Mit der Zweibrücker „Initiative Pro Fahrrad“ – zu der ich im Netz sehr lange Zeit überhaupt nichts finden konnte – bin ich vor einer Weile relativ hart ins Gericht gegangen. Nicht ohne Grund. Erst vor Kurzem fiel mir in der Übersicht zum „Nationalen Radverkehrszustand“ auf, dass da ja urplötzlich ein neuer Blog aus Zweibrücken eben jener Initiative aufgetaucht ist. Verantwortlich für den Blog zeichnet Herr Lohrum, der inzwischen auch hier im Blog kommentiert hat. In seinem Blog hat er am 4. April auch den „Radweg“ zwischen Niederauerbach und Contwig dokumentiert. Treffend überschrieben mit „Pest oder Cholera„. Gemeint ist damit allerdings nicht die Wahl zwischen Fahrbahn und Radweg. Thomas Ruf hatte diesen Weg bereits vor rund 10 Jahren ebenfalls dokumentiert.
Das ist auch ganz praktisch, weil ich mir dann die Mühe sparen kann, den besonders witzigen, westlichen Abschnitt bei Niederauerbach zu dokumentieren. Zur meines Erachtens ausschließlich touristisch motivierten Radverkehrsführung im Schwarzbachtal (dem bedeutendsten „Fluss“ in der Südwestpfalz) habe ich insbesondere im Beitrag zur Dokumentation des „Schwarzbachtalschmalweges“ zwischen Thaleischweiler-Fröschen und der Biebermühle angesprochen, dass es in diesem Tal letzten Endes immer vom Zufall abhängt, ob man wegen eines straßenbegleitenden Wegelchens die Fahrbahn verboten bekommt – oder nicht.
Stambach – Contwig
Das ist auch zwischen Falkenbusch, Stambach, Contwig und Niederauerbach der Fall. Zwischen Falkenbusch und Stambach verläuft der eigenständige Geh- und Radweg auf der anderen Talseite; gegenüber der L 471 (ehemalige B 10). Am Ortsausgang von Stambach wird man jedoch als Fahrbahnradler wegen eines linksseitig aufgestellten zum Geistergehwegradeln aufgefordert. Wegen eines keine 400 m langen, auf
begrenzten Außerorts-Abschnitts. Die meisten Touri-Radler fahren sowieso vom gegenüber der Egerstraße einmündenden Schwarzbachtalradweg kommend bereits durchgehend auf dem linken Gehweg.
Natürlich gibt es auch hier keine vorgeschriebene Querungshilfe. Ich habe auch keine Ahnung, wo genau man hier jetzt rauffahren soll?
Etwa geisterradelnd über den Schutzstreifen-Stummel? Es folgt dann eine üble, rund 2 Meter schmale Rumpelpiste. Nebenbei schneidet man sich damit auch die Zufahrt zur Hohlbachstraße, als auch jene der beiden Supermärkte ab. Der Touri-Radverkehr verschwindet dort dann auch urplötzlich wieder in Richtung des Schwarzbaches. Mit interpretationsfreudiger Beschilderung am Wegesrand. In Richtung Stambach ist der Weg natürlich auch bebläut, ab der Einmündung „Am Schwimmbad“. Innerorts.
Contwig – Niederauerbach
Noch vor dem nordwestlichen Ortsausgang von Contwig wird es erneut ärgerlich. Denn hier ist bis zum heutigen Tage (mittels uraltem Zeichen 244) aus Richtung Niederauerbach (Zweibrücken) immer noch eine linksseitige, innerörtliche Gehwegradelpflicht für Radfahrer angeordnet! Herr Lohrum hat seinen Beitrag hierzu mit „Gefahrenstellen Teil 1“ überschrieben.
In Richtung Zweibrücken beginnt der Gehwegradelzwang gegenüber der Einmündung eines namenlosen Verbindungsweges in Richtung der K 72 bzw. eben jenes Schwarzbachtalradweges. Denn die Radtouristen werden anstatt über die sehr ruhige (allerdings auf Zweibrücker Gemarkung sich in einem miserablen Zustand befindliche) Kreisstraße nun im Zuge der L 471 weiter in Richtung Zweibrücken geführt. Und da man diesen Radtouristen ja die Benutzung einer Fahrbahn niemals „zumuten“ darf, wurde eben jener Gehwegradelzwang angeordnet. Glücklicherweise kann man sich in Richtung Zweibrücken gut damit rausreden, das gut versteckte, längs zur Fahrbahn stehende (mit dem Zusatzzeichen „Anfang“) zu übersehen.
