Quasi-Abschaffung des § 45 (9) StVO?

Vor einer Weile befasste ich mich in einem Beitrag zu einem Antrag der grünen Bundestagsfraktion, den bereits bei der letzten StVO-Novelle verstümmelten § 45 (9) StVO noch einmal aufzuweichen. Doch es könnte eventuell noch schlimmer kommen, denn die Bundesrats-Ausschüsse haben in ihrer Empfehlung (pdf, 484 KB) zur aktuellen Novelle in der Drucksache 591/1/19 quasi die fast vollständige Abschaffung dieser Vorschrift empfohlen. Somit könnten Straßenverkehrsbehörden wie vor dem Jahr 1997 auch wieder überall völlig willkürlich Rad- und Gehwegbenutzungspflichten für Radfahrer anordnen, wie sie gerade lustig wären. Auch Verkehrsverbote wie an der B 10 wären im Grunde gar nicht mehr anfechtbar.

Auf den Seiten 25 und 26 versteckt sich unter dem Punkt 33 Folgendes:

d) Absatz 9 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:

„sie können auch angeordnet werden, soweit dies zur Erreichung der verfolgten Anordnungszwecke unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verkehrsentwicklung erforderlich ist.“

bb) Die Sätze 3 bis 6 werden gestrichen.‘

Wahnsinn! Aus der Begründung:

Der bisherige § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO kann der Anordnung von Regelungen zugunsten des Radverkehrs (wie Fahrradstraßen) entgegenstehen, weil danach in der Praxis üblicherweise ausschließlich auf den Ist-Zustand der Verkehrssituation abgestellt wird und die zukünftige Entwicklung, die vielerorts eine Zunahme des Radverkehrs erwarten lässt, nicht berücksichtigt wird. Zur Bewältigung größerer Mengen an Radverkehr in einem Stadtgebiet wird es oft sinnvoll und notwendig sein, dem Radverkehr Angebote der Verkehrsführung zu machen, die noch nicht heute, aber für die weitere Entwicklung des Radverkehrs wichtig sind. Da die Förderung des Radverkehrs einen wesentlichen Baustein der Verkehrswende darstellt und einen positiven Beitrag zur Minderung von Luftschadstoffen und Lärm liefert, ist die Änderung von umweltpolitischer Bedeutung.

Was interessieren mich bescheuerte, in aller Regel mit Kfz zugeparkte „Fahrradstraßen“, die es sowieso nur in ein paar Großstädten gibt, wenn jede poplige, auch ansonsten bei jeder Gelegenheit vor fachlicher Unfähigkeit nur so strotzende Straßenverkehrsbehörde vor allem in Sachen Radwegbenutzungspflichten, Verkehrsverboten und z. B. auch Einbahnstraßenfreigaben sich an überhaupt keine bundeseinheitlichen Vorgaben mehr halten müssen?

Und das auch noch mit der „Förderung des Radverkehrs“ zu begründen, ist an Ahnungslosigkeit und Kurzsichtigkeit kaum mehr zu überbieten!

Der bisherige § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO ist besonders problematisch, weil er in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise die Flüssigkeit des Verkehrs vor die Interessen des Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der Verkehrssicherheit stellt. Die Streichung dient der Erleichterung der Anordnung von Maßnahmen zu Beschränkungen und Verboten des fließenden Verkehrs zur Verkehrssicherheit sowie zum Schutz vor Lärm und Abgasen. So hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die zusammenhängende Anordnung von Tempo 30 nach Maßgabe von Luftreinhalte- und Lärmaktionsplänen durch den § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO erheblich erschwert wird. Mit dem Entfall des Satzes 3 ist auch die Anordnung von Tempo 30 zur Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs leichter umsetzbar. Die bisherigen Sätze 4 bis 6 beinhalten Ausnahmen zu Satz 3 und sind daher zu streichen.

Interessante Ansicht, dass diese Vorschrift „verfassungsrechtlich“ bedenklich sei. Nein, diese stellt nur klar, dass die StVO bundeseinheitlich angewandt werden soll und von den (durchaus ja änderbaren) grundlegenden Regelungen (wie z. B. die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf klassifizierten Straßen oder Fahrbahn- und Verkehrsverboten für Radfahrer) nur dann abgewichen werden soll, wenn eine „besondere örtliche Gefahrenlage“ besteht.

