HBR-Routen bleiben weiterhin illegal

Eine Sache, die ich bis heute nicht nachvollziehen kann, ist, dass die Bürgerbeauftragte mein Anliegen zum Thema Zeichen 250 auf HBR-Routen unbedingt sehr rasch abschließen wollte. Und dies, obwohl ich mehrfach darauf bestanden habe, den Vorgang offen zu lassen, bis da draußen tatsächlich irgendwo das allererste der unzähligen Verbot für Fahrzeuge aller Art im Zuge von HBR-Routen verschwunden ist. Wie kann eine Bürgerbeauftragte bestimmen, wann die Eingabe des Bürgers erfüllt ist oder nicht? Auch wenn deren Dienste im Zuge der B-10-Affäre durchaus hilfreich waren – zu diesem Thema war dies definitiv nicht der Fall. Hierzu passt, dass ein darauf aufbauender Antrag nach § 11 LTranspG vom 23. Januar erst jetzt – nach einer Beschwerde beim LfDI – vom MWVLW beantwortet wurde.

Zur Erinnerung. Die Bürgerbeauftragte teilte mir im Schreiben mit Datum vom 3. Dezember 2019 Folgendes mit:

Nach Auskunft des Ministeriums wurden aus Anlass Ihrer aktuellen Eingabe die betroffenen Kommunen nun nochmals unterrichtet. Zusätzlich werde sich der Landesbetrieb Mobilität der Sache annehmen; die notwendigen Abstimmungen würden dabei in einem in Kürze stattfindenden Gespräch mit den betroffenen Kommunen erfolgen. Das Ministerium geht davon aus, dass damit Ihr Anliegen zu einer Lösung zugeführt werden kann.

Wie im damaligen Beitrag erwähnt, war ich mehr als skeptisch – und forderte daher die Bürgerbeauftragte per e-mail auf, den Vorgang auf jeden Fall offen zu lassen. Im Schreiben vom 12. Dezember 2019 wurde einfach noch einmal wiederholt, dass ja vom Ministerium eine Lösung in die Wege geleitet wurde. Ein das Thema HBR ebenfalls betreffender Nachschub zum Thema Ortsrecht verlief übrigens ebenfalls äußerst ernüchternd.

Nun endet bereits das 1. April-Drittel des Jahres 2020 – und auch bei Mauschbach dürfte ich mir bei einem Unfall mit den zahlreich den „Wirtschaftsweg“ benutzenden Autofahrern eine Mitschuld andichten lassen, wenn ich der ausgewiesenen HBR-Route des „Hornbach-Fleckenstein-Radweges“ folge.

Jedenfalls hatte ich nicht nur von der Leiterin der Pirmasenser, sondern auch vom stellvertretenden Leiter der Zweibrücker Straßenverkehrsbehörde gehört, dass es ein solches Gespräch geben solle – jenes aber kurzfristig abgesagt wurde. Auch deshalb hatte ich jenen LTranspG-Antrag gestellt. Man möge mir bitte die in diesen Zusammenhang stehende Korrespondenz, insb. die Einladung (ein Exemplar reicht) als auch das Dokument, in dem dieses Gespräch und dessen Ergebnisse protokolliert wurden, per e-mail oder per Post zusenden. Dazu teilte man mir nun von Seiten des Ministeriums mit Schreiben vom 27. März (welches übrigens erst vorgestern im Briefkasten lag…) Folgendes mit:

(…) Sie beziehen sich dabei auf ein Schreiben der Bürgerbeauftragten vom 3. Dezember 2020, in dem ein Gespräch mit den Kommunen hinsichtlich der Beschilderung von Radrouten angekündigt wird.

Leider kann ich Ihnen die gewünschten Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, da bisher kein Referat meiner Abteilung Verkehr und Straßenbau in die Organisation eines solchen Gespräches eingebunden worden ist. Entsprechende Unterlagen liegen hier nicht vor. Auch eine Nachfrage in unserem nachgeordneten Bereich verlief ergebnislos.

Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang, zukünftig Anfragen gem. § 11 LTranspG an die Poststelle des MWVLW zu richten, nicht aber ausschließlich an das Fachreferat. Hintergrund ist, daß bei einem zentralen Eingang Ihrer Nachfrage Zuständigkeiten schneller geklärt werden können. (…)

Ich hatte meinen Antrag an einen der wenigen, mir namentlich bekannten Mitarbeiter des Ministeriums gesendet. Meiner Ansicht nach muss dieser diesen Antrag umgehend an die zuständige Stelle intern weiterleiten.

Wie dem auch sei: Es fand demnach bislang kein solches Gespräch statt und das Ministerium weiß auch von keinem geplanten Gespräch in naher Zukunft. Es ist wirklich herzzerreißend, mit welcher Begeisterung sich die zuständigen, oberen Behörden des Landes Rheinland-Pfalz (MWVLW und LBM) darum bemühen, die von Ihnen schon vor teils mehr als 10 Jahren ausgeschilderten HBR-Routen endlich straßenverkehrsrechtlich zu legalisieren.

Noch einmal: Ich biete dem MWVLW gerne an, diese Aufgabe zentral zu übernehmen. Meinetwegen melde ich dafür auch ein Gewerbe an – und kümmere mich um alles Nötige: Erfassung, Katalogisierung, Abstimmung mit den Baulastträgern, Widmung, Anordnung, Austausch der Schilder.

Wie viele Jahre soll dieses bürokratische, eines Rechtsstaates unwürdige Elend denn ansonsten noch andauern…!?

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