Alltagserlebnisse (Teil 176)

Hier kurz und unregelmäßig notiert die (laufend durchnummerierten) mehr oder weniger netten Erlebnisse mit anderen Verkehrsteilnehmern. Ich bemühe mich auch, die Positiven zu dokumentieren.

Überholmanöver (431)

Am 14. Februar befuhr ich die Industriestraße in Münchweiler in Richtung des B-10-RadwegsWirtschaftswegs. Im kurvigen Bereich in der Nähe eines Baustoffhändlers überholte mich eine Frau in einem weißen Benz-Coupé. Leider kam aus der Gegenrichtung gerade ein Bus der QNV. Der durfte dann halt abbremsen.

Rotlicht (79)

Am gleichen Nachmittag huschte an der Kreuzung Blocksbergstraße – Leinenweberstraße vor mir ein grauer Golf über die gerade auf Rot umgesprungene Ampel und bog rechts ab.

Geschwindigkeit (69)

Am 15. Februar befuhr ich die durchgehend mit 30 km/h und „Lärmschutz“ beschilderte OD Hinterweidenthal (B 427, siehe Beitragsbild) mit um die 30 km/h in nördlicher Richtung. Dabei hing eine ganze Weile lang ein grauer Ford-SUV hinter mir, der auch wegen Gegenverkehr nicht überholen konnte. Dies gelang ihm erst hinter der Einmündung der Gartenstraße.

Grüßen (4)

Gegen Ende meiner Runde ignorierte ich den Wirtschaftsweg neben der K 6 zwischen Winzeln und Gersbach. Auf diesem war ein Mädchen auf einem Fahrrad unterwegs, welches gerade angehalten hatte. Es winkte mir freundlich zu, was ich sehr gerne erwidert habe. 🙂

Tiere (31)

Uaaah – renn mir jetzt aber bloß nicht ins Rad! Am 16. Februar wäre mir auf der K 6 bei Gersbach beinahe ein Eichhörnchen von rechts in die Quere gekommen. Es schlug einen Haken, rannte kurz zurück, um hinter mir dann doch über die Fahrbahn zu rennen. Glücklicherweise hatte auch der Fahrer des mir folgenden Autos gebremst.

Grüßen (5)

Auch ganz witzig war der mich mit einem hochgestreckten Arm förmlich enthusiastisch grüßende, ältere Mann, der mir am sehr milden und sonnigen 16. Februar auf der L 485 zwischen dem Stephanshof und Glashütte entgegengefahren kam.

Überholmanöver (432) + Gespräche (59)

An diesem stürmischen 16. Februar verdarb mir ein ca. 50 Jahre alter, beschnauzbarter Fahrer vom Typ „Beamter auf Lebenszeit“ eines schwarzen Mercedes-Vans mit Kennzeichen aus dem Kreis Südwestpfalz dann aber doch noch gewaltig die Laune, denn er überholte mich auf der L 478 vor dem Ortseingang Vinningen mit bestenfalls etwas mehr als einem halben Meter Abstand und zog wegen herannahenden Gegenverkehrs auch ruckartig wieder sehr schnell rüber. ? Ich wischte mir hierzu ganz zufällig eine lästige Mücke von der Stirn. Diese Geste verleitete ihn wohl dazu, hinter der Einmündung der Hauptstraße (auf dem Gehweg) anzuhalten und auf mich zu warten. Das Gedächtnis-Protokoll (mit meinen Kommentaren in blau):