Dass bereits diese Vorschrift zur behördlichen und gerichtlichen Willkür einlädt, ist schlimm genug. Diese nun vollends abschaffen zu wollen, ist an Kurzsichtigkeit kaum mehr zu überbieten.

Ich kriege das nackte Grausen, wenn ich mir vorstelle, dass all jene Behörden, gegen die ich mich schon seit Jahren als Einzelkämpfer wehre, quasi eine völlige Narrenfreiheit erhielten. Und ich im Grunde gegen überhaupt nichts mehr vorgehen könnte, was sich irgendein Sachbearbeiter in einer Straßenverkehrsbehörde so ausdenkt.

Darüber hinaus krankt diese Empfehlung (wie bereits im vorherigen Beitrag angesprochen) schon an der grundfalschen Annahme, dass es die Kommunen / Gemeinden wären, die über straßenverkehrsrechtliche Tatsachen entscheiden würden. Das ist aufgrund der in den Ländern geregelten örtlichen Zuständigkeiten meist gar nicht der Fall. In Hamburg ist beispielsweise die Polizei gleichzeitig auch Straßenverkehrsbehörde und entscheidet über die Anordnung von Radwegbenutzungspflichten oder Verkehrsverboten für Radfahrer.

Nicht nur diese Empfehlung, sondern auch die Vorgeschichte zur letzten Novelle, als die Herausnahme der Radfahrstreifen und der Wegelchen außerorts erst von den Ausschüssen eingebracht wurde, zeigt, dass die StVO meiner Ansicht nach so nicht funktioniert. Sie müsste endlich raus aus der Zuständigkeit des Bundesverkehrsministeriums und des Bundesrates und somit in das StVG integriert werden. Damit Änderungen im Bundestag debattiert werden und diese auch dort beschlossen werden. Wie die Ausschüsse letztlich zu diesen Empfehlungen kamen, ist bspw. völlig intransparent.

Folgebeitrag

Bundesrats-Abstimmung über die StVO-Novelle

25 Gedanken zu „Quasi-Abschaffung des § 45 (9) StVO?“

  1. Gerade wollte ich dich auf dieses PDF hinweisen. Hab’s noch nicht ganz gelesen, aber pflichte deine Ausführungen zu. Mir wird schlecht. Und ich habe so eine Ahnung, wer hinter dieser Änderung steckt bzw. begeistert mit trägt: dieser Theologe vom ADFC.

    An den denke ich auch bei dem Absatz „Zu berücksichtigen ist hierbei auch die geistige Reife und die Verfügbarkeit
    rechtlicher Kenntnisse, welche bei Rad Fahrenden mangels Altersbeschränkungen und verpflichtender verkehrsrechtlicher Ausbildungen sehr heterogen ausgeprägt sind. “ Aber als Betroffener.

    1. Ja, bei der von dir zitierten Passage wusste ich auch nicht, ob ich lachen oder heulen soll. Mit dem Rest befasse ich mich auch noch in einem weiteren Beitrag; der Punkt mit dem § 45 war mir jedenfalls besonders wichtig.

  2. Was soll

    soweit dies zur Erreichung der verfolgten Anordnungszwecke unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verkehrsentwicklung erforderlich ist. heißen? Wie kann man so ein Murks-Deutsch vorschlagen.

    So wie das da steht, kann man damit auch flächendeckend Tempo 20 innerorts anordnen, da dies aufgrund der zunehmenden Zahl übermotorisierter SUV ein geeignetes Mittel ist, die Gefahren für den Rad- und Fußverkehr zu reduzieren. Man muss das mit der Anordnung nur erreichen wollen und die Gefahren bekommt man nur wirklich durch Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu.

    Auch die Aufhebung von Radwegen ist angesichts der angeblich steigenden Bedeutung des Radverkehrs die einzige geeignete Möglichkeiten, diese abzuwickeln … Aber diese Chance werden kaum Straßenverkehrsbehörden nutzen.

    1. Wie kann man so ein Murks-Deutsch vorschlagen.

      Ein Jura-Studium sollte hierfür in der Regel ausreichend sein. 😉 Da man in der Begründung auf Fahrradstraßen Bezug nimmt, vermute ich, dass man die Passage aus der VwV sinngemäß in die StVO übertragen wollte; warum auch immer.

      Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.

      In Heilbronn z. B. ist es sicher bald soweit. 😉

      Mir fehlt allerdings auch die Phantasie, mir vorzustellen, wie damit z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Verkehrsverbote angeordnet werden sollen.

