Der LBM ignoriert das LTranspG

Ich und der LBM werden in diesem Leben glaube ich keine Freunde mehr. Denn mehrere, hauptsächlich an den Dienststellenleiter des LBM Kaiserslautern gerichtete Anträge nach § 11 LTranspG werden nun schon seit mehreren Monaten, trotz mehrfacher Rügen von Seiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) weitestgehend ignoriert. Aber ich musste mir im August, als ich anlässlich einer Verkehrsfreigabe mit dem Verkehrsminister Wissing und jenem Dienststellenleiter ein paar Minuten diskutierte, vorwerfen lassen, der „Ton“ meiner e-mails sei fragwürdig.

Diese Anfragen betreffen unter anderem die radikale Abriegelung mehrerer Nebenstraßen ind Busenberg mit Verbot für Fahrzeuge aller Art, den Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Geh-, Rad- und Wirtschaftsweges bei Ruppertsweiler, die bereits thematisierte Abriegelung der zweiten Zufahrt zum Bahnhof Hinterweidenthal, die fast perfekte Umleitung zwischen Pirmasens und Lemberg sowie die beiden fehlenden Ersatzwege entlang der B 10 bei Münchweiler und Hauenstein. Nach dem LTranspG wäre der LBM verpflichtet, diese Anfragen spätestens in einem Monat abschließend zu erfüllen, indem er die Fragen beantwortet und entsprechende Dokumente übersendet. Das hat er bislang jedoch vor allem in den wichtigeren Fällen nicht getan.


Planfeststellungsbeschluss K 36

Als erledigt kann ich wenigstens die Stellungnahme zum verfristeten Planfeststellungsbeschluss für ein mehr als überflüssiges Wegelchen an der K 36 zwischen Ruppertsweiler und dem Ständenhof betrachten. Diesen Antrag stellte ich am 29. Oktober 2019. Man antwortete mir immerhin „schon“ am 22. November 2019 folgendermaßen:

zum Bau eines Geh-, Rad- und Wirtschaftsweges an der K 36 bei Ruppertsweiler existiert kein Planfeststellungsbeschluss. Die seinerzeitige Planung wurde bislang noch nicht zur Rechtskraft gebracht.

Okay. Damit kann ich erst einmal leben.


„Sperrgebiet“ Busenberg

Am 26. Oktober 2019 beantragte ich zuerst bei der VG Dahner Felsenland (da eigentlich zuständige Straßenverkehrsbehörde) Einsicht in die:

  • Widmungsunterlagen zum asphaltierten Weg zwischen der Gemeindestraße „Im Franzosenteich“ und der K 85,
  • Unterlagen zur Planung und Aufstellung dreier temporärer Lichtzeichenanlagen, um im Zuge der Vollsperrung der Busenberger Ortsdurchfahrt auf dem o. g. Weg eine inoffizielle Umleitung für den Anliegerverkehr einzurichten, inkl. der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung gelber Zeichen 295 und Haltelinien sowie mehrerer Leitbaken,
  • straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen der Zeichen 250 mit Zusatzzeichen 1020-30 StVO an den Zufahrten zu folgenden Straßen: Im Franzosenteich, Eichelbergstraße, Talstraße, Wasgaustraße, Schmiedstraße, ggf. auch Triftstraße.

Die Antwort der VG vom 30. Oktober 2019:

bei dem unter Absatz 1 beschriebenen asphaltierten Weg handelt es sich um einen Wirtschaftsweg gem. LstrG § 1, Abs. 5. Eine Widmung liegt hier nicht vor.

Zur Beantwortung Ihrer weiteren Fragen bitte ich um Kontaktaufnahme mit dem LBM Kaiserslautern.

Wie vermutet, wurde hier der Verkehr über einen nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Weg geleitet. Der allerdings – aufgrund der Nutzung als HBR-Route – kein Wirtschaftsweg im Sinne der zitierten Norm ist.

Auf meine Nachfrage am selben Tag, ob die gesamte Beschilderung im Bereich Busenberg (also auch die der Nebenstraßen und der Ampelanlage im Bereich der K 85 / Im Franzosenteich nicht von der VG Dahner Felsenland, sondern vom LBM Kaiserslautern angeordnet wurde, erhielt ich umgehend folgende, eher ausweichende Antwort:

soweit mir bekannt ist, zumindest für die im Zuge der Umleitungsmaßnahme angeordnete Beschilderung.

So ging am gleichen Tag eine e-mail an den LBM, in der ich darum bat, mir die ungeklärten Fragen zu beantworten.

Die erste Antwort erfolgte – wie zu den anderen Themen – am 22. November 2019:

besteht noch weiterhin Klärungsbedarf? Gerne schicken wir Ihnen die verkehrsbehördliche Anordnung für die Regelung der temporären Zufahrtsstrecke nach Busenberg, die aber inzwischen vor Ort abgeschlossen ist, nochmals zu.

Natürlich besteht noch Klärungsbedarf! Bis heute erhielt ich zu dieser Thematik aber keinerlei Antwort mehr, also auch keine Anordnung.


Ersatzwege an der B 10

Zu den fehlenden Ersatzwegen bei Münchweiler und Hauenstein (das Beitragsbild zeigt den Beginn des Weges am Haltepunkt Hauenstein-Mitte) stellte ich am 11. November 2019 zuerst gegenüber der Kreisverwaltung Südwestpfalz einen Antrag, da ich die Schaffung dieser beiden Wege bei der Landrätin angeregt hatte. Hier die Schlaglochpiste am Hombrunnerhof bei Münchweiler:

Beckenhof Schlaglöcher

Man teilte mir mit, dass man diese Angelegenheit an den LBM weitergeleitet hätte. Also stellte ich diesen Antrag noch einmal am 21. November 2019 gegenüber dem LBM. Dass ich bereits am 22. November 2019 eine Antwort erhielt, lag einzig und allein an den drei Beschwerden, die ich am 4., 16. und 19. November 2019 beim LfDI erhoben hatte. Die Antwort des LBM:

die beiden von Ihnen angesprochenen Radwegeverbindungen sind sicherlich sinnvolleErgänzungen des Radwegenetzes.

