Gestern hat die Stadtverwaltung Pirmasens ein sehr lange gehütetes Geheimnis gelüftet: Der Parallelweg, der „links und rechts ums Eck statt geradeaus“ führt, ist kein gewidmeter Straßenteil der K 6, sondern (wie von mir seit langer Zeit vermutet) ein (ungewidmeter) Wirtschaftsweg. Das gibt dem Drama um die einfach nicht vorankommen wollende Entschilderung dieses überflüssigen, teils mit uralten Zeichen 244 der bis 1992 geltenden StVO beschilderten Weges zwischen Winzeln und Gersbach nochmal einen besonders üblen Beigeschmack. Denn nun steht für mich eindeutig fest, dass kein Zusammenhang zwischen der Fahrbahn der K 6 und dem parallelen „Geh- und Radweg“ Wirtschaftsweg besteht; er somit auch auf gesamter Länge eindeutig nicht straßenbegleitend – und demnach auch nicht benutzungspflichtig ist!
Ich musste dann zwar noch einmal nachhaken, aber das Tiefbauamt teilte mir gestern kurz und knapp Folgendes mit:
Bei dem Weg handelt es sich um einen Wirtschaftsweg.
Dankeschön.
Die Leiterin der Straßenverkehrsbehörde möchte allerdings weiterhin auf Zeit spielen und die Entscheidung darüber mindestens bis zur städtischen Verkehrsschau vertagen. Welche m. W. erst im Mai stattfindet – und zu der man ja wieder lieber den braven ADFC statt meiner Wenigkeit einladen möchte.
Ich fand es im Nachgang zum Unfall vom 27. Juli 2019, bei dem einem Rennradkollegen am Gersbacher Ortseingang (siehe folgendes Foto) die Vorfahrt genommen wurde, schon so tragisch, dass jener sich garantiert gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung dafür rechtfertigen musste, diesen „Radweg“ nicht benutzt zu haben. Ich hatte zwar die Polizeiinspektion Pirmasens darum gebeten, dem Verunfallten meine Daten zu übermitteln, da ich gerne als Zeuge (vor allem für das Nichtstun der Stadt und den Punkt „straßenbegleitend“ betreffend) fungiert hätte. Eine Reaktion darauf erfolgte nie; ich gehe also mal davon aus, dass der Mann nie von mir gehört / gelesen hat.
Jedenfalls würde ich ihm heute raten, die Sache noch einmal neu aufzurollen – und sich mittels fähigem Anwalt das entgangene Geld notfalls von der Stadt Pirmasens zurückzuholen. Weil diese über 2 Jahre lang unbeirrt uralte Verkehrszeichen im öffentlichen Verkehrsraum hängen lässt, für die es weder Anordnungen gibt, noch dass jene tatsächlich eine Benutzungspflicht dieses Wirtschaftsweges auslösen würden.
Genau dieser Weg war es, über dessen Beschilderung ich mit dem ehemaligen Leiter der Straßenverkehrsbehörde (genau jener, der das Gespräch am vergangenen Donnerstag „eskalieren“ ließ) und dem Leiter des Tiefbauamts im November 2018 längere Zeit diskutiert hatte. Man wollte die Sache in den städtischen Verkehrsausschuss bringen und mich hierzu einladen. Darauf warte ich bis zum heutigen Tage vergebens!
Ich finde diese ganze Sache einfach nur noch jämmerlich. Diese Schilder müssen da weg. Auch, um Idioten, die meinen Radfahrer durch enges Überholen belehren zu müssen, nicht noch zusätzlich anzustacheln!
Wird ja immer besser. Wirtschaftswege als Fuß- und Radwege beschildern, die direkt neben der Straße verlaufen, damit man den Eindruck hat, es handelt sich um einen benutzungspflichtigen Radweg.
Perfider geht es fast schon nicht mehr.
Wieso widmet die Behörde den Weg nicht einfach um in einen Fuß- und Radweg? Dann würden die Schilder passen. 😉
Ich gehe mal (wenn ich die Liegenschaftskarte korrekt interpretiere) davon aus, dass der Wirtschaftsweg nicht der Stadt, sondern einem oder mehreren Bauern gehört. Dann müssten sie erst die entsprechenden Grundstücke kaufen, um diesen Weg in einen Straßenteil der K 6 umzuwandeln / -widmen.
Korrektur: lt. Auskunft ist die Stadt Eigentümerin des Weges.
Was steht da auf dem Zusatzzeichen?
Was spricht dagegen, einen ungewidmeten Weg als Geh- und Radweg zu beschildern?
Wenn das Privatgrund ist der anliegenden Bauern, dann frag ich mich, warum diese sich nicht gegen die Anordnung gewendet haben, die ihnen die Befahrung untersagt.
Es gibt keine Möglichkeit, zu verdeutlichen, dass das kein straßenbegleitender Weg ist. Das Problem hat man auch, wenn eun Weg erst parallel läuft und dann abbiegt und ganz anders verläuft.
„Landwirtschaftlicher Verkehr frei“. Ist (leider) kein Privatgrund.
Sehr Vieles. Und diese Gründe sind auch dir alle bekannt… 😛
Und…!? Solange (auch gegenüber Dritten) eine Benutzungspflicht suggeriert wird, hat man dies verdammt nochmal zu unterlassen!
Das ist hier ja nebenbei auch der Fall. Auch dann sind derartige Wege nicht als benutzungspflichtig zu beschildern.
