Die Schlittgasse in Pirmasens

Tja, wer hätte gedacht, dass die unscheinbare, verkehrlich völlig unbedeutende Pirmasenser Schlittgasse dazu führen könnte, dass das Gespräch mit der Stadtverwaltung am 23. Januar schon relativ früh (einseitig!) in eine äußerst destruktive Richtung gelenkt werden würde? Jene Gasse wurde vor einigen Jahren gründlich saniert und ist im Prinzip eine unechte Einbahnstraße bzw. unechte Sackgasse. Sie verläuft in wenigen Metern Abstand (nur durch eine Häuserzeile getrennt) parallel zur verkehrlich deutlich bedeutsameren Gärtnerstraße. Da diese mit Verbot für Fahrzeuge aller Art + „Anlieger frei“ beschildert ist, hatte ich bereits im Februar 2018 vor dem 1. Gespräch mit dem ehemaligen Leiter der Straßenverkehrsbehörde gefordert, auch jene für den Radverkehr freizugeben.

Freigabe Ost – West

Das wollte der gute Mann ja aber schon damals nicht. Die Arroganz, mit der mein Vorschlag vor der versammelten Runde angegangen wurde, war beispielhaft dafür, wie Amtspersonen reagieren, wenn man als Bürger eine rechtlich stichhaltige Begründung dafür will, aus welchem Grund jene Behörde weiterhin eine Beschränkung oder ein Verbot des fließenden (Rad-)Verkehrs angeordnet lassen möchte. Was sind dort die „besonderen örtlichen Verhältnisse“ in Form einer Gefahrenlage, die das Normalmaß im Straßenverkehr erheblich übersteigt?

Klar, dies fällt schwer, denn es gibt dort schlicht keine. Andernfalls dürfte er auch den (motorisierten) Anliegerverkehr nicht in diese Straße einfahren lassen. Das grundsätzliche Festhalten am Verbot für Fahrzeuge aller Art ist meiner Ansicht nach also purer Bequemlichkeit geschuldet. Der gute Mann handelte hier strikt nach dem Beamtendreisatz:

Das haben wir schon immer so gemacht. Das können wir nicht anders machen. Da könnte ja jeder kommen.

Jedenfalls wurden meine Ausführungen, dass ich nicht dauerhaft gewillt bin, so eine lapidare Ermessensausübung einfach zu akzeptieren, von seiner Seite in gewisser Weise als Majestätsbeleidigung gewertet. Allerdings gelten nun einmal auch für meine Eingaben die Regelungen des VwVfG als auch die Fristen der VwGO. Wenn ich also mittels Eingabe eine erneute (pflichtgemäße) Ermessensausübung fordere, dann ist dies im Grunde auch ein formloser Antrag auf Neuverbescheidung. Und dann hat die Behörde nicht Nichts zu tun, sondern mir dezidiert zu erläutern, warum Radfahrern die Nutzung dieser Straße weiterhin verwehrt bleiben solle?

Für mich ist es auch kein Argument, dass die Freigabe dieser Gasse Radfahrern in aller Regel keine große verkehrlichen Vorteile bringen mag. Dies sieht aber genau dann anders aus, wenn z. B. die Einbahnstraße Gärtnerstraße oder die nördliche Exerzierplatzstraße aus welchen Gründen auch immer vollgesperrt werden müssen. Gerade bei der Letzteren liegt dies noch gar nicht lange zurück. Auch hier hatten Radfahrer aufgrund der Untätigkeit der Straßenverkehrsbehörde keine Alternative wie z. B. die Durchfahrt durch den Busbahnhof in der südlichen Exerzierplatzstraße. Diese war am 23. Januar immer noch so (mit einem rechtswidrigen T-10-Zonen-Verkehrszeichen) beschildert:

Außerdem bin ich mir gar nicht mal so sicher, ob die Durchfahrt der Schlittgasse einem Radfahrer vielleicht evtl. sogar eine Ampelschaltung ersparen könnte? Aus Richtung Norden (Zweibrücker Straße) ist die verkehrliche Bedeutung im Alltag sicherlich am geringsten, denn man biegt in der Regel eben vorher nach rechts in die Gärtnerstraße ab. Wäre jene nun aber vollgesperrt, ergäbe sich sehr wohl bereits eine deutlich kürzere Alternative für den Radverkehr.

Das Linksabbiegen aus der Schlossstraße in die Schlittgasse war es, was den guten Mann ein wenig auf die Palme brachte; dabei hatte er diesen Abschnitt in meinem „Paper“ völlig falsch verstanden. Dies ist derzeit aufgrund einer durchgezogenen Linie (Zeichen 295) und einer Pfeilmarkierung (Zeichen 297) nicht erlaubt. Vermutlich auch deshalb, damit die (wenigen) Anlieger beim Abwarten des Gegenverkehrs nicht den geradeaus in die Zweibrücker Straße unterwegs seienden Verkehr blockieren. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass in der Praxis dort nicht trotzdem ständig nach links abgebogen wird.

Speziell dort hat man (nicht nur als Radfahrer) das generelle Problem, dass man an der folgenden Kreuzung eben nicht nach links in die Gärtnerstraße abbiegen darf. Man muss stattdessen einen ordentlichen Bogen über die leicht ansteigende Zweibrücker Straße machen, um in den nordöstlichen Teil der Einbahnstraße Blumenstraße abzubiegen, deren aberwitzige Fortsetzung ich gestern in einem Beitrag dokumentiert hatte. Bei den Veranstaltungen zum Verkehrsentwicklungsplan wurde allerdings von den Verkehrsplanern immer wieder darauf hingewiesen, dass dem Radverkehr eine sehr geringe Akzeptanz von Umwegen jeder Art innewohnt.