  • Ich: Ihnen ist schon klar, dass demnächst ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern in die StVO aufgenommen werden soll? Finden Sie es in Ordnung, mit nur einem halben Meter an einem Radfahrer vorbeizurasen?
  • Er: Das war nicht nur ein halber Meter. Also ich fand daran jetzt nichts Schlimmes. Ich habe Sie da so rumeiern [sic!] sehen, vielleicht wegen dem Wind, und halt überholt, weil ich sah, dass das noch reicht. Außerdem muss man nicht so reagieren und den Scheibenwischer zeigen. Denn das kann schnell mal 500 Euro kosten und ist eine Straftat. Aha – da haben wir den einzigen Grund, warum der Mann überhaupt anhielt: denn er war hier das Opfer! Wenn ich irgendwo einen Radfahrer „rumeiern“ sehe (und starke Windböen vermute), ist das ein zusätzlicher, gewichtiger Grund, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu halten. Also: zu bremsen und zu warten.
  • Ich: Gefährliches Überholen ist übrigens auch eine Straftat, steht im § 315c StGB. Da kam Gegenverkehr. Nach § 5 StVO haben Sie nur zu überholen, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen ist und dabei auch ausreichend Abstand zu Radfahrern halten.
  • Er: Sie kennen sich wohl aus? Man kann anders reagieren. Aha – ich hatte dann aber wohl doch eine Berechtigung, mein Missfallen auszudrücken?
  • Ich: Ja, ich kenn mich aus. Nennt sich falsches Überholen und Straßenverkehrsgefährdung. Wie anders soll ich denn z. B. denn reagieren?
  • Er: Na, irgendein Handzeichen oder so. Dann halten die Leute aber komischerweise nie an, um mit mir zu plaudern.
  • Ich: Ich reagiere so eigentlich nur bei besonders herausragenden fahrerischen Leistungen. Sie haben, obwohl Sie gesehen haben, dass ich wegen starken Windböen „rumeierte“ und Gegenverkehr kommt mit voller Geschwindigkeit knapp überholt und sind ruckartig vor mir rübergezogen, weil es mit dem Gegenverkehr eben sehr knapp geworden ist.
  • Er: Ich habe doch aber gesehen, dass das ausreicht. Da war auch nix knapp.
  • Ich: Nee, es hat eben nicht ausgereicht. Das war eine Gefährdung eines Radfahrers und des Autofahrers im Gegenverkehr. Warum können sie da nicht einfach bremsen und warten? Eilig scheinen Sie es ja nicht zu haben; sonst hätten Sie auch keine Zeit, mit mir hier zu diskutieren.
  • Er: Wie gesagt, das war nicht knapp überholt und ich war mir sicher, dass ich da vor dem Gegenverkehr vorbeikomme. Und Sie sind da so rumgeeiert. Viele (verschiedene) Argumente hatte er wirklich nicht.
  • Ich: Ihnen fehlt es an meiner Perspektive. Fahren Sie überhaupt selber Rad?
  • Er: Natürlich, hin und wieder.
  • Ich: Wie viel km im Jahr?
  • Er: Also ich zähle die km nicht. Alles klar.
  • Ich: Fänden Sie es in Ordnung, wenn ich mit so einem großen Gefährt wie dem Ihren Sie auf die gleiche Art und Weise überholen würde?
  • Er: Ja, ich hätte da wohl nix einzuwenden.
  • Ich: Kann ich mir nicht vorstellen.
  • Er. Okay, dann ist halt alles gesagt.

Für so Sachen wär eine Kamera wirklich nicht schlecht. Irgendwie hätte ich ihm auch anbieten sollen, das Experiment unter umgekehrten Ausgangsbedingungen zu wiederholen; also er (bei voller Windstärke) auf meinem Rennrad und ich in seinem Kleinbus. ? Wobei: wenn ich ihn dann überfahren würde, weil er vor lauter Schreck nach links lenkt, wär ja auch mein Rad kaputt. Nee, dann besser nicht.

Als Fazit bleibt auch in diesem Fall: Mit Sicherheit würde jede Staatsanwaltschaft hier garantiert wegen meiner aus dem Gesicht gewischten Mücke ? ein Fass aufmachen, während die unnötige Gefährdung von zwei Verkehrsteilnehmern bestenfalls für eine Owi reichen würde. ?

Zebrastreifen (25)

Nicht zum ersten Mal erwähne ich hier Autofahrer, die den Vorrang von Fußgängern an den beiden Zebrastreifen in der Winzler Straße in Höhe Uhland- und Goethestraße missachten. Am 17. Februar stand rechts ein Mann mit einem Hund. Dass man im Bereich von Zebrastreifen auch Radfahrer nicht überholen darf, ist denke ich den meisten Autofahrern völlig unbekannt. 🙄 In diesem Falle waren es gleich zwei Ahnungslose auf einmal.

2 Gedanken zu „Alltagserlebnisse (Teil 176)“

  1. Überholen:
    Manches versteht man echt nicht. Letzte Woche ist mir in der 30er_Zone in KA ein Linienbus exakt 1 km (ich hab´s nachgemessen) hinterhergefahren und hat genau an der unmöglichsten Stelle (ein auf der Gegenfahrbahn geparktes Auto) überholt, obwohl ich knapp 30 gefahren bin.
    Auf gleicher Höhe (ich etwa in Höhe der hinteren Tür) ist er dann direkt nach rechts gezogen und hat angehalten, da war seine Haltestelle. Ich musste dann schon heftig bremsen.
    Dass er Mist gebaut hat, war ihm dann wohl schon klar, als ich ihn durch Seitenfenster nach seinem Geisteszustand befragt habe. „Entschuldigung, Entschuldigung“ war dann die Antwort.

    1. Immerhin. „Entschuldigung“ hab ich von den wenigen Knallchargen, die ich zur Rede stellen konnte (oder es zumindest versucht habe) bislang noch nicht gehört. Auch nicht – Spoiler 😉 – von dem Idioten, der mir heute Abend absichtlich aus einer Nebenstraße mit durchdrehenden Reifen die Vorfahrt nahm und dann ein Stück weiter behauptete, er habe mich nicht gesehen… ?

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