Mit Radweg-Schildern ist das ja leider ein klein wenig wie mit der Hydra: Schlägst du einen Kopf ab, wachsen zwei nach. So könnten nach dem „blauen Herbst“ in der Südwestpfalz im Frühling in Ixheim evtl. eine ganze Menge blauer Radwegschilder aus dem Boden sprießen, wenn die Bauarbeiten am neuen Kreisel sich ihrem Ende entgegen neigen werden. Der Leiter der Zweibrücker Ordnungsbehörde (der die seit längerer Zeit erkrankte Sachgebietsleiterin der Straßenverkehrbehörde vertritt) hatte mich zuletzt per e-mail darauf hingewiesen, dass er vom LBM die Beschilderungspläne für den immer noch im Bau befindlichen Ixheimer Kreisel zugesandt bekam. Da ihm jene nicht in elektronischer Form vorliegen und auch aufgrund der Größe nicht leicht einzuscannen sind, hatte er mir angeboten, doch relativ kurzfristig mal wieder bei ihm vorbeizuschauen.
So nahm ich dieses Angebot spontan an und trat heute Früh mal wieder eine kleine „Dienstreise“ in die Rosenstadt an, um mir anzuschauen, ob meine Befürchtungen, die die Baupläne damals bei mir weckten, auch begründet seien.
Natürlich waren sie das; der (von mir abfotografierte) Beschilderungsplan zeigt eine radikale Bebläuung der um den Kreisel herumführenden, neuen „Geh- und Radwege“ als auch des neuen Abschnitts Richtung Mittelbach mit insgesamt acht und zwei neuen
. Und als wäre das noch nicht übel genug, werden auch noch sieben „kleine“
aufgestellt; vor allem, um Radfahrer ihres Vorranges nach § 9 (3) StVO zu berauben.
Im Gegensatz zu vielen anderen Kreiseln soll hier allerdings ausnahmsweise mal eine „strikte Richtungstrennung“ des Radverkehrs erfolgen; jener soll die um den Kreisel herumführenden Wege (wie auf der Fahrbahn üblich) nur entgegen dem Uhrzeigersinn befahren. Das liegt auch daran, dass der Radverkehr von der Innenstadt (über die B 424) her mittels eines getrennt zum Kreisel geführt wird. In der Gegenrichtung geht dann auf der anderen Straßenseite korrespondierend der „gemeinsame Geh- und Radweg“ um den Kreisel per
in einen getrennten über, der mittels eines anschließenden „Schutzstreifens“ weiter in Richtung Innenstadt führt.
In meinem ausführlichen Beitrag zur Planung hatte ich bereits ausgeführt, dass das in der Praxis dort aber nicht ohne Nebenwirkungen funktionieren wird, da nicht wenige Radfahrer den kürzeren (und breiteren) Weg nehmen und dann dementsprechend als Gehweg- oder Geisterradler unterwegs sein werden. Auch wenn das (siehe das Update im Beitrag zum Bundesratsbeschluss zur StVO-Novelle) zukünftig ein recht teurer Spaß werden könnte.
Schon zu Beginn des erneut recht angenehmen Gesprächs merkte ich an, dass die Vorgehensweise des LBM (der Straßenbaubehörde) hier ja eigentlich nicht so wirklich mit dessen Zuständigkeit in Einklang steht. Der LBM kann „Radwege“ bauen, wenn er das für richtig und nötig hält. Die Beschilderung geht ihn eigentlich aber überhaupt nichts an – denn das ist Sache der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Da ist es doch ein wahrlich „netter Zug“, wenn der LBM den Straßenverkehrsbehörden ihre Arbeit abnimmt. Wohl wissend, dass diese (auch aufgrund des ständigen Personalabbaus) auch anderweitig ganz gut ausgelastet sind. Ein Schelm, wer da ein System oder Hintergedanken erkennen möchte?
Im Kreis Südwestpfalz z. B. hatte man damit ja jahrzehntelang Erfolg; da stempelte die Straßenverkehrsbehörde (unkritisch und ohne eigene Ermessensausübung) alles ab, was der LBM so an (abstrusen) Beschilderungsplänen vorlegte. Ich konnte mir die Anmerkung nicht verkneifen, dass der LBM ja vor allem deshalb auf Benutzungspflichten besteht, weil er (wie viele Autofahrer) die Ansicht vertritt, dass wenn schon für teures Geld „Radwege“ gebaut werden, Radfahrer die gefälligst auch zu nutzen hätten.
Auch sonst spielte ich anhand des Planes so ziemlich alle Szenarien durch, die sich aus der neuen Führung des Radverkehrs halt ergeben.
- Ich bat darum, der LBM solle doch überhaupt mal die Rechtsgrundlage für die „kleinen“
in der StVO (und nicht in der VwV) aufzeigen. Denn es ist meiner Ansicht nach nicht möglich, für einen (straßenbegleitenden) Straßenteil eine abweichende Vorfahrtregelung gegenüber der Fahrbahn zu treffen. Sind die Wege dort überhaupt mehr als die ominösen 5 Meter aus der VwV abgesetzt?
