Zur Intransparenz der rheinland-pfälzischen Polizei in Sachen Unfallberichte hatte ich kürzlich einen Beitrag verfasst. Inzwischen habe ich die finale „Abfuhr“ vom Datenschutzbeauftragten des Polizeipräsidiums Westpfalz, als auch des LfDI erhalten. Warum insbesondere der LfDI in dieser Sache von Beginn an die Position des Polizeipräsidiums stützte, ist für mich in keinster Weise nachvollziehbar. So soll es also auch in Zukunft von der völligen Willkür und dem Zufall abhängen, ob die Öffentlichkeit überhaupt irgendetwas, geschweige denn irgendwelche Details zu Unfällen im öffentlichen Verkehrsraum mitbekommt, denn die Pressearbeit der Polizei (vor allem Unfallberichte) sei nun einmal keine „Aufgabe der öffentlichen Verwaltung“ im Sinne des § 3 (4) LTranspG.
Die abschließende Stellungnahme des Polizeipräsidiums im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Schneble,
mit Schreiben vom 27.01.2020 bitten Sie den Polizeipräsidenten, Herrn Michael Denne, über Ihre Angelegenheit zu informieren. Er hat mich beauftragt, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen.
Ich erlaube mir, Sie mit diesem Schreiben darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich alle Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz durch mich beantwortet werden. Ihr Anliegen um Auskünfte bezüglich diverser Unfallgeschehen fällt nicht in die gesetzlich vorgegebene Auskunftspflicht. Dies habe ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 19.12.2019 mitgeteilt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit(LfDI) in Rheinland-Pfalz hat in seinem Antwortschreiben bezüglich Ihrer Beschwerde meine Auffassung in vollem Umfang bestätigt.
Von daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen leider keine detaillierten Auskünfte zu diversen Unfallgeschehen erteilen können.
Nein, von „in vollem Umfang“ (man hatte sich auf § 7 berufen) kann hier nicht die Rede sein. Es war jedoch der LfDI, der den § 3 (4) überhaupt ins Spiel brachte. Auch dieser konnte mir trotz mehrerer Nachfragen nicht schlüssig erläutern, warum es sich bei Unfallberichten (die die Pressestellen ja in Einzelfällen – willkürlich – veröffentlichen) eben nicht um eine „Aufgabe der öffentlichen Verwaltung“ handele.
Ganz interessant finde ich nebenbei, dass dem PP offenbar die Antworten des LfDI an mich bekannt waren.
Mein Gefühl sagt mir, dass hier die „Verfahrensökonomie“ die wesentliche Triebfeder war, um zukünftigen Anfragen einen Riegel vorzuschieben; vermutlich ausgehend von der PI Zweibrücken, die sichtlich genervt war, dass ich bei einer Anfrage die Angabe des Jahres (2017 oder 2018) vergaß. Die Beamten in den Polizeiinspektionen haben dafür halt meist keine Zeit – und auch keine Lust. Auch bei der PI Landau hatte ich mir ja ebenfalls mal eine äußerst schroffe Abfuhr eingeholt, da denen meine Nachfragen zunehmend auf die Nüsse gingen.
Unfall Blocksbergstraße
So bleiben bspw. auch die Umstände des Unfalls mit der Nr. 108904 im Unfallatlas 2018 nebulös, der an einem Montag im Oktober 2018 nach 13 Uhr in der Pirmasenser Blocksbergstraße an der Einmündung zur Straße „Am Rappeneck“ zwischen einem leichtverletzten Radfahrer und einem Pkw geschah. Unfallart 5 (Zusammenstoß mit einbiegendem / kreuzendem Fahrzeug) und Unfalltyp 3 (Einbiegen / Kreuzen-Unfall) lässt vermuten, dass hier einem auf dem freigegebenen Gehweg fahrenden Radler die Vorfahrt genommen wurde.
Gerade Unfälle, die in der mit mehreren beschissenen Dooring-Streifen geschmückten Blocksbergstraße geschehen, sind für mich natürlich von besonderem Interesse. So dient auch der Unfall im Einmündungsbereich für mich als zusätzliches Argument gegenüber der Stadtverwaltung, derart überflüssige Gehwegfreigaben aufzuheben und die Radfahrer mittels Kampagnen zum Fahrbahnradeln zu animieren. Ohne den Unfallatlas hätte ich nie davon erfahren, dass es einen solchen überhaupt gab. Weil die Pressestelle der PI eine Meldung für überflüssig hielt. Oder der, der die Presseberichte tippt, an dem Tag krank war. Meine Anfrage vom 13. Dezember 2019 wurde jedenfalls bis zum heutigen Tage eisern ignoriert.
Auch zu diesem Unfall darf niemand mehr erfahren, denn es handelt sich hierbei um ein Staatsgeheimnis, dessen Bekanntwerden den Fortbestand der BRD gefährden würde…! 😈
Für mich hat das Ganze auf jeden Fall ein Vertuschungs-Geschmäckle.