Zuletzt musste ich mal wieder richtig böse werden und einer meiner besonders geliebten Kreisverwaltungen (derer des Kreises Kaiserslautern) mit einer Klage beim Verwaltungsgericht drohen. Der Grund hierfür war, dass mir am 17. April auffiel, dass die Geistergehwegradelpflicht bei 7,4 % Gefälle zwischen Martinshöhe und Bruchmühlbach-Miesau trotz der Ankündigung im November immer noch nicht aufgehoben war. Es ist leider stets dasselbe mit den Behörden: wenn man nicht immer und immer wieder nachhakt und Druck macht, bleibt einfach alles beim Alten. Vermutlich hofft man, dass ich es irgendwann aufgeben werde. Da muss ich die Damen und Herren in den Amtsstuben aber leider enttäuschen. Auch wenn ich mich derzeit wegen des Corona-Wahnsinns anderen, elementareren Themen widme und in eine eher düstere Zukunft blicke, heißt das nicht, dass man mich so schnell loswerden wird.
Ich wies empört darauf hin, dass man es tatsächlich in sage und schreibe über 5 Monaten nicht geschafft hat, diese Verkehrszeichen zu entfernen. Nebenbei kritisierte ich das Verbleiben des einzigen am Ortsausgang von Linden, nachdem die Kreisverwaltung Südwestpfalz den Rest der Strecke entlang der L 363 schon im letzten Herbst hatte entschildern lassen. Meine Klageandrohung verursachte dann doch noch eine gewisse Betriebsamkeit, woraufhin mir die Straßenmeisterei Landstuhl bereits am 20. April Folgendes mitteilte:
leider ist Herr X an der Miesere schuldlos. Wir von der Straßenmeisterei Landstuhl haben von der VRA Anordnung Kenntnis genommen und die besagten VZ bei unserer Vertragsfirma bestellt. Anschließend haben wir die Anordnung an unsere Fachabteilung für Markierungsarbeiten im Haus weitergeleitet. Irgendwie kam die Anordnung danach in Vergessenheit und wurde erst wieder durch ihre Mail an Herrn X in Erinnerung gebracht. Die Markierung hätten wir in 2019 nicht mehr aufbringen können, da wir keine Verträge hatten. Ich habe mit unserer Fachabteilung gesprochen und abgestimmt, dass die Markierungsfirma diese Woche die Markierung aufbringt. Die VZ werden heute noch entfernt und die zu montierenden VZ werden heute noch angebracht. Ich hoffe, dass damit die Angelegenheit erledigt ist. Noch einmal Entschuldigung für das Versäumnis und alles ist menschlich.
Nun denn. Ich will mal nicht so sein. Diese zu meinem Leidwesen hinlänglich bekannte Vergesslichkeit in Sachen „Entbläuungen“ lässt mich vermuten, dass es wohl auch so eine Art „blaue Demenz“ zu geben scheint? Heute, also etwa einen Monat später, konnte ich dann endlich nachprüfen, ob man mir die Wahrheit gesagt hat. Und tatsächlich – die sind dort in beiden Richtungen verschwunden und man darf nun bergauf und bergab auf der Fahrbahn radeln!
Vermutlich meinte man mit den Markierungsarbeiten das Auftragen der Piktogramme. Dazu ist man aber bis heute wohl immer noch nicht gekommen. So steht dort nun (weil man es ja bei der jüngst in Kraft getretenen Novelle nicht für nötig hielt, rechteckige 240er in der StVO zu verankern) auf der linken Seite (bergab) ein einsames . Mit den daraus resultierenden, unklaren Rechtswirkungen. Rechts (also berghoch) stehen derzeit gar keine Verkehrszeichen mehr; also darf man auf diesem Gehweg derzeit eigentlich gar nicht Radfahren.
Aber das soll nun nicht mehr meine Sorge, sondern die anderer sein. Das am Lindener Ortsausgang ist übrigens inzwischen auch endlich Geschichte.
Legalisierter Queichtal-Radweg
Ebenfalls eine äußerst schwere Geburt war die Legalisierung der Einfahrt auf den sogar mit amtlichen Umleitungsschildern ausgewiesenen „Queichtal-Radweg“ zwischen dem Knoten Wellbachtal und Wilgartswiesen.
Also genau auf dem Abschnitt entlang der B 10, wo im Januar 2019 ein älterer Herr auf dem damals vereisten Weg schwer stürzte. Hier hatte ich die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als auch die Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels mindestens fünf Mal daran erinnert, doch bitte endlich die teils uralten freizugeben bzw. durch
zu ersetzen. Auch hier meldete man mir letztlich erst am 26. März 2020 per Beweisfoto einen Vollzug.
Die durchgezogene Linie hat es dort aber immer noch, weshalb man an dieser Stelle auch weiterhin nicht linksabbiegen darf.
