Von Bruchmühlbach nach Miesau

Die im Landstuhler Bruch gelegene Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau besteht u. a. aus den vor vielen Jahren zwangsvereinigten, räumlich voneinander getrennten, namensgebenden Ortsteilen Bruchmühlbach und Miesau. Im Juni 2018 hatte ich hier im Blog eine wie üblich dilettantische Vollsperrung des südlichsten Teils des der L 358 folgenden Wegelchens aufgegriffen. Dieses wird ebenfalls im „Leitfaden für indirekte Fahrbahnverbote“ behandelt, den die Kreisverwaltung Kaiserslautern bereits im März 2013 veröffentlicht hatte – und auf den ich am Ende des Beitrags noch einmal zu sprechen komme. Den Zustand und die benutzungspflichtig ausgewiesene Führung des Radverkehrs halte ich für absolut inakzeptabel, weshalb ich dieses teilweise auch nur in einer Richtung mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschilderte Ding noch nie benutzt habe.

Da ich in aller Regel aus Richtung Norden (Miesau) kommend nach Osten (Bruchmühlbach / Martinshöhe) abbiege und dabei die HBR-beschilderte Wirtschaftsweg-Route mit einer stets verdreckten Schotterkurve nutze, habe ich vom südlichen, erst kürzlich im Einmündungsbereich mit der L 395 umgebauten Teilstück keine Fotos. Bei mapillary (oder auch bei google maps) erkennt man jedoch ganz gut, dass (vor allem in Richtung Westen abbiegen wollende) Radfahrer hier wieder mal mittels eines sehr großen Bogens zu Umwegen (grob geschätzt die doppelte Wegstrecke) genötigt werden.

Einmündung „Am Güterbahnhof“

Die fotografische Dokumentation beginnt vor der Einmündung zum Industriegebiet „Am Güterbahnhof“, die ich bereits im o. g. Beitrag zur damaligen Umleitung behandelt hatte. Juhu – aufgrund des „kleinen“ Vorfahrt gewähren handelt es sich hier offenkundig um keinen straßenbegleitenden Radweg, oder?

Eine Furt sucht man ja ebenfalls vergeblich, ebenso wie ein querender Radverkehr aus beiden Richtungen über dem „großen“ Vorfahrt gewähren für den aus der Seitenstraße kommenden Verkehr. Wobei dies durchaus auch einen Grund haben könnte, denn der stets in beiden Richtungen benutzte Weg ist in der südlichen Richtung auch erst ab hier mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert; siehe das Foto aus dem Jahr 2018.

So geht es dann anschließend erst einmal weiter auf Hochbord und auf sehr rumpliger Piste in Richtung Miesau bzw. der folgenden Auffahrt auf die A 6 in Richtung Kaiserslautern.

Einmündung des A-6-Zubringers

Auch hier wieder das gleiche Spiel, man verschwenkt den Hochbordweg sehr weit nach rechts und versucht, Radfahrer ihres Vorrangs bzw. ihrer Vorfahrt zu berauben.

Eine kleinere Gruppe auf einer höchst illegalen, vierköpfigen „Corona-Radtour“ hat ihr kleines Vorfahrt gewähren aber nicht so sehr beeindruckt. 😉

Gegenüber wird es dann auch vor allem bei Geistergehwegradlern ziemlich eng. Das „große“ Vorfahrt gewähren steht natürlich auch erst hinter der Querung; das kleine für die Geistergehwegradler erkennt man rechts an der Form.

„Straßenschäden Radweg“

Der Buckel am Übergang zum Hochbord ist nach meinem Empfinden auch nicht ungefährlich.

Es folgt diese, ein wunderbares Symbolfoto ergebende Schilder-Komposition. Es handelt sich dabei jedoch um kein Unikat, denn auch auf dem vorherigen Abschnitt wird vor der Benutzung des benutzungspflichtig ausgeschilderten Geh- und Radwegs wegen „Straßenschäden“ ausdrücklich gewarnt.

Und dies völlig zurecht! Wir erkennen bereits die Geländer der Brücke über die A 6. Das folgende Foto steht stellvertretend für den Gesamtzustand des Wegelchens.

Die folgende Betonkante ist gerade für Rennradfahrer auch nicht zu verachten. Die Geister-Mountainbiker drehten übrigens wieder um; zwei folgenden älteren Damen gab ich zu verstehen, dass sie hier eigentlich gar nicht radeln dürften.

Ortsdurchfahrt Buchholz

Es geht dann immer weiter auf rumpliger Piste zur nächsten Einmündung der Industriestraße im Ortsteil Buchholz. Radfahrer werden hier – man sehe und staune – tatsächlich mal nicht ihrer Vorfahrt und ihres Vorranges beraubt. Okay. Eine Furt fehlt (natürlich) trotzdem. Das hinter der Einmündung folgende, erneut über dem Vorfahrtstraße angebrachte Gemeinsamer Geh- und Radweg ist gut erkennbar.

Dieses führt einen dann weiterhin zwangsweise auf ausnahmsweise mal relativ breitem Hochbord vor die Einfahrt einer gut besuchten Tankstelle. Innerorts.

Es folgt die nächste Einmündung der Römerstraße. Links gegenüber liegt übrigens die Zufahrt zum Munitionsdepot der US-Streitkräfte. Sehen tun wir da teils wegen suboptimal aufgestellter Werbeschilder aber auch nicht wirklich viel.

