Die Mühlgasse in Dahn bleibt (leider) weiterhin die einzige für den Radverkehr freigegebene Einbahnstraße im Kreis Südwestpfalz und den kreisfreien Städten Pirmasens und Zweibrücken. Seit einer Weile darf man jene immerhin auch ganz legal benutzen, denn auch die korrespondierenden Abbiege-Gebote in der Mühlgasse bzw. der Wieslauterstraße wurden durch ein ergänzt. Das geschah jedoch nicht in einem Rutsch, sondern etappenweise. Die sonstigen Mängel in der Beschilderung wurden von der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland bzw. der Stadt Dahn immer noch nicht behoben.
Denn wenn ich mich nicht verkuckt habe, ist z. B. das an der Einfahrt von der B 427 in jene Mühlgasse verschwunden. Daneben hängt aber immer noch die aberwitzige Kombination
. Am 20. September 2019 stellte ich fest, dass Radfahrer inzwischen vom Abbiege-Gebot per
aus der Wieslauterstraße heraus ausgenommen waren:
Das galt aber nicht für jene, die aus östlicher Richtung geradeaus weiterfahren wollten; die mussten hier weiter wegen eines nach rechts in die Wieslauterstraße abbiegen. In Dahn herrscht übrigens ebenfalls eine totale Anarchie in Sachen Gehwegparken:
Der Grund hierfür laut Stellungnahme der VG-Verwaltung:
Unser Schilderlieferant hatte nur noch ein Schild auf Lager. Das fehlende Verkehrszeichen müsste bereits zu uns unterwegs sein und wird dann zeitnah montiert.
Das dauerte dann aber doch noch ein Weilchen. Im Januar fiel mir dann erstmals auf, dass auch die Geradeausfahrt hier nun eine legale Option ist. Ich hoffe nur, dass Radfahrer hier im Überschwang der Gefühle, nun die einzige freigegebene Einbahnstraße im Umkreis von mind. 30 km zu befahren, im Fall der Fälle auch an Rechts-vor-Links denken. Auf meiner getrigen 114-km-Runde mit dem Rennrad machte ich noch schnell ein paar Fotos:
Wie weiter oben bereits angesprochen, gibt es an der Einfahrt von der B 427 her eine etwas seltsame Kombination aus und
. Diese findet man auch noch einmal in der Mühlgasse, etwa gegenüber der Einmündung der Wieslauterstraße:
Irgendjemand eine Idee, was der Künstler uns damit sagen will…!? ? 😉
Absolutes Haltverbot für kreuzende Radfahrer. Kreuzende Radfahrer = Kreuzfahrt mit dem Rad = CM. Man darf mit einer CM hier also weder Halten noch Parken.