Auf meinen über 350.000 km kam es nur ganz selten mal vor, dass mich irgendein blödes A… mittels Bedienung der Scheibenwischanlage vorsätzlich nassgespritzt hat. Meist hatte ich auch das Gefühl, dass es eher Gedankenlosigkeit, denn Absicht war. Heute, gegen 17:50 Uhr war es entlang der K 6 zwischen Winzeln und Gersbach kurz vor dem „Einsiedlerhäuschen“ definitiv Absicht. Denn der anschließend aggressiv mit dem Arm in Richtung des parallel zur K 6 verlaufenden (allerdings mit uralten Zeichen 244 beschilderten) links und rechts ums Eck statt Geradeaus führenden Wirtschaftsweges deutende Fahrer eines grauen Pkw mit Pirmasenser Kennzeichen hatte somit netterweise eindeutig klargestellt, dass er mich bestrafen bzw. belehren wollte. Ich hätte mich also seiner Ansicht nach gefälligst von der Straße zu verpissen!
Die vorsätzliche Benutzung einer mit gesundheitsschädlichen Chemikalien (Frostschutzmittel, Scheibenreiniger) befüllten Scheibenwaschanlage eines Pkw erfüllt meines Erachtens den Straftatbestand der versuchten Körperverletzung gemäß § 223 StGB.
Ein (erfolgloser) Versuch war es auch nur deshalb, weil ich glücklicherweise eine Sonnenbrille trug. Leider suche ich bislang erfolglos nach einem weiteren Straftatbestand, nach dem ich die meine Einwände seit nunmehr über drei Jahren ignorierende Stadtverwaltung Pirmasens ebenfalls dafür belangen könnte, mich weiterhin derartigen Strafaktionen schutzlos auszusetzen, indem man sich weiterhin weigert, die völlig überflüssigen, gerade gegenüber derartigen Idioten eine Benutzungspflicht suggerierenden Verkehrszeichen zu entfernen und sie bspw. durch
oder
zu ersetzen.
Es ist ja auch nicht so, dass diese Untätigkeit nicht schon einmal einem anderen, schwer verletzten Rennradfahrer einiges an Ärger beschert hätte…! ? Es ging daher eine weitere (nicht besonders freundliche) e-mail an die Leiterin der Straßenverkehrsbehörde und Bürgermeister Maas. Vom Kennzeichen habe ich mir leider nur den Anfang merken können; vermutlich werde ich aber trotzdem eine Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft einreichen; allein aus statistischen Gründen. Wird wohl wirklich Zeit für eine Dashcam; nicht als „Beweismittel“, sondern als Kennzeichen-Gedächtnisstütze.