Gestern durfte ich endlich zum ersten Mal seit langer Zeit die Fahrbahn der B 427 im Zuge der Ortsdurchfahrt von Bad Bergzabern wieder legal benutzen. Wann genau die hoffentlich endgültige Demontage der zahlreichen erfolgte, kann ich leider nicht sagen; über den (ja leider ziemlich nassen) Winter kam ich mit dem Rennrad nicht mehr so weit raus an die Weinstraße. Im Oktober hatte ich mich zuletzt noch einmal an die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße gewandt, weil das blaue Gerümpel trotz einer schon vor sehr langer Zeit erfolgten Absichtserklärung der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung dort immer noch herumhing.
Wir erinnern uns an einen regelrechten Verwaltungsskandal: Die Verkehrszeichen wurden aufgrund von mir erhobener Einwände relativ zügig entfernt. Dann ging der Sachbearbeiter in Pension – und mich traf fast der Schlag, als ich während einer Tour feststellen musste, dass die Schilder urplötzlich alle wieder an ihren ursprünglichen Stellen angebracht wurden. Und mir niemand erklären wollte, wie es dazu kommen konnte.
Nun könnte ich mich über die auf dem Beitragsbild zu erkennende Alternativbeschilderung (in beiden Richtungen) erneut lustig machen. Aber dazu fehlt mir gerade die Lust; da soll sich doch dann der Gehwegradler, der dort von einem aus einer Zufahrt herausfahrenden Autofahrer angefahren wird, doch mit dessen Kfz-Haftpflicht rumärgern. Denn die wird ihm sicherlich vorwerfen, dass vor allem ein alleinstehendes rechts aus einem Gehweg keinen „Radweg“ macht.