Vollsperrung erhitzt die Gemüter

Es ist ja schon interessant. Wenn Radfahrer seit zig Jahren über einen ungewidmeten Wirtschaftsweg geführt werden, der straßenverkehrsrechtlich trotz mehrerer Hinweise nie für den Radverkehr freigegeben wurde, interessiert das keinen. Ist nun aber wegen des Abrisses einer wichtigen Brücke über den Hornbach eine Vollsperrung nötig, die mit sehr langen Umleitungen verbunden ist, fällt den Leuten dann doch plötzlich auf, wie doof das ist. Denn sie dürfen diesen Wirtschaftsweg ja auch nicht benutzen. Ein Artikel im Pfälzischen Merkur befasst sich mit den Nebenwirkungen der Vollsperrung der L 478 bei Mauschbach, die ich vor einer Weile bereits kommentiert hatte.

Die beiden Bürgermeister Hohn (Hornbach) und Krippleben (Mauschbach) sind empört, dass der LBM jene Umleitung ausgewiesen hat, anstatt den Verkehr über besagten „Wirtschaftsweg“ zu führen. Der LBM habe dies aufgrund einer Gesetzesänderung abgelehnt und verweist hierzu auf § 21 (3) LStrG, wonach Umleitungen nur über öffentliche Straßen geführt werden dürfen.

Das erstaunt, vor allem, wenn man sich anschaut, was im Spätsommer bei Busenberg vollführt wurde – als der LBM drei Ampelanlagen aufgestellt hatte, um eine mehr oder weniger „inoffizielle“ Umleitung über den an die Straße „Im Franzosenteich“ anschließenden ungewidmeten Wirtschaftsweg in Richtung K 85 zu realisieren. Auch hierzu wurden meine LTranspG-Anträge ja bis heute ignoriert.

Im Grunde haben sich die Verbandsgemeinde als auch die Ortsgemeinden das zu einem Teil selbst zuzuschreiben, denn jene haben jenen „Wirtschaftsweg“ nie straßenverkehrsrechtlich für den Radverkehr freigegeben, sondern entgegen des Wortlauts des § 1 (5) LStrG auch nie dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Aber nun, da die eigenen (autofahrenden) Bürger betroffen sind, wird die seit Jahren in Sachen Legalisierung des Weges untätige Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land wohl doch tätig werden, denn die beim Ortstermin anwesende Vertreterin möchte die Benutzung dieses Weges

auf eigene Gefahr, ohne Winterdienst und sonstige Verkehrssicherung, für die Dauer der Baustelle befahrbar

machen. Das wird ihr meiner Ansicht nicht gelingen, wenn dieser Weg nicht als öffentliche Straße gewidmet wird. Wer (motorisierte) Verkehre gezielt über „Wirtschaftswege“ führt, ist nach dem LStrG auch verkehrssicherungspflichtig. Außerdem verstößt man hiermit meiner Ansicht nach unter Umständen auch gegen das LNatSchG.

Ebenfalls interessant wird sein, ob die vom LBM angeordneten Absperrschranken an der Einmündung der K 13 in die L 478 (siehe Beitragsbild) stehenbleiben. Dann dürfte auch weiterhin kein Autofahrer daran vorbeifahren. Ich habe die beiden Bürgermeister per e-mail um eine Stellungnahme gebeten – rechne aber (wie üblich) mit keiner Antwort.

Update 12. Februar 2020

Am 11. Februar erschien ein weiterer Artikel zur Thematik. Eine Freigabe ist offenbar vorerst zurückgestellt, da zuerst eine „Widmungsprüfung“ erfolgen solle. Im Artikel deutet nichts darauf hin, dass das Thema Radverkehr auch nur irgendwen interessieren würde. Meine e-mail an die VG-Verwaltung wurde erwartungsgemäß ignoriert.

Update 27. Februar 2020

Die beiden Bürgermeister haben meine e-mail bis zum heutigen Tage ignoriert. Statdessen hat der Hornbacher Bürgermeister gemäß eines weiteren Artikels im Pfälzischen Merkur sogar einen Rechtsanwalt engagiert. Das Geld hätte er sich bzw. der Gemeinde auch sparen können. 🙄 Als ich den Weg gestern mal wieder befuhr, kamen mir fünf Autos entgegen und zwei haben mich auch noch relativ knapp überholt. Die PI Zweibrücken hat (den nicht existenten Pressemeldungen zufolge) wohl bislang auch noch keine einzige Kontrolle veranstaltet.

Update 19. April 2020

Im Pfälzischen Merkur ist ein weiterer Artikel erschienen; dieses Mal über Beschwerden von Spaziergängern über den regen Kraftfahrzeugverkehr auf dem „Schleichweg“. Die PI Zweibrücken habe bislang nur zwei Mal kontrolliert. Viele Autofahrer waren so schlau, als „Anliegen“ den Besuch des Friedhofs anzugeben. Die lesen wohl meinen Blog. 😉


Folgebeitrag

Das dauert halt alles seine Zeit

4 Gedanken zu „Vollsperrung erhitzt die Gemüter“

    1. Nein. In Rheinland-Pfalz sind Wirtschaftswege per Definition nicht-öffentliche Straßen, werden nicht gewidmet und dienen somit auch nicht dem öffentlichen Verkehr, sondern „ausschließlich der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke“.

        1. Straßenverkehrsrechtlich findet bekanntlich auch auf nicht-öffentlichen Straßen öffentlicher Verkehr statt, weshalb auch dort die StVO gilt. Deswegen sperren die StVBen diese Wege ja (leider) auch regelm. mit Z 250 (statt Z 260).

          Wenn man sich die Beschilderungen auf den HBR-Routen ansieht, ist man aber wohl auch der Ansicht, dass es dort keine ordentlichen StVO-Verkehrszeichen bräuchte.

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