Untätige Kreisverwaltung Südwestpfalz
Auch meine absolute Lieblings-Verwaltung tat nach dem blauen Herbst das, was sie am liebsten tut: Nichts. Obwohl über den Winter noch eine sehr große Zahl von teils absurden Wegelchen bebläut blieb und ich in dieser Zeit noch einmal konkret nach den Anordnungen nachfragte, fühlte man sich offenkundig nicht dazu berufen, noch weitere Wegelchen entschildern zu lassen. Wohl, weil man sich für unzuständig hält? Man scheint dort seinen Humor auf jeden Fall nicht verloren zu haben; so heißt es in einem Schreiben vom 14. April unter anderem:
Zu den fünf aus den Verkehrsschauen noch verbliebenen Radwegeverbindungen in unserer Zuständigkeit (hierunter fällt u.a. auch der gesamte Abschnitt im Bereich Schwimmbad Biebermühle bis Rodalben) wollte man zunächst an der vorhanden Benutzungspflicht aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich festhalten.
Es war hierzu Ende des vergangenen Jahres ein Gespräch unter Federführung des Landesbetriebs Mobilität mit Vertretern der westpfälzischen Verkehrsbehörden angesetzt, um für notwendige verkehrstechnische Anpassungen in solchen Fällen eine einheitliche Vorgehensweise zu finden. Bei diesem Gespräch wollten wir dann auch die angeregte Geschwindigkeitsbegrenzung im Zuge der L 471 erörtern. Dieser Termin musste aber seitens des Landesbetriebs ganz kurzfristig abgesagt werden.
Die Links wurden von mir eingefügt. Meine Antwort vom 29. April hierauf:
am Ende der e-mail finden Sie zur Erinnerung eine e-mail aus dem Juni 2019 – dieser ist nun auch schon wieder über 10 Monate vorbei!
Zu Ihrem Schreiben vom 14. April, (…) möchte ich Folgendes – wiederholt – anmerken:
Die Kreisverwaltung ist von Amts wegen und nach der VwV zu § 45 StVO, Rn. 56 bis 59 sowie zu § 2, Rn. 28 und 29 verpflichtet, alle zwei Jahre sämtliche Radverkehrsanlagen zu überprüfen. Dies ist seit zig Jahren nicht geschehen – und soll wohl weiterhin nicht der Fall sein? (…)
Außerdem ist nicht nachvollziehbar, dass Sie die Zuständigkeit für die sonstigen, bei diesen Verkehrsschauen überprüften Wege offenbar in Zweifel ziehen? Warum wurden die alle teils außerorts benutzungspflichtigen Wege, bspw. an der L 471 bei Contwig, Hornbach, Hauenstein, Dellfeld, Leimen usw. immer noch nicht entschildert? Auch hier ist Ihre Behörde als Fachaufsichtsbehörde dafür verantwortlich, die VG-Verwaltungen an die Einhaltung geltenden Rechts zu erinnern.
Teilen Sie mir bitte mit, um welche fünf Radwegeverbindungen es sich hier handelt und senden Sie mir die detaillierten Begründungen dafür zu, warum hier noch keine Entscheidung erfolgt ist.
Warum (ich verweise auf die o. g. VwVen) wurden im Zuge der damaligen Verkehrsschauen auch keine Feststellungen zu unmittelbar angrenzenden Wegen getroffen? Warum soll ich Ihre Verwaltung auf jeden einzelnen, mit Z 240 beschilderten Straßenabschnitt im Kreis hinweisen, damit Sie irgendwann mal – wenn Sie Lust haben – nach Jahren tätig werden?
Beispielsweise wurden die blauen Schilder im Zuge der L 478 westlich von Fischbach im letzten Herbst entfernt. Die uralten Z 244 am östlichen Ortsausgang stehen jedoch immer noch. Und obwohl bei der Verkehrsschau in Sichtweite ein weiterer Weg vom Saarbacherhammer aus entlang der K 43 und K 47 in Richtung Ludwigswinkel weiterhin mit uralten Z 244 und Z 240 beschildert ist, wurde diese Benutzungspflicht nicht aufgehoben? Warum nicht? Auch auf der Langmühle steht ebenfalls immer noch ein Zeichen 240.
Ich werde Ihre Behörde nicht kostenfrei „beraten“. Das ist Ihre Aufgabe. Ich verweise auch auf die Möglichkeit einer Amtshaftung bei schweren Versäumnissen gegen Amtspflichten – und dazu zählt auch, die Benutzungspflicht gefährlicher Geh- und Radwege weiterhin aufrecht zu erhalten. Ich habe nahezu alle Wege im Kreis dokumentiert – und ich werde die Staatsanwaltschaft bei schweren oder tödlichen Unfällen darauf hinweisen, dass Ihrer Behörde alle Fakten bekannt sind und waren.
Man hat es wahrlich nicht leicht mit seinen Pappenheimern.