Pirmasens ist ja in jeder Hinsicht eine fürchterliche Autostadt. Das spiegelt sich auch in der Planung und dem Bau von Straßen wider. Die Winzler Straße wurde zwischen dem Kreisel Arnulfstraße und dem Waisenhaus nach einer Sanierung im vergangenen Jahr wieder für den Verkehr freigegeben. Die Planer hatten sich auch hier die größte Mühe gegeben, wo immer möglich kostenlose, steuerfinanzierte Parkmöglichkeiten in Form von Seitenstreifen zu schaffen. Dabei verlor man insbesondere am Fußgängerüberweg zwischen der Hornbacher und der Alten Winzler Straße völlig aus den Augen, dass im Bereich von 5 Metern vor einem solchen ein Halteverbot gilt. Und dieses ist nicht nur auf die Fahrbahn beschränkt.
Die Regelungen zum Zeichen 293 findet man in der laufenden Nummer 66 der Anlage 2 zur StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor nicht halten.
Warum hat man aber bei der Neugestaltung der Winzler Straße direkt vor und hinter dem Zebrastreifen überhaupt einen (auch noch sehr kurzen) Seitenstreifen angelegt, auf den höchstens eh nur zwei Pkw passen? Wenn dort bspw. ein Transporter, ein kleiner Lkw oder ein Monster-SUV steht, sehen Autofahrer in der dazu auch noch ganz leicht nach rechts abknickenden Straße stadteinwärts überhaupt nichts. Sogar das Zeichen 350 würde dabei größtenteils verdeckt werden. Und es ist ja schon schlimm genug, dass viele Verkehrsteilnehmer auch oft nichts sehen wollen. Wie ich es in meinen Alltagserlebnissen auch schon festhalten durfte.
Wie in Pirmasens üblich, kann man kaum ein Foto machen, auf dem nicht irgendeiner auf dem Gehweg parkt. Auch typisch ist, dass die vorgezogene Auf- als Abstellfläche für Mülleimer dient. Der Abstand zwischen der Markierung des Zebrastreifens und der A-Klasse dürfte wohl höchstens um die 2,5 bis 3 Meter betragen.
Den Grünstreifen hätte man meiner Meinung nach bis zur Einmündung der Hornbacher Straße ziehen müssen. Ich hatte der Leiterin der Straßenverkehrsbehörde diese Fehlplanung im Gespräch am 30. Dezember 2019 auch noch einmal mitgeteilt und darum gebeten, dort eine Sperrfläche einzurichten. Aber wo kämen wir hin, wenn man in Pirmasens den Autofahrern zwei Parkplätze wegnehmen würde?
Der Witz ist, dass zwischen der Einmündung der Hornbacher Straße und dem Zebrastreifen vor der Sanierung an diesem Eck das Halten durch eine Sperrfläche sinnigerweise verboten war. Auch dahinter wurden die 5 Meter durch eine Sperrfläche eingehalten.
Es sei auch auf die „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ 2001) hingewiesen, die bei Bernd Sluka zu finden sind. In diesen wird auch klargestellt, dass vor dem Zebrastreifen wartende Fußgänger aus mindestens 50 Metern Entfernung erkannt werden müssen. Das ist dort insb. bei einem auf dem Seitenstreifen parkenden Transporter jedoch nicht mehr der Fall. Insbesondere wer aus der Hornbacher Straße nach rechts in die Winzler Straße abbiegt, sieht auch nichts.
Ein weiteres Beispiel dafür, wie in dieser Stadt Autofahrer zu ordnungswidrigem Verhalten regelrecht eingeladen und angestiftet werden. Denn eigentlich müsste dort jeder abgeschleppt werden, der auf dem Seitenstreifen mit weniger als 5 Metern Abstand zum Fußgängerüberweg parkt.