  3. Wahnsinn!
    Das wurde dann bestimmt auch noch in absolut kindlicher Naivität im festen Glauben vorgebracht, dass doch bestimmt alle Kommunen nur das Beste für den Radverkehr tun wollen. Als ob die in den letzten 20 Jahren irgendetwas davon abgehalten hätte, zu klotzen statt zu kleckern. Pustekuchen. Der letzte Murks ist entstanden und wird tagtäglich gefeiert.
    Wer schützt uns vor den „Gut-gemeint“-Bürgern, die handwerklich unfähig sind, aber mit inszenierten Angst-Kampagnen die Agenda bestimmen?

  4. Jetzt können die StVBen endlich überall Tempo 30 anordnern. Sie wollten doch schon immer, aber sie durften bisher ja nicht, wegen des unsäglichen Absatz 9 des § 45.
    Für Radwege sehe ich kein Problem. Da waren bisher die StVBen bisher sehr zurückhaltend mit der Benutzungspflicht und werden es auch bleiben.

    Ups, da habe ich was verwechselt. Das war ja genau anders rum.
    Hast du ein Kotzsmily? Bitte hier einfügen.

    1. In Pirmasens schockierten die Verkehrsplaner die Verwaltung eben genau damit: Mit der Schaffung weiterer Tempo-30-Zonen (die ja gem. S. 4 Nr. 4 von S. 3 ausgenommen sind) und T-30-Abschnitten abseits der klassifizierten Landesstraßen, um den Mischverkehr mit Fahrrädern verträglicher zu machen. Eher friert die Hölle zu, als dass die autofanatische Pirmasenser Stadtverwaltung z. B. auf der Ruhbank oder auf dem Sommerwald T-30-Zonen anordnet. Zur letzten „Hexennacht“ hingen auf der Ruhbank diese (satirischen?) Wahlplakate der „KTR“ („Kein Tempolimit für die Ruhbank“):

      KTR Ruhbank

      Für einen Kotz-Emoji 🤮 musst du den HTML-Hex-Code verwenden. 😉 😡

  5. Ich bin nicht eurer Ansicht, dass alle Straßenverkehrsbehörden von Grund auf böse und radverkehrsfeindlich sind. Auch wenn ich kein Fan der bei mir im Heimatort bin, muss ich ihr tugestehen, vergleichsweise früh viele Benutzungdpflichten eingesammelt zu haben. Ergebnis: Die Radwege werden trotzdem genutzt und männliche Rennradfahrer halten sich häufig an keine einzige. Wieviele sich davon über echte und vermeidliche Regelverstöße von anderen Verkehrsteilnehmern aufregen, ist mir nicht bekannt. Während andere offensichtlich bis heute weder entsprechende Urteile kennen, noch sich das verfassungsrechtlich selber herleiten können.

    Vielleicht ist es nicht klar geworden, dass ich die vorgeschlagene Änderung schon aufgrund der Formulierung für wenig überzeugend halte.

    1. Mein einziger Kommentar hierzu: Kannst du mir mal erklären, warum du bei jeder größeren Sauerei zwanghaft immer alles verharmlosen und relativieren musst…!? Und verwende doch bitte nicht immer verabsolutierende Strohmänner. Dass „alle“ böse sind, behauptet keiner. Nicht nur dieser Blog ist voller Beispiele dafür, dass sehr vielen StVBen der Radverkehr am Arsch vorbeigeht. Oder man – auf eine zudem rechtsstaatlich äußerst bedenkenswerte Art und Weise – jenen behindert und schikaniert, wo man nur kann.

      Ergebnis: Die Radwege werden trotzdem genutzt und männliche Rennradfahrer halten sich häufig an keine einzige.

      Skandalös. 🙄

      Wieviele sich davon über echte und vermeidliche Regelverstöße von anderen Verkehrsteilnehmern aufregen, ist mir nicht bekannt.

      Genau. Die haben kein Recht dazu. 🙄 Die haben ja nicht einmal die zig vorgeschriebenen Reflektoren am Rad und keine Klingel am Carbon-Lenker.

      Vielleicht ist es nicht klar geworden, dass ich die vorgeschlagene Änderung schon aufgrund der Formulierung für wenig überzeugend halte.

      Die „Formulierung“ ist das geringste Problem, wenn Satz 3 komplett wegfällt. Was dich (wie erschreckenderweise sehr viele andere Radfahrer – den Reaktionen in den einschlägigen Foren nach zu urteilen) nur recht wenig zu stören scheint.