Hier ein Foto kurz hinter dem Durchgang durch die Häuserfront (siehe das Beitragsbild):

Nach wenigen Metern erreicht man schon bald wieder das Ende der kaum befahrenen, dafür gut mit Autos beparkten Gasse:

Man erkennt ein Vorgeschriebene Fahrtrichtung Rechts, welches auch Anliegern (mit Fahrrädern, sofern es dort überhaupt welche gibt…) das Abbiegen nach Rechts gebietet. Im Falle einer Öffnung der unechten Einbahnstraße, könnte man hier auch eine Linksabbiegemöglichkeit für Radfahrer schaffen, damit jene nicht um den gesamten Block fahren müssen, um direkt in Richtung Exerzierplatz (Schlossstraße) zu kommen. Wirklich schnell kommt man dort also nur ums Eck, wenn man absteigt und die Fußgängerampel für einen „U-Turn“ benutzt. Doch mehr hierzu im folgenden Abschnitt.

Freigabe West – Ost

In der Tat (vor allem baulich) ein wenig komplizierter wäre der Vorschlag, den der ehemalige Behördenleiter gänzlich missverstanden hatte. Denn ich regte eine Freigabe der unechten Verbot der Einfahrt Schlittgasse von der Ringstraße aus an – und damit eben auch das Linksabbiegen im Kreuzungsbereich. Im Grunde könnte das später mal in etwa so aussehen:

Die Haltelinie der Ringstraße müsste ein wenig nach hinten versetzt werden, eine Lücke in den baulichen Trennstreifen eingefügt und eine eigene Ampel für den Radverkehr eingerichtet werden. Gegebenenfalls für beide Richtungen, damit auch aus der Schlittgasse heraus nach Links abgebogen werden kann. Dann könnte man die sehr ruhige Gasse hinaufradeln:

Und käme schon bald an der Rückseite des Durchgangs an:

Nun könnte man einwenden, dass das zu eng für Gegenverkehr ist. Aber da (auch Räder schiebende) Fußgänger diesen Durchlass auch generell durchqueren dürfen, sehe ich da auch angesichts des sehr geringen Verkehrs in diese Gasse keinen Grund, warum Radfahrer da nicht auch hindurchfahren dürfen sollen, um anschließend zumindest nach rechts in die Schlossstraße abbiegen zu dürfen. Autofahrern ist das dort ja derzeit schließlich auch nicht verboten, denn die Schlittgasse ist ja (warum eigentlich…?) nur eine unechte Einbahnstraße – und am Durchgang steht kein Verkehrsverbotszeichen. Man könnte natürlich auch noch an der Zufahrt von der Schlossstraße her ein Zeichen 208 anordnen.

Ein echter radverkehrlicher Vorteil würde sich dort eben durch die Durchbrechung der durchgezogenen Linie ergeben, denn dann könnte man auch nach links in die Schlossstraße abbiegen, um anschließend die Rodalber Straße (L 482) hochzufahren. Man hätte sich somit (170 m durch die Schlittgasse) den weiten Bogen (350 m) über die Ringstraße und nördliche Exerzierplatzstraße (inkl. zweier oft roter Ampeln) gespart. Mich nervt das nämlich jedes einzelne Mal.

Natürlich ist das Linksabbiegen im fließenden Verkehr vor der Ampelkreuzung an der Parkbräu durchaus nicht einfach. Aber als Radfahrer sollte man nach nicht allzu langer Zeit eine Lücke finden können; auch, im vor der roten Ampel wartenden Verkehr. In anderen Ländern gibt es auch hierzu Markierungen, die es dem wartenden Verkehr gebieten, dort nicht zu halten. Wäre zu solchen Zwecken in Deutschland auch mal eine Überlegung wert. Alternativ könnte man natürlich auch die Haltelinie durchaus um ca. 16 m nach hinten versetzen.

Fazit

Nun denn. Man sieht anhand dieses doch gerade für eine kurze Gasse recht langen Textes, wie viel man als Straßenverkehrsbehörde hinsichtlich der Frage, ob man so eine Straße für den Radverkehr öffnen kann, in seine Ermessenserwägung einfließen lassen könnte. Oder man lässt halt – mangels Lust – einfach bleiben. Und erwartet, dass der Bürger für diese Ordre du Mufti Verständnis hat.

Habe ich nicht.


Siehe auch

Vollsperrung der Gärtnerstraße

2 Gedanken zu „Die Schlittgasse in Pirmasens“

  1. Verkehrsbeschränkungen über die allgemeinen Regeln hinaus sind nur zulässig, wenn sie zwingend notwendig sind (§ 39 StVO). Vielmehr muss die Straßenverkehrsbehörde begründen, warum die Verkehrsbeschränkungen so sein müssen und nicht du, warum eine Freigabe möglich ist. Hier fällt auf, dass die Durchfahrt nicht sachgerecht gesichert ist. Oder ist die hoch genug und breit für alle Fahrzeuge (s. § 32 StVZO).

    1. Sowas hätten die sicher als totale „Provokation“ und Ketzerei aufgefasst. Der Stadtverwaltung ist ja schlicht nicht bewusst, dass sie (die Verkehrsverbote in der Stadt betreffend) in der Bringschuld ist. Allerdings isses ja auch so, dass für den meisten Mist nicht einmal mehr Anordnungen vorliegen, weil man meint, es gelte nur eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. In dieser Verwaltung läuft so unheimlich vieles grundverkehrt, weshalb ich – z. B. in die Anordnungen derartiger Verbote blicken wollend – als Störenfried wahrgenommen werde. Dass bei denen deshalb die Nerven blank liegen, hat das Gespräch am Donnerstag ja gezeigt – als man gar mit Abbruch drohte, weil ich den Finger genau in diese Wunden steckte…

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