- Die Konfliktpunkte werden hier auf jeden Fall vervielfacht; Radfahrer müssen erheblich öfter Vorfahrt gewähren, erheblich öfter Fahrbahnen queren und kommen somit deutlich langsamer voran. Aber wird der § 9 (3) StVO nun überhaupt wirklich von dem kleinen
aufgehoben? Den Autofahrer geht das ja eigentlich gar nix an. Der hat ja auch kein
. Im Zweifel: Rechts vor Links. Lkw dürfen auch aus Kreiseln heraus zukünftig ja nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Das kann der Radfahrer wiederum falsch interpretieren („der lässt mich durch“).
- Warum haben Radfahrer an der neuen Zufahrt zum Parkplatz unter der Brücke nur ein einziges Mal Vorrang, an den anderen Einmündungen jedoch nicht?
- Fußgänger müssen sich ja generell nicht an das Vorfahrt gewähren halten. Haben die nun Vorrang – oder nicht? Warum gibt es hier keine Zebrastreifen wie z. B. am Kreisel Landauer Str. – Hofenfelsstraße? Klar – besonders an derartigen Stellen wird offensichtlich, wie unausgegoren das Konstrukt „gemeinsamer Geh- und Radweg“ eigentlich ist. Denn wenn man da Zebrastreifen hinpinselt, haben zwar Fußgänger Vorrang – Radfahrer aber nicht; zumindest nicht vor denen, die in den Kreisel einfahren; da müsste das „große“
(mit Zeichen 215) vorverlegt werden. Eine „Mischung“ aus Furt und Zebrastreifen geht halt auch nicht.
- Überhaupt: Das hier spielt sich alles innerhalb der geschlossenen Ortschaft von Zweibrücken ab. Also greift hier der § 45 (9) S. 3 StVO. Ist das alles hier auf den Fahrbahnen nun wirklich eine „besondere örtliche Gefahrenlage“? Was ist mit der Tatsache, dass die VwV innerörtlich die linksseitige Führung auf (Geh- und) Radwegen quasi völlig ausschließt?
- Etwas weiter südlich an der L 465 wird ja auch eine Schikane für die Radfahrer gebaut, die den rot geschotterten selbständigen Geh- und Radweg entlang des Hornbachs benutzen wollen. Problem dabei: An dieser Stelle sollen auf beiden Seiten
angeordnet werden – also gilt dort zukünftig eine beidseitige Benutzungspflicht?
- Wie ist das eigentlich mit der Vorfahrt / dem Vorrang an den Stellen, an denen die beiden Geh- und Radwege aus Richtung Rimschweiler und Mittelbach zusammentreffen? Gilt dort Rechts vor Links? Muss der Radfahrer auf der Fahrbahn warten? Wer biegt vor wem ab?
- Bereits angesprochen: vor allem das Kreiselsegment zwischen der L 465 und Ixheim wird Geisterradler förmlich züchten.
- Warum überhaupt blaue Schilder? Es gibt doch eine (mich allerdings nicht wirklich überzeugende) Alternative. Die man – wie der Leiter der Behörde selber anmerkte – ja auch erst vor einer Weile in der Homburger Straße angewandt hat.
Ich hatte durchaus den Eindruck, dass der Behördenleiter sehr interessiert an meinen Einwänden war. Und er versicherte mir auch, dass ich jetzt nicht befürchten müsse, dass das alles einfach so abgestempelt werden wird. Als Nächstes werde sich die städtische Verkehrsplanerin diese Pläne anschauen und sich ggf. auch noch bei mir melden.
Ich bin gespannt – und mal vorsichtig optimistisch!
Wie schon richtig angesprochen, ein Schild, dass die Vorfahrt regelt, wirkt sich nicht auf den Vorrang aus. Aber das kapiert in den Amtsstuben keiner oder es ist ihnen egal.
Ich halte das aufstellen von den VZ205 für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Fußgänger betrifft das Schild gar nicht und Radfahrer haben trotzdem Vorrang. Die Autofahrer sehen aber natürlich die kleinen VZ205 und meinen, sie müssten den Fußgängern und Radfahfrern keinen Vorrang gewähren. Gemeingefährlich, wie immer für die „schwachen“ Verkehrsteilnehmer, ist sowas.
Es ist ja noch schlimmer: Die Planung beinhaltet ja auch die Anlage abgesenkter Bordsteine. Aber selbst der „Joker“ § 10 greift hier meiner Ansicht nach nicht, weil auch der sich nur auf zusammengehörende Straßenteile bezieht… Der Geh- und Radweg gehört aber eigentlich zur Kreiselfahrbahn – und nicht zur daraus ausmündenden Querstraße. ?
Achwas; die Zweibrücker Radfahrer wollen sowas ja unbedingt. Man kann auch nicht sagen, dass die Forderung eines bekannten Radreiseveranstalters – #MehrPlatzfürsRad – dort nicht berücksichtigt werden würde. 🙄
Ich hatte es gegenüber dem Behördenleiter angemerkt: Diese Planung dient einzig und allein der Beschleunigung des Kfz-Verkehrs. Was der LBM auch im Erläuterungsbericht ganz unverblümt so zugegeben hat. Und dies, obwohl es dort vor noch nicht allzu langer Zeit einen Unfall mit zwei getöteten Fußgängern gab (siehe den 1. Beitrag zu dem Thema).