Ministerial abgesegnetes Falschparken

Der gute Bebbi hat ja nicht so wirklich nachvollziehen können, warum ich einfach keine Lust mehr auf form-, frist- und fruchtlose Rechts- und Fachaufsichtsbeschwerden habe. Immerhin hatte ich eine klitzekleine Hoffnung, dass vielleicht wenigstens das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern und für den Sport (MDI) der Stadtverwaltung des Falschparker-Paradieses Pirmasens mal in irgendeiner Weise auf die Finger klopfen würde. So hatte man ja auch vor einer Weile anlässlich einer Anfrage der Opposition im Pirmasenser Stadtrat die berüchtigte „1-Meter-Regel“ offiziell bestätigt. Doch letzten Endes hat nun nach der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) auch das MDI das „Pirmasenser Landrecht“ in Sachen Gehwegparken offiziell abgesegnet. Weil die Verfolgung derartiger Ordnungswidrigkeiten im Ermessen der Behörde stünde.

Die Antwort des Ministeriums

(…) ich nehme Bezug auf Ihre Email an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) vom 27. Februar 2020 und Ihre darin enthaltene Beschwerde betreffend dem Thema „Duldung von Falschparkern“ in der Stadt Pirmasens.

Das Sie sich in erster Linie gegen die Kontroll- sowie Ahnungspraxis des örtlichen Ordnungsamtes in Bezug auf Falschparker wenden, hat das MWVLW Ihre Bschwerde an das Ministerium de Innern und für Sport mit der Bitte um Prüfung und Beantwortung abgegeben. Dieser Bitte komme ich gerne nach.

In der Hauptsache bemängeln Die, dass sich die Stadtverwaltung Pirmasens weigert, ihm Rahmen ihrer gesetzlichen Kontroll- und Gefahrenabwehrpflichten Fahrzeughalter zu verwarnen oder auch deren Fahrzeuge kostenpflichtig umzusetzen, die fern der Fahrbahn in behindernder oder auch gefährdender Weise auf Gehwegen, Radwegen, Schutzstreifen und auch auf Grünstreifen parken.

Zu Ihren Ausführungen habe ich über die Landesordnungsbehörde bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion eine Stellungnahme bei der Stadt Pirmasens eingeholt. Diese berücksichtigend kann ich Ihnen zu Ihrem Anliegen Folgendes mitteilen:

Die Situation auf den Ihrerseits übersandten Bildern zeigt die Parksituation beim Schulfest des Hugo-Ball-Gymnasiums im Jahr 2019, welches an einem Samstag – außerhalb der Dienstzeiten – in Pirmasens stattgefunden hat. Wie mir die Stadtverwaltung Pirmasens mitteilte, werden derzeit verschiedene Lösungsansätze verfolgt, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden. Um schon im Vorfeld solcher Veranstaltungen eine Verbesserung der Parksituation erwirken zu können, wurde unter anderem die Schulleitung auf die Parkverstöße hingewiesen und um Unterstützung durch eine Elterninformation beim nächsten Schulfest gebeten.

Bezüglich der allgemeinen Problematik hinsichtlich des Gehwegparkens teilte mir die Stadtverwaltung Pirmasens mit, dass Verstöße gegen das Gehwegparken und das Parken von Fahrzeugen auf Fahrradschutzstreifen geahndet werden. Des Weiteren würden auch verkehrsrechtliche Kontrollen an stark befahrenen Straßen und Gefahrenpunkten vorgenommen. Derzeit ist die Stadtverwaltung Pirmasens in der Planung zur Erstellung eines Parkraumkonzeptes, aus dem im Hinblick auf die gesamte Parksituation in der Stadt neue Lösungsansätze erwartet werden.