      Wie gesagt: Auf („provokative“) Kommentare dieser Art gehe ich zukünftig nicht mehr ein.

      1. Ich kann hier nur auf meinen Kommentar von gerade verwiesen. Man kommentiert halt eher selten, wenn man zustimmt oder ähnlicher Meinung ist. Vielleicht entsteht dadurch dann auch ein Zerrbild, dass der Kommentator X immer anderer Meinung sei.

        Zu unserer nicht deckungsgleichen Meinung, was unterschiedliche Maßstäbe bei der Beurteilung des eigenen und fremden Handels betrifft, ist meiner Erinnerung nach hier in Kommentaren bereits alles gesagt, daher führt das nur zu einer unnötigen verbalen Eskalation, wenn wir das wieder vertiefen. Oder? 🙂

        1. Es geht nicht darum, dass du anderer Meinung bist – die sei dir unbenommen. Du suchst dir allerdings für deine regelmäßigen „Spitzen“ leider immer genau die Blog-Themen aus, unter die die leider überhaupt nicht so wirklich passen. Jammer doch mal in einem 08/15-Alltags-Erlebnis-Beitrag über die bösen, Radwege missachtenden Rennradfahrer? Oder suche dir einen der unzähligen Beiträge aus, in dem ich mich über die Unfähigkeit und den Unwillen diverser Straßenverkehrsbehörden auslasse? Um jene – warum auch immer – pauschal in Schutz zu nehmen.

          Nö – lieber unter die Beiträge, in denen grundlegende und bedeutende Schweinereien thematisiert werden. Würde ja scheinbar sonst nicht so viel Spaß machen…!? 😛

          1. Ob dich jemand anhupt oder nicht, interessiert mich überhaupt nicht. Warum soll ich das kommentieren und was soll man dazu schreiben, außer dass du dich ja auch ganz sicher nicht 100 % an die StVO hälst? 🙂

            Davon Straßenverkehrsbehörden für ihre Fehler in Schutz zu nehmen, bin ich weiter entfernt. Mir gehen die auch auf den Keks und kritisiere die hier vor Ort auch regelmäßig. Nur sehe ich manche Probleme weniger durch persönliche Unfähigkeit und persönlichen Unwillen bedingt, sondern primär durch strukturelle Probleme, die bedingen, dass auch bei fähigen Mitarbeiter*innen und vorhandenem Willen die Behörden nicht hexen können. Und Langsamkeit hat in Zeiten einer – unter dem Einfluss der unsäglichen s. g. „Sozialen“ Medien – immer mehr hysterischen und beschleunigten Politik manchmal inzwischen eine eigene Wert bekommen. Wenn wir für jeden 3-Tage-Shit-Storm gleich öffentliche Gelder verpulvern würden, wäre dass nicht gut.

            Ansonsten siehe meinen Kommentar von gerade.

          2. Dich interessiert aber scheinbar doch, dass diese pöhsen Rennradfahrer ständig Radwege missachten. Ansonsten würdest du das nicht immer wieder zu jeder unpassenden Gelegenheit erwähnen. Im Übrigen hält sich niemand zu 100 % an die StVO. Du auch nicht. 😛 Für mich entscheidend ist, ob man damit andere gefährdet oder nicht; ich bin kein Regelfetischist.

            Dann äußere dich über die strukturellen Probleme in den entsprechenden Beiträgen (Leute, die den ein oder anderen Beitrag irgendwann mal per google finden, wären ggf. dankbar). Man kann Unfähigkeit und Unwillen nicht final dadurch rechtfertigen, indem man darauf verweist, dass da ja auch Grundlegendes nicht stimmen würde. Ich wäre der Letzte, der Verständnis dafür aufbringen würde, dass die Verwaltungen z. B. wegen des permanenten Personalabbaus leistungsunfähig sind. Sie sind leistungsunfähig – na und…!? Die Gründe hierfür interessieren mich nicht. Umgekehrt interessiert es Behörden nämlich auch nicht, ob der einzelne Bürger gerade damit „überfordert“ ist, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Denn dann steht nämlich doch recht bald der Gerichtsvollzieher oder die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür…

          3. Unbeleuchtete Schrottradkapitäne, geisterradelnde Pedelec-Senioren und radwegignorierende Rennradler machen es schwer, Straßenverkehrsbehörden davon zu überzeugen, dass die Verkehrsregelungspflicht auch umfasst, dass man mit dem Rad legal von A nach B kommt ohne irre Schikanen. „Radfahrer halten sich eh nicht an die Regeln“. So ganz unrecht haben die dann halt leider nicht. Sie vergessen nur, den zweiten Teil der Wahrheit, dass es bei Nutzung des Kfz nicht anders ist, nur das die Wirkung meist schwerwiegender sind und es andere Arten von Verstößen sind. Die sind ja teilweise so verbreitet, dass sich keiner mehr über zugeparkte Gehwege wundert.

