrer in meiner Aufregung nicht beschreiben konnte … Tja, würde eh eingestellt, sagte der Polizist.

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