Aus dem Polizeibericht (Teil 77)

In Kaiserslautern wird eine 51-jährige schwer verletzt, als sie wohl bei Rot eine Kreuzung überquert und mit einem Pkw kollidiert. Eine 53-jährige muss nach einem Abbiegeunfall in Kusel samt noch im Oberschenkel steckenden Lenker ins Krankenhaus eingeliefert werden. Einem 58-jährigen wird in Rülzheim in einem Kreisverkehr von einem Pkw-Fahrer die Vorfahrt genommen. Ein 43-jähriger beschädigt in Kaiserslautern einen geparkten Pkw und begeht Unfallflucht.

Radfahrerin ignoriert Rotlicht

Pressemeldung des PP Westpfalz vom 10. Januar 2020:

Kaiserslautern (ots). Mit schweren Verletzungen ist am Donnerstag eine Fahrradfahrerin ins Krankenhaus eingeliefert worden. Die Frau fuhr gegen 17.30 Uhr den Gersweilerweg hinunter. An der Kreuzung Gersweilerweg / Mainzer Straße kollidierte sie mit einem querenden Auto. Der Wagen fuhr stadtauswärts. Mehrere Zeugen gaben an, dass der Autofahrer Grün hatte. Die Polizei geht demnach davon aus, dass die Fahrradfahrerin Rot hatte und nicht auf die Ampel achtete. Die 51-Jährige wurde vom Rettungsdienst und einem Notarzt versorgt. Sie wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Während der Unfallaufnahme war die Kreuzung gesperrt werden. |erf

Die verlinkte Meldung enthält auch zwei Fotos. Hier (in etwa) die Perspektive des Autofahrers; die Radfahrerin kam von links; dem Foto nach fuhr die Frau ggf. über die Fußgängerfurt und wollte wohl noch schnell über die Kreuzung, obwohl die Ampel schon auf rot umgeschaltet hatte.

Lenker in den Oberschenkel gerammt

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 9. Januar 2020:

Kusel (ots). Eine 53jährige Fahrradfahrerin wird heute Morgen in der Bahnhofstraße, Höhe der Straße „Am Hofacker“ von einer Pkw-Fahrerin beim Abbiegen auf einen Parkplatz übersehen. Durch die Kollision stürzte die Radfahrerin. Hierbei bohrte sich der Lenker des Fahrrades in den Oberschenkel der Stürzenden. Dieser musste von der Feuerwehr am Fahrrad abmontiert werden, da das Entfernen des Lenkergestänges aus dem Bein nur in einem chirurgischen Eingriff im Krankenhaus erfolgen konnte.

Soso, „übersehen“. Leider fehlt die Angabe, wer in welche Richtung fuhr; einen „Radweg“ dürfte es dort wohl eher nicht geben. Die Verletzung klingt auf jeden Fall äußerst übel, so etwas Ähnliches gab es ja erst vor relativ kurzer Zeit bei Maßweiler. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, wie man so etwas hinbekommt?

Im Kreisverkehr „übersehen“

Pressemeldung der PD Landau vom 9. Januar 2020:

Rülzheim (ots). Abschürfungen und Prellungen erlitt eine 58 – jährige Fahrradfahrerin bei einem Verkehrsunfall im Bereich des Kreisverkehrs Friedhofstraße/Kuhardter Straße am Dienstagmittag gegen 15 Uhr. Ein 54 – jähriger Autofahrer hatte eine 58 – jährigen Radfahrerin beim Einfahren in den Kreisverkehr übersehen, so dass es in Folge der Vorfahrtsmissachtung zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge kam.

Da (mal wieder) die Angaben fehlen, wer in welche Richtung fuhr, bleibt nur ein allgemeiner Link zu mapillary; aufgenommen in Fahrtrichtung Süden. Immerhin: die Polizei stellt tatsächlich eine Vorfahrtmissachtung eines Autofahrers fest! Wenn sie jetzt noch die blöde Ausrede von wegen „übersehen“ weglässt, wäre das ja schon fast eine objektive Pressemeldung!

Unfallflucht nach Parkrempler

Pressemeldung des PP Westpfalz vom 8. Januar 2020:

Kaiserslautern (ots). Ein Fahrradfahrer beschädigte am Dienstagmittag in der Mannheimer Straße ein parkendes Auto. Weil der 43-Jährige weiterfuhr und den Unfall erst am Abend bei der Polizei meldete, wird gegen ihn wegen des Verdachts der sogenannten Fahrerflucht ermittelt.

Der Fahrradfahrer streifte beim Abbiegen von der Straße Am Heiligenhäuschen in die Mannheimer Straße das Auto. Der Wagen parkte in der Mannheimer Straße am Fahrbahnrand. Der 43-Jährige war mit dem Lenker gegen das Fahrzeug geraten. Der Pkw wurde dabei beschädigt. Die geschädigte Autofahrerin war zur Unfallzeit am Mittag nicht vor Ort. Weil der Radfahrer weiterfuhr und seine Unfallbeteiligung erst am Abend meldete, wird gegen ihn wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle ermittelt.

Nach dem Strafgesetzbuch droht einem Unfallbeteiligten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, wenn er sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat
    oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen. Wie lange diese angemessene Zeit genau ist, wird in dem Gesetz nicht genannt.

Nach dem Strafgesetzbuch wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich nach Ablauf der Wartefrist oder berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

Was tun, wenn´s kracht?

  • Unfallstelle absichern!
  • Helfen Sie Verletzten!
  • Rufen Sie Hilfe (Notruf 110 oder 112 wählen)!
  • Bleiben Sie an der Unfallstelle! Nicht wegfahren! Ist der Schaden nur geringfügig, fahren Sie zur Seite.
  • Tauschen Sie Personalien mit anderen Unfallbeteiligten und
    Geschädigten aus (Namen, Anschriften, Führerschein- und
    Fahrzeugdaten sowie Kennzeichen, gegebenenfalls Telefonnummern und Ihre Versicherungsdaten)!
  • Sind andere Unfallbeteiligte und Geschädigte nicht anwesend?
    Bleiben Sie vor Ort! Warten Sie! Informieren Sie die Polizei! Nicht wegfahren!
  • Wenn möglich, machen Sie Fotos vom Unfallort und den beteiligten Fahrzeugen. Fertigen Sie eine Unfallskizze an. |erf

Gefühlt 50 % der im Presseportal veröffentlichten Pressemeldungen handeln von Parkremplern mit Unfallflucht. Allerdings verursachen da ja Kraftfahrzeugfahrer an Kraftfahrzeugen Schäden. Wenn aber ein Radfahrer mit dem Lenker ein Auto streift und sich (immerhin) Abends meldet, verfasst das Polizeipräsidium einen ausführlichen Ratgeber, was man nach einem Unfall alles zu beachten hat.

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