Mir fehlt anhand der Chuzpe, mit der nicht nur der LBM, sondern auch das MWVLW quasi alle meine über die Bürgerbeauftragte des rheinland-pfälzischen Landtages gestellten Eingaben ignorieren, zunehmend jegliches Verständnis. Angesichts der Tatsache, dass sich in Sachen Legalisierung des größtenteils mit beschilderten, also illegalen HBR-Systems in Zweibrücken, Pirmasens und dem Kreis Südwestpfalz auch seit über einem halben Jahr weiterhin absolut gar nichts getan hat, hatte ich noch einmal unter Verweis auf das Aktenzeichen zu diesem eigentlich „abgeschlossenen“ Thema bei der Bürgerbeauftragten erneut eine Beschwerde eingereicht.
Man antwortete mir am 21. April Folgendermaßen:
zu Ihrer Eingabe hat mir das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau bezüglich der von Ihnen vorgebrachten Anregungen mitgeteilt, dass der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz mit einer landesweiten Prüfung des Sachverhalts beauftragt wird. Dies werde einige Zeit in Anspruch nehmen und der notwendige Zeitaufwand sei derzeit nicht absehbar.
Das Ministerium wird mich zu gegebener Zeit über das Ergebnis der Prüfung informieren. Sobald dies der Fall ist, werde ich unaufgefordert auf Ihren Vorgang zurückkommen.
Das geht jetzt nun schon seit über 3 Jahren so! Ich werde – pardon – nachweislich einfach nur endlos verarscht! Der Faktor Zeit ist Behörden ja generell völlig egal; außer, wenn sie dem Bürger eine Frist setzen. Mein erneutes Angebot, mich (auf welche Art auch immer) mit dieser Sache zu beauftragen, wurde erneut zurückgewiesen.
Das HBR-System ist nicht gleich illegal, sondern „nur“ unnutzbar.
Ich verstehe nicht, was die bei diesem Problem so lange prüfen müssen. Die Lösungsoptionen sind ja überschaubar.
a) HBR-Netz abschaffen – das würde die Ressourcen und den Haushalt schonen und Illusionen beseitigen, in RP gäbe es ein Wegweisung oder gar ein Netz für den Radverkehr
b) Einleiten, dass die straßenverkehrsrechtliche Beschilderung so ist, dass man die Wege nutzen kann – radfahrend natürlich.
Ich verstehe im Grunde nichts von dem, was die Behörden von der Verbandsgemeinde bis rauf ins BMVI so treiben. Mit Verkehrs- oder Straßenrecht hat es aber mit Sicherheit schon mal gar nix zu tun.