Damit kommt man allerdings nicht sehr weit, denn an der folgenden Einmündung der Mühlbachstraße wird es schon deutlich schwerer mit dem Übersehen:
Man fragt sich auch aufgrund der künstlerischen Pflasterung, ob hier eigentlich sogar ein getrennter Geh- und Radweg vorgesehen war? Jedenfalls ist der Satz nach rechts besonders gefährlich; wie man sieht, sieht man nicht viel:
Wir sind natürlich immer noch innerorts unterwegs. 2,50 m ist das Ding dort definitiv nicht breit. So geht es dann hinter der Ortstafel weiter auf Hochbord in Richtung der Einmündung des Pferchweges. Natürlich gibt es auch an dieser Einmündung überhaupt nix von dem, was die VwV zur StVO so alles vorschreibt. Netterweise aber auch kein weiteres – was meiner Ansicht nach die Benutzungspflicht des Gehweges somit aufhebt.
Weiter hinten knickt der Weg dann rechts ab und ist für forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Als ich am 4. April auf der Fahrbahn blieb, rief mir bezeichnenderweise ein gerade von dort kommender Mann auf einem Mountainbike zu, dass hier ein „Fahrradweg“ sei. Nee, echt jetzt? Ich hatte aber Recht, dort zu bleiben – denn auf jenem Weg standen ein Stück weiter mehrere Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge, weil dort gerade Holz gemacht wurde. Der Weg war fürchterlich verdreckt.
Das Wegelchen ist mir darüber hinaus auch viel zu rumplig. Und da er auch noch teilweise über 20 Meter von der L 471 abgesetzt ist, ist er meiner Ansicht nach auch kein straßenbegleitender, also kein benutzungspflichtiger Geh- und Radweg. Auch hier wurde wohl einfach ein ursprünglicher Wirtschaftsweg in grauer Vorzeit zu einem „Geh- und Radweg“ umetikettiert.
Da der Touri-Radverkehr in der Folge (abenteuerlich; siehe die Dokumentation bei „Pro Fahrrad“) in die Contwigerhangstraße abgeleitet wird, wird einem das Fahrbahnradeln auf der L 471 in der Gegenrichtung (von Zweibrücken nach Contwig) dann auch wieder mal ganz „zufällig“ dadurch erschwert, dass da urplötzlich links ein auftaucht (natürlich ohne Querungshilfe), welches auf einen abgesetzten, vermeintlich(!) straßenbegleitenden, also benutzungspflichtigen „Geh- und Radweg“ führt. Was wiederum Autofahrer dazu motiviert, zu hupen oder vorsätzlich eng zu überholen.
Verkehrsschau im September 2017
Weshalb ich auch außerorts derartige Wegelchen ablehne. Der letztgenannte Abschnitt stand übrigens bereits am 12. September 2017(!) auf dem Programm der ersten Verkehrsschau der Kreisverwaltung Südwestpfalz. Den Abschnitt Contwig – Stambach hatte ich noch einmal gesondert bei der VG Zweibrücken-Land gemeldet. Seitdem sind nun schon über 2,5 Jahre vergangen – und das alte Blech hängt dort immer noch rum. Und dies sogar ohne Anordnungen!
Aber ja, lasst euch bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz doch weiterhin so viel Zeit, wie ihr braucht.
Nachtrag (28.02.2021)
Am 25. Februar kam es zu einem Unfall zwischen einen Fußgänger und einem Radfahrer auf dem Abschnitt zwischen Stambach und Contwig.
Pressemeldung der PD Pirmasens vom 26.02.2021:
Contwig (Kreis Südwestpfalz) (ots). Zeit: 25.02.2021, 14:45 Uhr.
Ort: Contwig, Rad- und Fußweg kurz vor Orteingang Contwig aus Rtg. Stambach kommend. SV: Ein 26-jähriger Fußgänger, der über Kopfhörer Musik hörte und ein 60-jähriger Fahrradfahrer bewegten sich in der genannten Reihenfolge auf dem gemeinsamen Rad- und Fußweg am linken Fahrbahnrand in Richtung Contwig. Am Ende des Weges betätigte der Radfahrer die Klingel seines Fahrrades, um den Fußgänger auf sich aufmerksam zu machen. Dieser wollte den Rad- und Fußweg nach rechts verlassen, sodann die Fahrbahn überqueren, um danach seinen Weg über die Einmündung zum Angelsportverein fortzusetzen. Der Radfahrer, der den Fußgänger auf der rechten Seite passieren wollte, musste stark bremsen, da der 26-Jährige plötzlich trotz Warnzeichen die Fahrlinie des 60-Jährigen kreuzte – offenkundig, weil er das Klingeln des Radfahrers nicht oder zu spät wahrgenommen hatte. Durch die starke Bremsung wurde der 60-jährige kopfüber vom Fahrrad geschleudert und schlug hart auf dem Boden auf. Er zog sich schmerzhafte Verletzungen am Oberkörper (Thorax und Schulter) sowie an einem Bein zu und musste zur weiteren Abklärung ins Krankenhaus eingeliefert werden. Gegen den Fußgänger wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. | pizw
Bei Gelegenheit werde ich dazu noch einen eigenen Beitrag verfassen.