Wenn Autos Kennzeichen hätten, …

… könnten Staatsanwaltschaften relativ leicht ermitteln, ob ein Pkw auf eine gewisse Person zugelassen ist, die mit der relativ detaillierten Personenbeschreibung übereinstimmt, die ein Radfahrer in seiner Strafanzeige wegen Nachstellung (§ 238 StGB) und der Anfertigung unerlaubter Bildaufnahmen ausführlich geschildert hatte. Das reichte der Staatsanwaltschaft Zweibrücken allerdings wohl nicht aus, denn jene teilte mir bereits mit Schreiben vom 10. März (also nur 2 Tage nach dem Einwurf in den Briefkasten) mit, dass „ein Täter bislang nicht ermittelt“ wurde. Daran hat sich bis zum heutigen Tage auch nichts geändert. Trotz exakter Beschreibung von Fahrer, Beifahrer, Automodell, Farbe und dem Kennzeichen hat es die deutsche Justiz also nicht geschafft, einen alten, grauhaarigen Mann zu ermitteln, der mich unterwegs innerhalb von nur 8 Tagen zwei Mal belästigt hatte.

Da ich auf dieses Schreiben nicht binnen 14 Tagen geantwortet habe, wurde mir kein gesonderter Einstellungsbescheid zugesandt. Das war mir angesichts dieser Meisterleistung in Sachen Ermittlungskunst deutscher Staatsanwaltschaften auch einfach zu blöd.

Witzigerweise habe ich am vergangenen Sonntag beobachtet, dass an besagten Weihern (bei Merzalben) ordentlich Betrieb herrschte; es standen mehrere Klappstühlchen herum und an einem Tisch saßen mind. 6 Leute, die auch mit einem zweiten Pkw angereist waren. Ich erwischte mich bei dem bösen Gedanken, wenn mir jetzt auf den nächsten Kilometern zufällig ein Streifenwagen begegnen würde, ob ich meinen aufdringlichen „Freund“ nicht wegen seiner „Corona-Party“ verpetzen solle? In Clausen kam mir dann sogar tatsächlich ein Solcher entgegen. Ich konnte der Versuchung allerdings doch widerstehen; auch weil ich von diesem Corona-Polizeistaat ja selbst nicht viel halte. Immerhin bestand ja trotzdem die Möglichkeit, dass sie dort vorbeifahren – und einfach mal kurz nach links kucken.

Wie das Leben so spielt, erkenne ich gestern Abend nach einem Einkauf im Penny in der Blocksbergstraße an der roten Ampel vor mir einen schwarzen VW-Caddy. Nein, nicht irgendeinen, sondern DEN schwarzen VW-Caddy – mit DEM damals der Staatsanwaltschaft mitgeteilten (gut zu merkenden) Kennzeichen! Und ich durfte dann sogar noch beobachten, wie er direkt vor mir nach links auf sein vermeintliches Grundstück abbiegen wollte. Leider konnte ich nicht erkennen, wer am Steuer saß – trotzdem grüßte ich freundlich, als ich rechts vorbeifuhr.

Vermutlich wird die Staatsanwaltschaft trotz dieses weiteren Hinweises das Verfahren trotzdem nicht wiederaufnehmen; dazu muss er mich wohl erst ein drittes Mal in „freier Wildbahn“ belästigen und filmen / fotografieren?

Jedenfalls werde ich zukünftig auch auf diese Anekdote verweisen, wenn mal wieder irgendein Komiker fordert, dass endlich eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder eingeführt werden müsse. Wobei ich mir durchaus vorstellen kann, dass in diesem Fall die Strafverfolgungsbehörden etwas motivierter bei der Arbeit wären.


Folgebeitrag

Nachstellung: Einstellung

2 Gedanken zu „Wenn Autos Kennzeichen hätten, …“

  1. Ich hätte den Mann mit ein paar guten Freunden besucht!
    Glaub mir, die machen das nie wieder…. ;-))
    Weil du innerhalb des Systems agierst, wirst du auch niemals zu deinem Recht kommen.
    Man sollte immer diesen Rechtsstaat gegen sich selbst ausspielen mit seinen Gesetzen und Verordnungen.
    Ich habe in meinem ganzen Leben niemals nie die Bullen geholt.
    Das versteht sich von selbst!

    1. Ich habe keine (oder kaum) Freunde; vor allem keine, die mit deinem Clan vergleichbar wären. 😉 Immerhin war nach der Vernehmung, die er wohl mindestens hatte, seitdem Ruhe.

      Man sollte immer diesen Rechtsstaat gegen sich selbst ausspielen mit seinen Gesetzen und Verordnungen.

      Mach ich doch. Am Montag halte ich ihnen wieder einen Spiegel vor.

Schreibe einen Kommentar