Bliestal-Freizeitweg vollgesperrt

Am Donnerstag drehte ich mit dem Rennrad eine Runde durch den südlichen Bliesgau und das angrenzende Frankreich. Dabei fielen mir am „Glan-Blies-Radweg“ bzw. „Bliestal-Freizeitweg“ bei Rein- und Gersheim mehrere Absperrschranken mit Verbot für Fußverkehr und Verbot für Radverkehr auf. Auf den einlaminierten Hinweisschildern wurde auf die Gefahr von Windbruch verwiesen. Ein Artikel im Pfälzischen Merkur vom 7. Februar liefert hierzu einige Hintergründe. Demnach sei der gesamte Weg zwischen Blieskastel und der Landesgrenze bei Reinheim am 5. Februar vom Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) gesperrt worden, da „nach den andauernden Regenfällen“ eine „akute Gefahr von umstürzenden Bäumen und abbrechenden Ästen“ ausgehe.

Diese Vollsperrung soll auf unbestimmte Zeit andauern. Die Grünen im Stadtrat von Blieskastel hatten darauf aufmerksam gemacht. Interessant ist allerdings auch, dass auch für die Grünen unvorstellbar zu sein scheint, dass dieser Weg auch für Alltags-Radverkehre interessant sein könnte – denn es ist nur die Rede von Naherholung, Sport und Tourismus.

Im saarländischen Straßenrecht kannte ich mich bislang gar nicht aus. Ich würde erwarten, dass dieser selbständige, mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschilderte Weg wenigstens eine öffentliche Straße ist – und eine Vollsperrung aufgrund des Bewuchses streng genommen eigentlich nicht hätte passieren dürfen, weil der Verkehrssicherungspflichtige bereits vorher hätte präventiv tätig werden müssen.

Das saarländische Straßengesetz (pdf, 100 KB) besagt in § 3 (1) Nr. 4, dass es sich beim Bliestal-Freizeitweg (wahrscheinlich) um eine „sonstige öffentliche Straße“ in Form eines selbständigen Geh- und Radwegs handelt.

Die Straßenbaulast für sonstige öffentliche Straßen ist in § 54 (2) geregelt. Demnach ist der Umfang der Straßenbaulast und Verkehrssicherungspflicht von den im Rahmen der Widmung getroffenen Regelungen abhängig. Man kann davon ausgehen, dass hier (vor allem bei der doch recht aufwändigen Pflege des angrenzenden Bewuchses entlang einer stillgelegten Bahnstrecke) relativ „weiche“ Regelungen getroffen wurden.

Vielleicht forsche ich hierzu bei Gelegenheit mal ein wenig genauer nach.

Update 13. Februar 2020

In der Rheinpfalz erschien gestern ein (nur angeteaserter) Artikel. Darin heißt es, der „Freizeitweg“ sei „bis Frühjahr“ gesperrt. Klar, im Winter fährt ja sowieso niemand Rad. ? Besonders „lustig“ auch dieser Satz:

Wer in diesen Tagen von Blieskastel in Richtung Reinheim radeln möchte, muss auf die stark befahrenen, parallel verlaufenden Autostraßen ausweichen.

Ist mir gar nicht aufgefallen, dass die parallelen Landesstraßen im Bliestal als Kraftfahrstraße ausgewiesen wären…? ?

Update 18. März 2020

Der Weg ist nach meinen heutigen Beobachtungen wohl zwischen Blieskastel und Gersheim wieder durchgehend freigegeben. Lediglich der südlichste Abschnitt zwischen Gersheim und Reinheim (bzw. der Grenze nach Frankreich) ist noch gesperrt. Wobei wegen Corona ja derzeit auch Ein- und Ausreisebeschränkungen von und nach Frankreich gelten.

Ein Gedanke zu „Bliestal-Freizeitweg vollgesperrt“

  1. Zwischen Reinheim und Gersheim ist immer noch gesperrt musste ich am Wochenende feststellen. Ab Reinheim nach Frankreich wäre klar. Ist mir unbegreiflich was so lange dauert. Dazu ist die Sperrung auf von Reinheim kommend so massiv ausgebaut, dass es absolut unmöglich ist diese zu umgehen ohne sich durchs wildeste Gestrüpp schlagen zu müssen.

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