Rechtlich gesehen ist die Stadtverwaltung Pirmasens für die Verfolgung und Ahnung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, darunter auch die Abwehr von Gefahren durch haltende und parkende Fahrzeuge als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 7 Nr. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustV RP) zuständig. Dabei gilt im Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) das Opportunitätsprinzip (§ 47 OWiG). Die Ordnungsbehörden (hier die Stadtverwaltung Pirmasens) entscheiden demzufolge nach pflichtgemäßem Ermessen ob sie OWi-Verstöße verfolgen.

Herr Schneble, aus meiner Sicht handelt die Stadtverwaltung Pirmasens im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten, um Parkverstöße zu ahnden. Zum anderen versucht sie durch verschiedene Maßnahmen die Parksituation in Pirmasens zu verbessern.

Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihrer Beschwerde nicht weiter abzuhelfen vermag. Ich hoffe allerdings, dass ich Ihnen die Sach- und Rechtslage hinreichend erläutern konnte.


Meine Antwort

(…) ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 17. April.

Vorab noch zu mir persönlich: Ich bin ehemaliger Student der Fachhochschule für Finanzen in Edenkoben und maße mir trotz meines leider verpassten Abschlusses an, auch im Verfahrensrecht über ausreichende Grundkenntnisse zu verfügen. Ich weiß daher, was unter „Ermessen“ allgemein verstanden wird.

Ihre Bitte um Verständnis kann ich auch daher leider nicht erfüllen. Denn Sie haben einen Großteil meiner anhand von vielen Beispielen erhobenen Einwände gar nicht oder nicht in einer angemessenen Weise berücksichtigt und sind auch nicht darauf eingegangen.

Insbesondere die Nichtsanktionierung von aufgrund Bürgerbeschwerden(!) 36 polizeilich(!) angezeigten Falschparkern im Berliner Ring am 10. Dezember hat mit einem pflichtgemäßen Ermessen oder dem Opportunitätsprinzip überhaupt nichts mehr zu tun. Das ist in meinen Augen Rechtsbeugung – und eine vorsätzliche Missachtung von Amtspflichten. Die StVO dient vor allem auch dem Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer. Diese sind der Stadtverwaltung nachweislich völlig gleichgültig; es wird alles dem Primat des Kfz-Verkehrs unterworfen. Und der Rad- und Fußverkehr bekommt nur das, was übrig bleibt.

Das gilt vor allem auch für das durch keinerlei Rechtsgrundlage, von der Stadtverwaltung willkürlich gesetzte „Ortsrecht“ wie die in der Antwort auf die Anfrage der Opposition im Stadtrat öffentlich bekanntgegebene „1-Meter-Regel“. Das Ordnungsamt hat hier somit allen Autofahrern öffentlich pauschal erlaubt, auf den Gehwegen zu parken, wenn den Fußgängern (sowie radfahrenden Kindern) mehr als ein Meter Platz verbliebe.

Ein pflichtgemäßes Ermessen im Sinne des VwVfG hat auch in jedem Einzelfall gesondert zu erfolgen. Die Stadtverwaltung Pirmasens ist nicht befugt, ermessenslenkende Vorschriften („1-Meter-Regel“) zu erlassen; dies steht – wenn überhaupt – nur dem Innenministerium zu. Es irritiert mich sehr, dass Ihr Ministerium sich eine derartige Kompetenzanmaßung nicht deutlich verbittet?

Ich verweise jetzt auch nicht auf die Corona-Verordnungen – die Fußgänger (und radfahrende Kinder bzw. diese begleitende Eltern) noch deutlich mehr einschränken, als es durch die zugeparkten Gehwege in Pirmasens bereits grundsätzlich der Fall ist.

