Das frustrierende Gespräch mit der Stadtverwaltung am 23. Januar war zumindest dafür nützlich, nun definitiv zu wissen, dass ein Großteil meiner Kritik, Vorschläge und rechtlichen Einwände einfach stur ignoriert wird. Ist ja alles total unwichtig. Wie zum Beispiel auch die Sache mit dem „Radfahrer absteigen“ als Zusatzzeichen zu einem Gefahrzeichen 101 im Zuge des B-10-RadwegsWirtschaftsweges am Lamsbacherhof, auf welches ich vor bestimmt nun schon über 2,5 Jahren den ehemaligen Leiter der Straßenverkehrsbehörde aufmerksam machte und darum bat, dieses bescheuerte Schild entfernen zu lassen. Es hat natürlich bis heute überdauert.
Warum es dort steht? Keine Ahnung. Hinter dem Lamsbacherhof in Richtung Münchweiler folgt eine leichte Linkskurve mit ca. 10 % Gefälle. Ein paar Fotos von dieser Rampe hatte ich damals im Rahmen eines Beitrags zur fortwährenden Abriegelung des daneben liegenden Trinkwasserbrunnens gemacht. Okay – ein wie z. B. in der Straße „Am Nagelschmiedsberg“ wäre dort wohl völlig witzlos gewesen. 😉 Also griff man zur „milderen“ Variante und fordert Radfahrer dort etwa seit der Fertigstellung des ausdrücklichen Wirtschaftswegs (mit Rad- und Langsamverkehrsduldung) für die nächsten 100 m zum Absteigen und Schieben auf.
Natürlich hält sich dort niemand an derartigen Blödsinn. Es zeigt aber wieder mal, wie passionierte Autofahrer in Amtsstuben den Radverkehr sehen: Radfahrer schweben beim Befahren einer asphaltierten Straße mit etwas stärkerem Gefälle gleich derart in Lebensgefahr, dass man sie zum Absteigen und Schieben verdonnern muss.
Auch wenn mir bewusst ist, dass es für die Missachtung dieses Zusatzzeichens keinen Tatbestand im Bußgeldkatalog gibt: im Falle der (Un)Fälle wird man es dem Radfahrer dann aber doch vorwerfen; wenn z. B. ein Autofahrer den Hügel zu schnell hinauffährt. Oder er mit einem anderen Radfahrer oder Fußgänger kollidiert. Die einzige halbwegs „kritische“ Situation verursachte vor vielen Jahren an der Stelle mal eine Hundehalterin, die mich von oben heruntersausend erst gar nicht bemerkte und deshalb ihren an der langen Zipp-Leine geführten Hund erst wieder „einfangen“ musste.
Angesichts der Steigung halte ich es für vollkommen richtig, darauf hinzuweisen, dass Absteigen auf der Gefällestrecke gefährlich ist. Das Zusatzzeichen benennt die konkrete Gefahr.Manchmal sind Anordnungen schlauer als gedacht 😉
Welche konkrete Gefahr benennt denn das Zusatzzeichen?
Eine schlaue Anordnung wäre das Verkehrszeichen 108 (Gefälle).
Die Gefahr des wegrollens/-rutschens. Das war auch mit einem Augenzwinkern. Natürlich wäre das von dir genannte VZ sachgerecht(er).