Der Radweg von Hauenstein nach Wilgartswiesen ist in die Projektliste des Bundes aufgenommen worden und soll im Rahmen der Kapazitäten des LBM geplant werden. Derzeit läuft die Radwegeführung über die Ortsstraßen von Hauenstein und die K 38 nach Wilgartswiesen.

Der Lückenschluss zwischen Münchweiler (Hombrunnerhof) und dem Beckenhof soll als kommunales Projekt geplant und realisiert werden.

Immerhin etwas. Das war mir aber natürlich nicht genug; so hätte mich bzgl. des Weges bei Hauenstein diese „Projektliste“ interessiert. Den Weg bei Münchweiler betreffend wollte ich Näheres darüber wissen, wer die Baulast tragen und wann mit der Planung begonnen werden solle. Meine e-mail vom 23. November 2019 wurde erst am 11. Dezember „beantwortet“:

bei der angesprochenen Projektliste des Bundes handelt es sich um eine LBM-interne Planungsprojektliste, die wir im Rahmen unserer Kapazitäten und nach Dringlichkeiten abarbeiten.

Der Lückenschluss am Hornbrunnerhof soll als Kommunales Projekt angegangen werden. Daher kann ich zu den von Ihnen angesprochenen Fragen noch nichts näher erläutern

Man wich also einfach meinen Fragen aus. Bis zum heutigen Tag bekam ich keine genaueren Informationen; auch nicht die genannte „Projektliste“.


Umleitung Lemberg – Pirmasens

Auch nur ausweichend antwortete man mir auf meine am 18. Oktober 2019 gestellte Anfrage zur fast perfekten Umleitung im Zuge der Vollsperrung der L 486 zwischen Pirmasens und Lemberg im Herbst. In dieser bat ich darum, mir den Beschilderungsplan, die Anordnung der Verkehrszeichen und die Dokumente zur vorangehenden Planung / Abstimmung mit der Stadtverwaltung Pirmasens (insb. deren Stellungnahme) per e-mail zuzusenden. Auch hier erhielt ich eine völlig überflüssige, schon ein wenig provozierend wirkende Nachfrage:

ist die Akteneinsicht noch erforderlich? Gerne schicken wir Ihnen dann die entsprechende Sperrungsanordnung zu.

Ja. Sie ist noch erforderlich! So „gerne“ scheint man mir jedenfalls nicht helfen zu wollen, denn auch jene Anordnung habe ich bis heute nicht erhalten.


Am 3. Januar 2020 beschwerte ich mich dann halt noch einmal bei den Mitarbeitern des LfDI. Aber was sollen die denn da schon groß machen? Letzten Endes müsste ich auch wegen solch unnötiger Sachen den Rechtsweg einschlagen. Warum kriegt es eine Landesbehörde nicht hin, sich eine Pressestelle zu leisten, die derartige Anfragen professionell, schnell und unkompliziert beantwortet? Damit das ein für alle Mal vom Tisch ist.

Warum weicht man stattdessen den sehr konkret gestellten Anfragen aus, stellt (vor allem im Hinblick auf die Beschwerde beim LfDI) vollkommen überflüssige Nachfragen – und sendet dem Bürger auch trotz Zusagen in den folgenden Wochen und Monaten nichts zu? Ich ahne zumindest, warum.

Im Rahmen meiner Beschwerden hatte ich auch gegenüber dem LfDI ausdrücklich angemerkt: Der LBM braucht dringend professionelle Beratung, was die Themen „Kommunikation mit dem Bürger“ und „Transparenz“ betrifft!


ADFC-Landesversammlung

Dazu passt übrigens auch folgende Anekdote: Ende November fand in Ingelheim die ADFC-Landesversammlung statt. Eingeladen war unter anderem der beim LBM Zuständige für das Thema Radverkehr und HBR. Jener habe – so wurde mir zugetragen – auf der Veranstaltung auf dem Podium gefragt, ob ich anwesend sei. Und mir – immerhin – in der Sache in einigen Punkten Recht gegeben. Aber: er habe auch erneut „meinen Ton“ bemängelt.

Nun fand ich das grundsätzlich erst einmal positiv, dass ich als Nichtmitglied bei der ADFC-Landesversammlung überhaupt ein Gesprächsthema bin. Also hatte ich dem betreffenden LBM-Verantwortlichen am 5. Dezember unter Verweis auf seine Äußerungen in Ingelheim noch einmal eine e-mail geschickt, in welcher ich ihm (freundlich) angeboten habe, dass er (als auch der LBM im Allgemeinen) sehr gerne – endlich – mit mir eine Konversation zu den strittigen Punkten führen könne. Aber wie sollte es auch anders sein: Auch diese e-mail blieb bis zum heutigen Tage unbeantwortet.

Also lieber LBM: Bitteschön nicht Ursache und Wirkung verdrehen; erst Recht nicht hinter meinem Rücken auf öffentlichen Veranstaltungen! Wer einen derartigen „Kommunikationsstil“ pflegt und nebenbei auch noch seine Transparenzpflichten ignoriert, braucht sich nicht darüber wundern, dass ihm keine Welle der Sympathie entgegenbrandet.

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