Im Übrigen hat die Stadtverwaltung in der Antwort auf die o. g. Anfrage selbst unumwunden zugegeben, dass bis zum heutigen Tage noch kein einziger Autofahrer wegen des Beparkens eines Schutzstreifens ein Bußgeld zahlen musste. Und dies, obwohl ich mehrfach darauf hingewiesen habe, dass in der Winzler Straße sowie der Lemberger Straße regelmäßig immer wieder dieselben Autos auf den Schutzstreifen stehen. Man versprach mir Kontrollen – und hat sich bis Heute nicht daran gehalten. Man will es also mir überlassen, dass ich den Falschparker anzeige – damit der meinen Namen und meine Adresse erhält. Ich halte so etwas für feige – und einer Ordnungsbehörde unwürdig!

Im Übrigen möchte ich gerade angesichts der meines Erachtens eindeutig rechts- und grundgesetzwidrigen Coronaverordnungen anmerken, dass die Polizei- und Ordnungsbehörden (den Presseberichten nach zu urteilen) hier eher selten von ihrem „Opportunitätsprinzip“ Gebrauch machen. Hier wird jeder noch so fragwürdige „Verstoß“ gnadenlos verfolgt. Bei von Autofahrern begangenen Ordnungswidrigkeiten drückt man jedoch weiter pauschal beide Augen zu.

Eine derartige Willkür stärkt jedenfalls nicht mein Vertrauen in den Rechtsstaat. Das gilt auch für die oberste Landesbehörde, die hiermit somit allen Ordnungsbehörden in Rheinland-Pfalz einen Freibrief gibt, nach dem Pirmaenser „Vorbild“ zu verfahren. Dieses Fazit werde ich nämlich in meinem Blogartikel zu dieser Stellugnahme ziehen.

Dem rheinland-pfälzischen Innenministerium fehlt offenkundig der Mut, gegen das Recht (StVO) förmlich beugende Ordnungsbehörden einzuschreiten? Das baden-württembergische Regierungspräsidium, welches vor nicht allzu langer Zeit die Stadt Karlsruhe förmlich angewiesen hatte, genau diese eines Rechtsstaates unwürdige Praxis zu beenden, hatte diesen „Mut“. Wobei es eines Solchen eigentlich nicht bedürfen sollte. In Rheinland-Pfalz hingegen darf der Kfz-Verkehr offenkundig auch weiterhin nicht „eingeschränkt“ werden. Und zwar „eingeschränkt“ in der Weise, dass von Kfz-Nutzern endlich verlangt wird, sich vor allem beim Parken an die StVO zu halten. Stattdessen herrscht weiterhin „Narrenfreiheit“.

Im Übrigen gebe ich auf Versprechungen der Stadt Pirmasens überhaupt nichts. Dazu bin ich hier schon viel zu lange verkehrspolitisch aktiv. Ich möchte Sie daher noch einmal bitten, die Stadt Pirmasens aufzufordern, die Duldung des Gehwegparkens zu beenden. Oder als Alternative bis zu einem bestimmten Termin dem Innenministerium ein solches, verbindliches „Parkraumkonzept vorzulegen. Hieran sind auch die Bürger der Stadt im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen zu beteiligen.


Folgebeitrag

Legal? Illegal? Scheißegal!

2 Gedanken zu „Ministerial abgesegnetes Falschparken“

    1. Danke, einen Bericht dazu hatte ich vor einer Weile verlinkt und das Aktenzeichen an meine Lieblings-Straßenverkehrsbehörde gemailt. Als „Rache“ hat man mir ein paar Tage später die Zurückweisung meines Einbahnstraßen-Antrags geschickt.

      In Pirmasens werden sie auch in 100 Jahren nicht gegen Falsch- und Gehwegparker vorgehen. Kontrolliert wird eh nur dort, wo die Leute evtl. ein Ticket schwänzen. Hier gilt bekanntlich das Pirmasenser Landrecht, wo der ehem. Leiter der Straßenverkehrsbehörde es gar als „Willkür“ bezeichnet, die StVO zu vollziehen. Während man bei den Spaziergängen Leute wegen fehlenden Maulkorbs abkassiert.

      Eine in jeder Hinsicht erbärmliche Verwaltung.

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