StVO-Novelle tritt morgen in Kraft

Haben sie es beim BMVI dann also doch noch im Jahr 2020 hinbekommen. Heute wurde im Teil 1 des Bundesgesetzblatts die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften veröffentlicht. Ab dem morgigen Dienstag, 0 Uhr gelten somit die konkretisierten Mindestabstände beim Überholen und Lkw-Fahrer dürfen an Einmündungen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Aufgrund von Änderungen in der BKatV wird das Falschparken, aber auch das Gehwegradeln (55 Euro) deutlich teurer. Ich verweise die Details betreffend ganz allgemein auf meinen letzten und vorletzten Beitrag zu dieser Thematik. Diese Novelle ist ja alles andere als ein großer Wurf.

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