Es ist ja wirklich sehr schwer, meine Erwartungen zu unterbieten. Aber das Ordnungsamt meiner Heimatstadt schafft selbst das immer wieder. In meiner Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerde zur pauschalen Duldung vor allem des Gehwegparkens in Pirmasens hatte ich auch auf eine Pressemeldung der Polizeidirektion Pirmasens verwiesen. Am Morgen des 10. Dezember 2019 wurden aufgrund von Bürgerbeschwerden auf einem relativ kurzen Abschnitt der Straße „Berliner Ring“ von den Beamten 36 Parkverstöße festgestellt. Die Polizei hatte diese Verstöße dem für den ruhenden Verkehr zuständigen Ordnungsamt gemeldet. Und drei Mal dürft ihr raten, was das Ordnungsamt in dieser Sache getan hat?
Genau. Gar nichts. Man hat keine einzige Umsetzung veranlasst und – besonders erschreckend – auch kein einziges Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Am 17. Januar hatte ich angefragt, welche Konsequenzen dies für die Falschparker hatte. Nach Androhung einer erneuten Einschaltung des LfDI erhielt ich dann heute Früh die folgende Auskunft:
im Zusammenhang mit dieser Meldung der Polizei wurden keine Verwarnungen ausgestellt.
Schade, dass der § 258a StGB nicht für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt bzw. es keine „mildere“ Variante hierzu gibt. Da die ADD meine Beschwerde abgeschmettert hat, werde ich jene an das MWVLW weiterleiten. In Baden-Württemberg hatte ja letzten Endes das zuständige Ministerium die Stadt Karlsruhe angewiesen, die Duldung der Gehwegparkerei zu beenden.