Einbahngehwegstraße?

Ich muss mich mal wieder kurz über meine geliebte Heimat-Straßenverkehrsbehörde und ihre großartige Beschilderungskunst lustig machen. ? Zuletzt fiel mir in der Kaiserstraße bei der Vorbeifahrt an meinem ehemaligen Praxis-Studienplatz (dem Pirmasenser Finanzamt) auf, dass meine Ex-Kollegen vor allem im „blauen Haus“ (Betriebs- und Außenprüfung) wohl schon seit einer ganzen Weile jeden Morgen illegal einen ausdrücklichen Gehweg befahren, wenn sie die als Einbahnstraße ausgewiesene Auffahrt zum Parkplatz benutzen. Das gilt auch für Bürger, die ihre Briefumschläge in den den „Autobriefkasten“ einwerfen wollen. Denn ein Gehweg macht den Zufahrtsweg auf halber Strecke zu einem ausdrücklichen Gehweg.

Und das ist laut mapillary schon seit mindestens Mai 2018 der Fall. Im Grunde ist ein Gehweg dort keine schlechte Idee – wenn man es denn hinter der Zufahrt zum Parkplatz aufgestellt hätte. Denn dort führt anschließend eine Treppe hinunter zur Höhstraße – und es soll ja auch Radfahrer geben, die keine Treppen runterfahren können. 😉 § 41 (2) S. 1  StVO lautet folgendermaßen:

Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist.

Also ab dem Standort ist das ein Gehweg und man darf ab dort nicht mehr weiterfahren – auch wenn dahinter ein weiteres Einbahnstraße hängt. Man hätte vielleicht noch ein Zusatzzeichen 1004-30 mit „5 m“ darunterhängen können. Wobei ich die Voraussetzungen des Satz 2 hier dann allerdings auch nicht als erfüllt betrachten würde:

Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.

Sie haben da also mal wieder den üblichen Mist gebaut. Ich frage mich, ob ich die Stadtverwaltung überhaupt noch auf solche Sachen hinweisen soll, aber der ist ja eh alles egal. Mit korrekten Zusatzzeichen haben sie nebenbei ja bekanntlich auch ihre Probleme.

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