Radweg von Miesau nach Elschbach

Eigentlich ist das der L 358 folgende, in beide Richtungen mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschilderte Wegelchen zwischen Miesau und Elschbach totale Durchschnittskost. 750 m lang, zu schmal, teils auf Hochbord, schlechter Belag, Engstellen, unübersichtliche bzw. uneinsehbare Einmündungen, fehlende Verkehrszeichen, unklares Wegende in einer Kurve mit starkem Gefälle. Da die L 358 im Kreis Kaiserslautern liegt (deren Verwaltung die Vorschriften der StVO, der VwV und den ERA 2010 so ziemlich egal sind), werde ich mir die Mühe vorerst sparen, darum zu bitten, die Benutzungspflicht dieses Weges aufzuheben. Ein gewisser, mich schon seit Jahren nervender Sachbearbeiter bräuchte wohl mittels einer Klage mal einen Schuss vor den Bug. Aber wie bereits öfters erwähnt: Ich sehe (neben dem Arbeitsaufwand) nicht ein, auch noch alleine die finanziellen Risiken zu tragen – und sehr viel Geld vorzustrecken, damit andere derartigen Blödsinn nicht mehr benutzen müssen.

Das Wegelchen ist so oder so überflüssig; auf diesem Abschnitt verkehren laut Verkehrsstärkenkarte 2015 des LBM auch nur 1.534 Kfz am Tag. Das Gemeinsamer Geh- und Radweg taucht in Höhe der Ortstafel an der Einmündung der Raiffeisenstraße vor dem Miesauer Friedhof auf. Es fehlt für den Radverkehr aus der Gegenrichtung wie üblich die vorgeschriebene Querungshilfe:

Hat man dort überhaupt noch Vorfahrt vor dem aus der Raiffeisenstraße kommenden Verkehr? ? Anfangs noch relativ breit, wird es entlang der Friedhofsmauer stellenweise deutlich enger:

Man erkennt vielleicht schon ein Querender Radverkehr? Das liegt an der folgenden „Parkbucht“ sowie der dahinter versteckten Zufahrt zum Friedhof:

Die Piste wird damit noch einmal zusätzlich einengt. Anschließend mündet die Straße „Am Hasensprung“ ein. Das runde Schild am Laternenmast zeigt (natürlich) ein Gemeinsamer Geh- und Radweg (ohne Foto):

Wie man gut erkennen kann, erkennen wir nach rechts wenig bis gar nichts. Immerhin hat es eine Furt. Aus der Straße heraus vermisst man allerdings die in der VwV vorgeschriebene Kombination querender Radverkehr aus beiden Richtungen Vorfahrt gewähren völlig. Stattdessen hängt jenes Vorfahrt gewähren erst hinter der Furt (und dann auch noch quer über dem Vorfahrtstraße). ? Man hat also auf wenigen Metern gleich zwei Mal relativ gute Chancen, sehr rasch auf eben jenem Friedhof zu landen:

Auf der mit viel Wohlwollen 2 m schmalen, sehr rumpligen Piste geht es dann weiter in Richtung Elschbach:

Das Thema Gefälle spielt dann am Ortseingang von Elschbach wieder eine besondere Rolle, denn es geht dort in einer Rechtskurve ziemlich steil (ca. 5 – 6 %) runter:

Am Ende des Wegelchens erkennt man am Pfosten links das linksseitige Gemeinsamer Geh- und Radweg in Richtung Miesau (ohne Foto). Die in der VwV bei linksseitiger Blau-Anordnung vorgeschriebene „sichere Querungshilfe“ an einer relativ stark ansteigenden, kurvigen Straße fehlt natürlich völlig:

Im Großen und Ganzen halt eben „Durchschnittskost“. Würde mich nicht wundern, wenn an der völlig indiskutablen Einmündung am Friedhof schon einmal jemand bei einem „Überseh-Unfall“ schwer verletzt wurde. Aber: „Die Radfahrer“ freuen sich ja über sowas. Hauptsache, man „provoziert“ nicht den „echten Verkehr“. 😉

2 Gedanken zu „Radweg von Miesau nach Elschbach“

  1. Hallo Dennis,
    ja das kenne ich nur all zu gut aus meiner Gegend. Dort ist auch noch jeder noch so kleine Weg „bebläut“. Die Behörden verzögern, und wenn man dann mal nach 3-6 Monaten eine Antwort bekommt, heißt es meistens: Nach unserem Erachten ist das konform mit der StVO, blabla. Erhöhtes Unfallrisko usw.
    Wenn ich in deinem Fall hier die StVO aber nun praktisch anwende, dann brauchst du die Radwege doch nicht benutzen, da gegen geltendes Recht verstoßen wird. Provokation gegenüber KFZ hin oder her, die Wege dürfen ja nicht BNP sein.
    Oder bist du deswegen schonmal angehalten bzw. bestraft worden?

    Beste Grüße

    Andreas

    1. Leider ist es so, dass Behörden in der Praxis ständig gegen geltendes Recht verstoßen. Wissentlich und vorsätzlich. Solange sich keiner dagegen wehrt, bleibt das auch so. Das sehen wir im ganz extremen Fall derzeit auch in Sachen „Corona“. Auch unter sehr vielen radverkehrspolitisch Tätigen gilt eine enorme Obrigkeitshörigkeit; seien die „Regeln“ auch noch so klar rechtswidrig oder gar nichtig: Man habe sie gefälligst einzuhalten! Die Rechtsprechung ist da auch ziemlich rigoros: Verkehrszeichen sind nahezu immer zu beachten. Selbst bei Todesfallen-Radwegen.

      Nein, der Polizei war es in über 20 Jahren regelmäßig egal, wenn ich derartige Wege nicht benutzt habe. Genauso, wie es egal ist, wenn an einem Rennrad ein Teil der achtunddrölfzig vorgeschriebenen Relektoren fehlt. Das Problem sind hier viel eher diejenigen, die dann „Selbstjustiz“ ausüben. Und wenn es doch mal einen „Unfall“ gibt, kriegst du automatisch eine (sehr teuer werdende) Mitschuld. Das kostet dich deutlich mehr als die 20-Euro-Knolle wegen Missachtung einer RwBp.

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