            Vermutlich würde ich die meisten Benutzungspflichten wie du auch für nicht rechtskonform erachten, wenn ich mir das vor Ort anschauen würde. Würdest du nicht detailliert öffentlich Buch darüber führen, welche Regeln andere missachten, würde ich das vermutlich nicht kommentieren. Wer für sich ÖFFENTLICH in Anspruch nimmt, selber entscheiden zu können, welche Regel für ihn nicht gilt, sollte das anderen ebenso zugestehen. Nur entscheiden sich mehr Einwohner von PS dafür, dass das Parkverbot auf Gehwegen ignorierbar ist. Beides gefährdet im Regelfall Dritte nicht wirklich, wirkt sich aber einschränkend aus.

            Im Übrigen hält sich niemand zu 100 % an die StVO. Du auch nicht. ?

            Habe ich das behauptet?

            Wir sind uns vermutlich einig darin, dass es in den SVB mehr, zudem besser ausgebildetes Personal geben muss, dass sich um weniger VZ (§ 39 I StVO) und dafür intensiver kümmern sollte.

          4. Ich bin halt ehrlich. Es gibt sowieso schon genügend Heuchler da draußen (z. B. im Verkehrsportal).

            „Radfahrer halten sich eh nicht an die Regeln“. So ganz unrecht haben die dann halt leider nicht.

            Und? Wie viele Tote verursachen Radfahrer und wie viele (in Ämtern sitzende) Autofahrer? Die Behörden halten sich ja (vor allem beim Blauanordnen) selber auch nicht an die Regeln. Was ich für wesentlich schlimmer halte.

            Wer für sich ÖFFENTLICH in Anspruch nimmt, selber entscheiden zu können, welche Regel für ihn nicht gilt, sollte das anderen ebenso zugestehen.

            Das hatten wir schon. 🙄 Nein, ich gestehe es z. B. Arschlöchern nicht zu, mich wegen der Missachtung eines „Radwegs“ mit 20 cm Abstand zu überholen. Oder anzuhupen. Und die passionierten Gehwegradler können ja gerne einen eigenen Blog starten und sich dort öffentlich rechtfertigen, wenn sie es bei mir in den Kommentaren nicht tun wollen. Mich öden Gehwegradler nicht einmal in erster Linie an, weil sie den Fußgängern auf den Sack gehen, sondern weil sie „den Verkehr“ nicht aufhalten wollen. 😛 Ansonsten habe ich zu diesem Blödsinn an anderer Stelle alles Nötige gesagt.

            Nur entscheiden sich mehr Einwohner von PS dafür, dass das Parkverbot auf Gehwegen ignorierbar ist. Beides gefährdet im Regelfall Dritte nicht wirklich, wirkt sich aber einschränkend aus.

            Interessant, was für Ansichten du so hegst… 🙄

            Gute Nacht!

          5. Ich habe doch geschrieben, dass die Folgen meist schwerwiegender sind, wenn denn dann was passiert. Zugrunde liegt aber weiterhin die gleiche Entscheidung, dass man selber entscheiden darf, welche Regeln beachtet werden müssen und welche nicht.

            Eben weil ich das mit der StVO auch nicht 100 % hinbekomme, führe ich auch kein Protokoll darüber, wie das um mich herum bei anderen aussieht.

            Wenn jemand – behördlich geduldet – den Gehweg bis auf 1 Meter zuparkt, gefährdet sich das doch nicht direkt, auch wenn es dich massiv behindert, anders als wenn jemand über den Gehweg fährt, wenn du da lang läufst. Wenn man überall gleich von Gefährdung spricht, gehen die Abstufen bei den Auswirkungen auf Dritte verloren.

