Die Blumenstraße in Pirmasens

Ich bin ein wenig froh, dass ich am 23. Januar einen ordentlichen zeitlichen Puffer in meine tägliche Runde mit eingebaut hatte, ehe ich den im Nachhinein ziemlich sinnfreien Termin im Rathaus wahrnahm. Da ich auch wegen der erneuten Nichtberücksichtigung des Radverkehrs im Zuge der Vollsperrung bei Mauschbach meine große Kamera mitgenommen hatte, konnte ich noch ein paar Fotos im Umfeld des Rathauses machen. Das Verbot für Fahrzeuge aller Art + „Anlieger frei“ in der Blumenstraße wollte ich schon vor längerer Zeit thematisieren, denn das HBR-System schickt hier vor allem Touri-Radler (mal wieder) auf Gehwege und lässt jene ohne die passenden Streuscheiben eine Kreuzung passieren.

Also wenn das dort in etwa so der Plan sein sollte. Die Beschilderung ist Teil des „Dynamikum-Raundwegs“ als auch des „Rückenwind-Radwegs“ in Richtung Bitche in Frankreich.

Kleiner Exkurs: Während meiner Kindheit waren die Turn-, Blumen- und Joßstraße noch echte Hauptverkehrsstraßen, durch die sich der gesamte Verkehr aus Norden in Richtung Westen hindurchquälen musste. Da die Stilllegung des Schienen-Güterverkehrs von und nach Pirmasens neben der Schließung des Güterbahnhofs auch zu einem größeren Rückbau der Gleisanlagen des Pirmasenser Haupt- und Postbahnhofs führte, wurde der Platz frei für die Anlage der Bahnbrücke.

Da die Pirmasenser Straßenverkehrsbehörde von sich aus trotz veränderter Straßenwidmungen keine Vorfahrtregelungen ändert (man hat ja keine Zeit…), gibt es von der Blumen- in die Einbahnstraße Joßstraße immer noch eine abknickende Vorfahrtstraße. Im Endeffekt ergibt das aber nur deshalb noch halbwegs Sinn, da mittels eines Verbot für Fahrzeuge aller Art + „Anlieger frei“ wohl nur Anlieger den südwestlichen Teil der Blumenstraße (bis zur Tunnelstraße) befahren dürfen sollen.

Also werden wir als Radfahrer dort halt mal wieder eine Ordnungswidrigkeit begehen. Der Stadtverwaltung ist das – so habe ich das jedenfalls verstanden – weiterhin völlig egal, ob Radfahrer hier im Falle eines Unfalls in eine zivil- oder strafrechtliche Bredouille kommen könnten. Wenn wir uns das nächste Foto anschauen, erkennen wir hinter der folgenden Kreuzung links einen HBR-Wegweiser:

Dieser verweist Radfahrer auf den mit einem Sandsteinpoller abgesperrten… tja, was ist das eigentlich? Ein Gehweg? Ein Radweg? Eine (gepflasterte) Straße? Man weiß es nicht. Da steht ja auch kein Verkehrszeichen, womit man das klarstellen könnte.

Schauen wir uns an, wo der Wegweiser uns hinführen möchte:

Aha, gleich drei Pfeile zeigen auf den Pflasterweg. Also werden wir da ja wohl fahren dürfen. Oder? Der weiße Wimpel steht für den „Dynamikum-Rundweg“ und der magenta-grün-farbene für den „Rückenwind-Radweg“. Nun denn; fahren wir also einfach mal weiter, kreuzen nun (logischerweise) den eindeutigen Gehweg der Bahnhofstraße – und stranden an der unübersichtlichen Ampelkreuzung Gasstraße – Bahnhofstraße:

Der auf der Insel stehende HBR-Wegweiser soll die Touri-Radler wohl dazu anleiten, von der Mittelinsel aus der Furt heraus nach links auf die Fahrbahn der Bahnhofstraße abzubiegen. Als Radfahrer darf man das dort sogar bei Fußgängerrot, denn die Stadtverwaltung hat ja nachweislich auch keine Ahnung vom § 37 StVO. Vermutlich werden die meisten Radfahrer aber einfach auf dem linken Gehweg weiterfahren oder zur Not auch auf dem rechten. Besonders obskur ist der oberste der drei Wegweiser in Richtung Ruhbank / Bitche; vermutlich soll man dort aus der rechten Fußgängerfurt heraus in die Gasstraße abbiegen.

Nur mal so als Beispiel, warum ich mich am Donnerstag so unheimlich über die Gesprächsführung der Stadtverwaltung aufgeregt habe. Man kann auch die Gleichgültigkeit, mit der diese HBR-Route geplant wurde, mit Händen förmlich greifen. Aber kompetenten Rat will man keinen annehmen, sondern dreht lieber weiter Däumchen. Ohne die Fach- und Rechtsaufsicht (oder einen Sponsor, der mir die ein oder andere Klage finanzieren würde) wird sich – nicht nur dort – auch weiterhin nix bewegen. Man klatscht ja lieber ohne Sinn und Verstand aus Zeitnot einen überflüssigen Streifen in die Teichstraße, um zu zeigen, dass man „für die Radfahrer“ was tun würde. 🙄

3 Gedanken zu „Die Blumenstraße in Pirmasens“

    1. Nee, eigentlich eher nicht. Um Anlieger zu sein, muss es (wohl zwingend?) „menscheln“. Aus der Wikipedia:

      Anlieger sind Personen „[…], die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. (…)

      Stalken ist z. B. auch erlaubt. 😉

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