Vollsperrung der OD Lemberg

Seit einiger Zeit stehen an den Landstraßen in Richtung Lemberg mehrere Hinweisschilder, auf denen eine Vollsperrung der Lemberger Ortsdurchfahrt (L 486) ab dem 26. Februar angekündigt wird, die bis etwa Mai 2020 andauern soll. Anlass hierfür sind laut Auskunft der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land Straßen-, Kanalbau- und Wasserleitungsarbeiten in der Bergstraße. Aufgrund des notwendigen Anschlusses an die Hauptwasserleitung muss hierfür auch die L 486 im Bereich der Fußgängerampel vollgesperrt werden. Es soll eine über- und eine innerörtliche Umleitung geben; zu der überörtlichen Umleitung bestehe derzeit aber noch Klärungsbedarf mit dem LBM.

Laut Auskunft könne der Radverkehr auch die innerörtliche Umleitung (über den Bogen Talstraße – Blumenstraße – Glashütter Straße) oder andere innerörtliche Straßen benutzen. Der Kreuzungsbereich Dahner Straße – Glashütter Straße werde die ganze Zeit befahrbar sein, anfangs als abknickende Vorfahrtstraße ausgewiesen und der Verkehr lediglich zeitweise per Ampel geregelt.

Die überörtliche Umleitung betreffend habe der LBM ab Pirmasens (Ruhbank) die Route über die K 4 / K 7 – Kettrichhof – L 485 Glashütte – Langmühle vorgesehen. In diesem Bereich sei jedoch aber wohl noch eine Deckenerneuerung vorgesehen.

Letzten Endes wird auch in diesem Fall wieder die Frage sein, ob der LBM wie auch zuletzt bei Mauschbach wieder Verbot für Fahrzeuge aller Art mit „Anlieger bis Baustelle frei“ aufstellen wird.

Die Auskunft der VG spricht derzeit zwar eher dagegen, aber ich kenne ja meine Pappenheimer. Sobald der Verlauf der geplanten überörtlichen Umleitung bekannt ist, werde ich per Update darauf hinweisen.

Update 20. Februar 2020

Die VG-Verwaltung hat inzwischen weitere Informationen auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die einfachste Möglichkeit für Radfahrer, um die Baustelle herumzukommen, ist es, abzusteigen und die ca. 60 m lange Strecke auf dem südlichen Gehweg zu schieben, der nicht gesperrt werden wird.

Update 16. März 2020

Vor einer Woche musste ich leider mal wieder feststellen, dass der LBM es einfach nicht lernen will. 🙄 Denn am Abzweig K 37 – L 486 steht eine Absperrschranke, ein Verbot für Fahrzeuge aller Art und das übliche „Anlieger bis Baustelle frei“. Damit ist auch der parallel verlaufende Gemeinsamer Geh- und Radweg in Richtung Lemberg leider gesperrt. Die Auskunft der VG-Verwaltung, dass man als Radfahrer in beiden Richtungen auch die innerörtliche Umleitung nutzen könne, entpuppt sich somit auch als fehlerhaft.

Da der LBM mich in dieser Angelegenheit weiterhin stur ignoriert, habe ich mich nun halt auch hierzu an die Bürgerbeauftragte des rheinland-pfälzischen Landtages gewandt.

Folgebeitrag

Radverkehr vom LBM erneut nicht umgeleitet

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