          6. Okay, ich beende das an dieser Stelle und bedaure (einmal mehr), überhaupt darauf eingegangen zu sein. 🙄

          7. Aber ich rede immerhin noch mit dir, nicht wie die Straßenverkehrsbehörden bei dir in der Ecke. *g*

          8. Du bist ja unbedeutend – und kein Teil der Exekutive. Außerdem würde ich vor Scham im Boden versinken, wenn besonders radverkehrsfeindliche Behörden mich hofieren oder als Feigenblatt missbrauchen würden.

          9. Also die Zusammenarbeit, ja allein schon der Hauch von Bereitschaft die anderen Seite verstehen zu wollen ist schon Kollaboration unter nur unter Selbstverleugnung möglich? Dann verstehe ich nicht, warum du hier immer wieder forderst, beteiligt zu werden oder gar zum Radverkehrsbeauftragten gemacht zu werden. Dann wäre es eine große Demütigung, den von dir hier mehrfach eingeforderten Posten des Radverkehrsbeauftragten angeboten zu bekommen, da darin zum Ausdruck kommt, dass sie dich als Einen von Ihnen akzeptieren. Mir wäre es zu ansträngend, gleichzeitig darauf hinzuarbeiten, beteiligt zu werden etc. und gleichzeitig alles dafür tun zu müssen, damit das nicht passiert … Aber jeder wie er will.

          10. Auch darüber haben wir schon ergebnislos schwadroniert. 🙄 Mach du weiter dein „realpolitisches“, weichgespültes, für den Kfz-Verkehr fördernde Separation und behördliche Unfähigkeit Verständnis habendes Sowohl-als-Auch-Ding – und ich weiterhin meins, okay?

    2. Du bringst das beste Argument gegen eine Benutzungspflicht in deinem Kommentar.
      Die Radwege werden auch ohne Benutzungspflicht fast so genutzt wie mit einer Benutzungspflicht.
      Wenn also Radwege sowieso fast immer genutzt werden, dann braucht es eine Benutzungspflicht nicht. Somit wären doch alle glücklich. Die Radfahrer, die sich ihre Sicherheit auf Radwegen vorgaugeln lassen wollen, die Radfahrer, die lieber auf der Fahrbahn fahren wollen, die StVBen, die sich nicht mehr mit militanten Radfahreren auseinander setzen müssen, die Autofahrer, weil fast alle Radfahrer aus dem Weg sind und sie somit natürlich immer freie Bahn haben. (Die Werbung lügt nicht.)
      Somit win-win-win-win

    3. Ok, ich reduziere das: zwei beschildern benutzungspflichtig, weil es politischer Wunsch und Agenda ist, eine weitere beschildert nach Bebauungsplan, die nächste verschleppt seit zwei Jahren die Umsetzung eines Gutachtens über das gesamte Radverkehrsnetz.
      Alles völlig jenseits von StVO, VwV und Ermessensausübung.
      Und das alles fern ab der Region, in der Dennis den Kontakt pflegt…
      Eine einzige Kreisverwaltung, die ohne große Diskussion abhängt bzw. §45 selbständig anwendet, kenne ich nur indirekt vom Hörensagen.

      1. Wenn die SVB eh machen, was sie wollen, was ändert sich dann, wenn die Rechtsgrundlage anders wird, an die sie sich nicht halten? Ziemlich wenig. Ich kann es nicht wirklich beurteilen, aber eventuell hat Dennis Recht und die Klage gegen die Benutzungspflicht wird schwieriger. Aber es fehlt dann weiterhin meist eine Einzelfallbetrachtung und das ist dann ein Ermessensausfall und die Anordnung formell schon nicht korrekt. Mir wäre es deutlich lieber, es käme endlich wie in den Nachbarländern die eckige Variante für nicht benutzungspflichtige Radwege. Dann wäre alles eindeutig, die Bedürfnisse zur Beschilderung befriedigt und wer lieber zwischen als neben den LKW-Kolonnen fahren möchte, kann das auch legal.

        Wie gesagt, ich finde das keinen überzeugenden Vorschlag, aber praktisch ändern wird sich dadurch kaum etwas.

  6. Du bringst das beste Argument gegen eine Benutzungspflicht in deinem Kommentar.
    Die Radwege werden auch ohne Benutzungspflicht fast so genutzt wie mit einer Benutzungspflicht.

    Für mich spricht das weder dafür noch dagegen sondern kann allein der Beruhigung all jener genommen werden, die ein Implodieren des Staates erwarten, wenn Radfahrer auf die Fahrbahn dürfen.

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