Wie mehrfach in diesem Blog angesprochen: Derzeit steht eine weitere StVO-Novelle an, in der sich kein Schwein dafür interessiert, dass es keine Alternative zum Z 240 geben soll. Dann müssen derartige Wege eben weiterhin mit Z 260 oder Z 250 / Z 239 + Zz 1022-10 beschildert werden. Und komm mir jetzt bitte nicht wieder mit den armen Fußgängern, die dann rein theoretisch am Rand gehen müssten…
Ich finde es gut, wenn Verkehrsflächen dem Kfz-Verkehr entzogen werden. Ich will die rechteckige Variante zu VZ 237 und 240. Diese wäre hier sinnvoll, so es sie in Dt gäbe. Daher spricht erst einmal nichts dagegen. Nur führt das hier zu einem fragwürdigen Ergebnis.
Natürlich bin ich immer für eine kosequente Gesetzesauslegung. 😉
Dann musst du auch PBL toll finden. Weil nur die nicht ständig als Gelegenheits-Parkplätze missbraucht werden. Ich sehe generell keinen großen Sinn darin, die Verkehrsflächen für Fahrzeuge aufzuteilen.
Es gibt sie aber nicht. Und es soll sie auch weiterhin nicht geben. Im Verkehrsportal haben nebenbei einige befürchtet, dass ja dann auch das Fahrbahngehverbot für Fußgänger entfiele.
Doch; siehe dein vorheriges Zitat.
Mir sind weniger auslegbare Rechtsnormen lieber. Im Gegenzug dürfen es dann auch gerne ein paar mehr sein. Ich merke, ich muss mal wieder an meinem Entwurf einer „Radwege-Verordnung“ (als Ergänzung zur StVO) weiterbasteln.
Ich habe noch nie davon gehört, dass es bei Gehwegen den Unterschied von Benutzungspflicht und Benutzungsrecht gäbe wie beim Radverkehr. § 25 I Satz 1 ist da eindeutig. Auch wenn ein Gehweg nicht beschildert ist, argumentiert keiner, dass diese damit nicht benutzungspflichtig sein.
PBL ist die autogerechte Aufteilung von Verkehrsflächen und nicht das Raushalten von Kfz aus der ganzen Fläche.
Ich wollte es nur angemerkt haben, welche Argumente in diesem „Experten-Forum“ gegen ein rechteckiges Z 240 angeführt wurden. 😉
Wie meinst du das? Was für eine bessere „Aufteilung“ schwebt dir vor? Der Feldweg, um den es (in diesem Beitrag) geht, ist für den überwiegenden Kfz-Verkehr doch vollkommen unattraktiv, weil es eine viel bessere Straße direkt daneben gibt.
Diese allgemeine Aussage war erst einmal losgelöst von dem konkreten Weg, wo ein privater, tatsächlich-öffentlicher Geh- und Radweg in privatrechtlichem Eigentum de Kommune direkt neben einer gewidmeten Straße liegt und auch für den kundigen Blick nicht von einem straßenbegleitenden Rad- und Gehweg zu unterscheiden ist.
Generell ist es m. E. gut, wenn Straßen/Wege dem Kfz entzogen (VZ 237, 239, 240, 241, 250, 260 …) werden. Dabei würde ich lieber auch hier eckige Varianten von 237, 240, 241 verwendet sehen. Wenn man sich anschaut, wie viele Jahre seit 1992 vergangen sind und wie viel 244 noch rumstehen …
PBL sortieren den Straßenraum nur neu, vielleicht entziehen sie dem Kfz-Verkehr anteilig ein bisschen Fläche, wenn dadurch eine Spur oder ein Parkstreifen weg fällt. Aber auch dann kann man die Straße noch weiterhin mit dem Kfz nutzen. Genauso sortieren „Umweltspuren“ vor allem den Kfz neu, denke ich.
Was ist daran pauschal „gut“? Vor allem auf dem Land haben die Leute nur selten eine akzeptable Alternative zum Pkw. Der (motorisierte) Verkehr geht zudem ja nicht mal eben weg, nur weil man beginnt, Straßen zu sperren. Der fließt dann halt woanders (und Umwege bedeuten in der Summe mehr Verkehr). Ich weiß, das Mantra „wer Straßen sät, wird Verkehr ernten“ ist sehr weit verbreitet. Es ist aber meiner Ansicht nach der Gegenpart zum „Wer Radwege baut, wird Radverkehr ernten“. Dass Letzteres ein Trugschluss ist, brauchen wir denke ich an dieser Stelle wohl nicht zu diskutieren?
Das wäre genauso willkürlich wie das, was die Stadt Pirmasens eben mit vielen Z 250 (oder Z 254) betreibt (auch, um die Reichen-Viertel vor lästigem und lautem Verkehr zu schützen). Busse sind übrigens auch Kraftfahrzeuge; ziemlich dreckige sogar. Und deren Fahrer für Radfahrer oft genug mehr als gemeingefährlich… Man möge mir, der die Vorteile des Rades im Individualverkehr zu schätzen weiß, verzeihen, dass ich in Bus und Bahn vor allem auf dem Land (wo es oft genug gar keine Bahn mehr gibt oder nie gab) nur eine äußerst begrenzte Alternative sehe.
Das Rad wäre auch in Städten, nicht nur auf dem Land, oft schneller als Bus und Straßenbahn, gerade, wenn man noch ein Stück zur Haltestelle laufen muss. Das hat auch vor kurzem eine Kollegin gemerkt, die jetzt das Geld für die Straßenbahn spart und mit dem Rad ins Büro kommt.