Im vergangenen Oktober war ich ausnahmsweise mal (fast) wunschlos glücklich. Denn im Zuge der Vollsperrung der L 486 zwischen dem Pirmasenser Stadtteil Ruhbank und Lemberg wegen einer Sanierung der Fahrbahndecke wurde für den die Umleitung über die B 10 nicht benutzen dürfenden „Langsamverkehr“ tatsächlich eine eigene Umleitung über die „Alte Landstraße“ eingerichtet. Blöderweise hatte die Stadt Pirmasens das auch dort fest installierte
aber nicht abgedeckt oder durch ein
ausgetauscht. Somit wurden Radfahrer (und motorisierter „Langsamverkehr“) in eine Straße geleitet, in der sie gar nicht hätten fahren dürfen. Das Thema wurde auch in der kürzlich beantworteten Anfrage der Stadtratsfraktion „Die Linke – PARTEI“ aufgegriffen.
Dem LBM gehe ich hiermit schon seit Monaten auf die Nerven. Man hatte mir dann irgendwann auch die Beschilderungspläne per e-mail zugesandt. Am 14. Februar erhielt ich vom Dienststellenleiter des LBM Kaiserslautern folgende Stellungnahme:
das folgende konnte ich noch in Erfahrung bringen:
am 25.09.2019 fand ein Vororttermin mit Polizei PS, Stadtverwaltung PS, VG Pirmasens Land und dem LBM statt um zu prüfen ob die Alte Landstraße als Umleitung für langsam fahrende Fahrzeuge taugt.
Da die offizielle Umleitung über die B10 lief hatten wir keine Möglichkeit eine andere Umleitung für Radfahrer anzubieten die in reeller Weise genutzt werden würde.
Teilweise darf die „Alte Landstraße“ ja von Anwohnern genutzt werden. Ab dem Abschnitt wo dies nicht der Fall ist wurde VZ 250 mit den Zusatzzeichen „Traktor frei“ und „Radfahrer frei“ beschildert.
Bevor der Plan angeordnet wurde, ist dieser er nochmal zur Prüfung an Verkehrsbehörden und Polizei versendet worden. Es lagen keine Bedenken vor.
Meine Antwort hierzu:
Sehr geehrter Herr X,
Zeichen 250 und „Anlieger frei“ (nicht „Anwohner frei“) bedeutet, dass Radfahrer ab hier absteigen und schieben müssen. Das mag durch die Beschilderung am Ende der Bebauung aufgehoben worden sein, entschuldigt aber nicht, dass das fest installierte Zeichen 250 an der Einfahrt nicht abgedeckt wurde. Der weiter unten aufgestellte Schilderbaum hätte an den Beginn der Straße gehört; dort ergänzt durch ein „Anlieger frei“.
Im Übrigen war (und ist) die Nutzung der Alten Landstraße von Lemberg (Talstraße) aus auch mit Kfz völlig legal, weil dort noch nie ein Zeichen 250 oder ein sonstiges Verkehrsverbotsschild stand.
Ich möchte einmal mehr alle Beteiligten darum bitten, bei derartigen Umleitungen zukünftig (vor allem den Radverkehr betreffend) sorgfältiger zu arbeiten und für einen rechtlich einwandfreien Zustand zu sorgen. Andernfalls wende ich mich auch hierzu an die Bürgerbeauftragte des Landtages oder direkt an das MWVLW.
Zumal ich mir gut vorstellen kann, dass aus derartigen, an eine Nichtigkeit im Sinne des § 44 (1) VwVfG grenzenden Beschilderungen durchaus auch (zivil- und strafrechtliche) Haftungsansprüche gegen diejenigen entspringen, die so etwas planen und anordnen. Es kann nicht sein, dass ein amtliches StVO-Umleitungsschild Radfahrer (und „Langsamverkehr“) in eine Straße lotst, in welcher (schon seit Jahren) ein (klar rechtswidriges) Zeichen 250 StVO hängt!
Ich hatte die Stadtverwaltung sogar auch mindestens zwei Wochen vor der Vollsperrung noch einmal darum gebeten, dafür zu sorgen, dass dies nicht passiert. Man tat (einmal mehr) überhaupt nichts. Auch aufgrund dieses Falles habe ich daher gegen die Stadtverwaltung Pirmasens eine Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerde beim MWVLW eingereicht.
Sind ja nur Radfahrer. Ich bin auf jeden Fall gespannt, was das Ministerium nicht nur zu diesem Fall sagen wird. Der LBM Rheinland-Pfalz hatte sich nämlich geweigert, meine Beschwerde wegen der zahlreichen überhaupt anzunehmen.
Mit den Problemen kämpfe ich auch immer wieder. Aber man darf mit einem Anliegen durchaus mit dem Rad durchfahren.
Also ich kenne in der Straße aber niemanden…
Ist denn „der Umleitung folgen“ kein Anliegen?
Nein.
wäre ja zu einfach gewesen.
Jaha, wir sind hier schließlich in Deutschland. Da ist jemand mit einem Anliegen noch lange kein Anlieger! ?
Es ist ein Graus, wie weich Gerichte die ursprünglich sinnvollen Regelungen gewaschen haben und dass dann immer noch nicht vom Gesetzgeber nachgebessert oder abgeschafft wird.
Z. B. ist Schleichverkehr in 2,5 Morgenstunden, der täglich wg. Stau eine Autobahnausfahrt weiter eine Ortsdurchfahrt parallel zur Autobahn auch noch vollständig unpassierbar macht, mit einer Anlieger-Regelung schlicht nicht beizukommen.
Du meinst bestimmt Maximiliansau? Schrankenanlagen können hierfür meiner Meinung nach aber keine Lösung sein; auch nicht die darauf abzielende, eigentlich rechtswidrige Runterstufung von Kreis- und Landesstraßen, damit die Nimbys, die sich alle ein paar Meter weiter mit ihrem Auto in die lange Schlange einreihen, wenigstens vor der eigenen Haustür ihre Ruhe haben. Um dann vor den Häusern der anderen herumzulärmen und zu -stinken… Wenn schon, denn schon.
„Anlieger frei“ wird ja auch scherzhaft als „Anlüger frei“ bezeichnet. 😉 Im Grunde ist es halt bei einem öffentlichen Straßennetz rechtlich auch schwierig zu bewerkstelligen, die Nutzung bestimmter Straßen nur „Berechtigten“ zu gestatten. Hier im Blog hab ich inzwischen ja schon einige Beiträge zum Thema „Anlieger“ geschrieben. Im Grunde funktioniert ja bereits die Grundidee gar nicht, weil ein Z 250 eben immer nur für eine bestimmte Straße gilt.
Man müsste halt z. B. auch mal die Ursachen angehen, warum überhaupt so viele Leute jeden verdammten Morgen von A nach B – und Nachmittags zurückfahren müssen.
Momentan ist ja etwas Ruhe um die Rheinbrücke, ich fand’s aber, wenn ich morgens dort mit dem Rad vorbeifahren, immer lustig, dass es auf der Autobahn sogar schneller lief als auf der Umfahrung.
Statt einer Schranke an den Einfahrten nach Maximiliansau wäre doch besser und einfacher, eine Schranke am Ortsausgang vor der Autobahnauffahrt. Jeder (der will oder muss) käme rein oder raus, ohne Betechtigungskarte. Und wer auf die Brücke will, muss sich, wie alle, hinten anstellen.
Zusätzlich wäre auch der Verkehr auf der Autobahn leichter, da der Einfädelverkehr wegfallen würde.