B 10: Finaler Stinkefinger vom BMVI

B-10-Radwege im Winter

Dem BMVI war die Antwort auf meine Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerde nicht einmal Papier wert; ich erhielt heute eine e-mail vom Referat, das schon bisher nicht gerade dadurch auffiel, an diesem Thema besonders interessiert oder besonders kompetent zu sein. Die Antwort spricht denke ich für sich und den Stellenwert des Radverkehrs auf dem Land. Das BMVI ignoriert auch kackdreist die Antwort des eigenen Ministeriums auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion des Deutschen Bundestages. Ein besonderer Dank auch an Frau Karola Lambeck, ihres Zeichens Radverkehrsbeauftragte des BMVI, denn jene hält es nicht für nötig, sich dazu zu äußern. Ganz ehrlich: Ich hab einfach die Schnauze gestrichen voll; ohne Klage wird das hier nicht funktionieren.

Ich zitiere:

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.11.2019, mit der Sie Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Land Rheinland-Pfalz erheben, und in der Sie ausführlich den Sachverhalt Ihres Anliegens bezüglich des Radwegs entlang der B 10 zwischen Hinterweidenthal und Rinnthal schildern. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.

Seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur besteht kein Anlass zu einer Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde. Bezüglich der von Ihnen aufgeführten Punkte verweise ich auf unsere E-Mails an Sie vom 02.10.2018 und 26.03.2019.

Ihre aktuelle Schilderung hat an folgenden Sachverhalten nichts verändert:

Radverkehrsführungen können auf rechtlich unselbständigen oder rechtlich selbständigen Radwegen erfolgen. Darüber hinaus gibt es sogenannte „sonstige Wege“, bei denen der Radverkehr auf i.d.R. kommunalen Forst- und Wirtschaftswegen mitgeführt wird. Bei der in Rede stehenden Wegeführung zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein ist dies der Fall. Es handelt sich somit weder um einen rechtlich unselbständig noch um einen rechtlich selbständig geführten Radweg, für den die Betrachtung des Wissenschaftlichen Dienstes anwendbar wäre.

Sowohl nach dem FStrG als auch nach den Grundsätzen 2008 lässt sich keine Pflicht des Bundes zur Errichtung/Vorhaltung eines Radwegs entlang der B 10 in der Baulast des Bundes ableiten. Die Kostenbeteiligung an der Herrichtung des Forst-/ Wirtschaftsweges in kommunaler Baulast entspricht den gesetzlichen Regelungen. Weitergehende Verpflichtungen ergeben sich daraus nicht.

Weder aus dem FStrG noch aus dem LStrG lässt sich eine Pflicht eines Straßenbaulastträgers und damit ein Anspruch auf schneefreie Straßen oder Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften ableiten. Dies gilt unabhängig vom Baulastträger.

Eine gesonderte Antwort der Radverkehrsbeauftragten wird nicht erfolgen.

Kein weiterer Kommentar!


Update 5. März 2020

Frau Lambeck teilte mir auf meine Beschwerde hin noch Folgendes mit:

Sie haben die Antwort von der fachlich zuständigen Stelle des Hauses erhalten. Ich bitte um Verständnis, dass Zuständigkeiten hier klar geregelt sind und dementsprechend nicht von unterschiedlichen Stellen Antworten gegeben werden.

Die Radverkehrsbeauftragte ist also nicht für den Radverkehr zuständig. Gut zu wissen.


Blogpause

Ich werde diese Backpfeife von höchster Ebene nun zum Anlass nehmen, das Bloggen vermutlich mindestens eine Woche lang einzustellen. Mein Bedarf, völlig allein(!), ohne jede Unterstützung oder Zuspruch ständig schwere Steinkugeln steile Berge hochzurollen, die ständig wieder herunterrollen, ist vorerst mehr als ausreichend gedeckt.


Übersicht

Radwege an der B 10

2 Gedanken zu „B 10: Finaler Stinkefinger vom BMVI“

  1. Formlos, fristlos, fruchtlos:
    Die Sache klingt so, als ob es immer wieder der gleiche Sachbearbeiter mit den Textbausteinen der unteren Behörden zurück spielt und es gar keine unabhängige Betrachtung gibt, selbst auf oberster Ebene.
    Damit ist das Ganze Verfahren ja absurd und nutzlos, die Bürgerbeauftragte versteht anscheinend auch nicht, was da „geleistet“ wird (copy’n’paste).
    Ob es überhaupt erfolgreiche Beschwerden in Fällen gibt, in denen nicht gleich ein offensichtlicher Rechtsbruch vorliegt?

    Verdammte Axt:
    Bei der B10 fliegen ja gerade die Millionen im Hunderter durch die Tunnel der Ausbauplanungen. Da muss es doch irgend einen politischen Hebel geben, einen ganzjährig benutzbaren Radweg hinzubekommen und zu unterhalten!

    1. Natürlich; dass das ein abgekartetes Spiel ist, hatte ich ja vor einer Weile selbst festgestellt. Dass man trotzdem die neuen Tatsachen wie eben die Kleine Anfrage völlig ignorieren würde, hätte ich mir trotzdem nicht träumen lassen.

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