Wir frohlocken aber – denn hinter der (immerhin befurteten) Einmündung sehen wir kein weiteres Blauschild. Doch zuerst müsste es hier ja Kombi-Streuscheiben geben. Gibt es aber auch nicht. Wir müssen also in beiden Richtungen die Fahrbahnampeln beachten. Oder auch nicht?

Anschließend werden Radfahrer und Fußgänger in beiden Richtungen ernsthaft um dieses schmale Eckchen geführt.

In beiden Richtungen? Ja, denn auch dort wurde ein Gemeinsamer Geh- und Radweg sehr, sehr gut versteckt. Zu der Sache mit der Aufstellung derartiger Schilder längs zur Fahrbahn und mit gegenläufigen Pfeilen will ich schon länger mal eine ausführlichere Abhandlung verfassen. Demnächst vielleicht! 😉

Nun folgt die Einmündung der Einbahnstraße Buchholzstraße. Wir sehen, dass wir nichts sehen. Da kann (theoretisch) zwar keiner herausfahren – aber immer noch herauslaufen, denn in dieser Straße gibt es auf der rechten Seite (auch wegen der sich ausgebreitet habenden Hecke) keinen nennenswerten Gehweg.

Buchholz – Miesau

Nach der anschließenden Querung mehrerer Grundstückszufahrten folgt der letzte Abschnitt in Richtung Miesau; wieder auf einer üblen, mehrfach geflickten Rumpelpiste. Warum man hier für die paar Meter eigentlich 70 km/h anordnen muss?

Der Abschnitt am Ortseingang von Miesau wurde vor geraumer Zeit umgebaut. Auf der linken Seite (am Wasserwerk) erkennen wir übrigens eine in Richtung Buchholz mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschilderte, knapp 40 m lange Sackgasse. Gegenüber der in die Verschwenkung eingebauten Querungshilfe hängt nämlich kein blaues Schild, weshalb man den hier dokumentierten Weg in Richtung Miesau mit dem Rad nicht befahren darf. Es hält sich natürlich niemand daran.

Der Weg endet dann an der folgenden Einmündung zur Böswiesenstraße.

Alles seit Jahren bekannt

Der Kreisverwaltung Kaiserslautern sind diese Mängel seit mindestens dem Jahr 2013 bekannt, denn jene hatte diesen „Geh- und Radweg“ in ihrem „Leitfaden für indirekte Fahrbahnverbote“ (pdf, 14,5 MB) auf Seiten 33 und 34 behandelt und auch teilweise fotografisch dokumentiert.

Im Abschnitt Sachlage/Zustand heißt es:

  • Zweirichtungsradweg an der stark befahrenen L 358 (DTV: 9.255)
  • Beginn und Ende des Radweges in Miesau in der Bahnhofstraße ist zu weit in der Ortslage
  • größtenteils keine Absicherung zur Fahrbahn hin
  • keine Hinweise auf querende Radfahrer an den Autobahnzu- und Ausfahrten und der Eisenbahnstraße in Bruchmühlbach
  • an einigen Stellen fehlen die VZ 240 (benutzungspflichtiger Geh- und Radweg) z. B. in Buchholz an den Einmündungen und an der Tankstelle ist der Radweg unzureichend gekennzeichnet (nicht deutlich genug hervorgehoben)

Priorität/Dringlichkeit: Hoch. Handlungsvorschläge:

  • Ortstermin => Probleme klären
  •  zur Erhöhung der Sicherheit der Radfahrer sollte geprüft werden, ob eine Absicherung zur Fahrbahn hin z. B. ein (Holz-) Geländer montiert werden könnte (zumindest zwischen der Bahnbrücke und der Abzweigung zur Industriestraße)
  • die VZ 138 (Radfahrer kreuzen) und die VZ 240 sollten an den
    erforderlichen Stellen aufgestellt werden
  • die Durchgängigkeit des Radweges muss mit Markierungen verdeutlicht werden z. B. mit Radfurten an den Ein- und Ausmündungen (evtl. zusätzlich noch Radfahrer Piktogramme aufbringen)
  • der Bewuchs
  • prüfen, ob es nicht sinnvoller wäre, den Beginn und das Ende des Straßenbegleitenden Radweges in die Höhe der Feuerwache zu verlegen

So hoch war die Dringlichkeit dann aber offensichtlich doch nicht. Und natürlich wurde weder die Benutzungspflicht an sich, noch die Vorfahrtregelung infrage gestellt. Es blieb ja letztlich aber sowieso alles beim Alten. Ich finde es irgendwie auch praktisch, dass die (von mir sowieso innigst geliebte) Kreisverwaltung Kaiserslautern hier selbst schon vor vielen Jahren Beweismittel gesammelt hat, um ihre teils schweren Amtspflichtverletzungen gerichtsverwertbar zu dokumentieren. Ich habe hierzu übrigens anlässlich eines anderen Unfalls mal einen weiteren „Versuchsballon“ in Richtung Staatsanwaltschaft gestartet.

Besonders lustig daran ist, dass die Kreisverwaltung hierfür im Jahr 2013 vom Land einen Umweltpreis verliehen bekam.

Schreibe einen Kommentar