Tempo-30-Zone: Anlieger frei

Tempo-30-Zonen sind bei Autofahrern ja nicht sonderlich beliebt. In Petersberg im Kreis Südwestpfalz hat es die Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben geschafft, am nordöstlichen Beginn des Staffelhofer Weges ein Zusatzzeichen 1020-30 unter einem Zeichen 274.1 anbringen zu lassen. Das führt nach meiner Interpretation im Endeffekt dazu, dass Anlieger von der Tempo-30-Zonen-Regelung ausgenommen werden und für diese die innerorts üblichen 50 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit gelten. Msdwgi.

Okay, vermutlich wollte man eher erreichen, dass diese (sehr steile) Abkürzung zur K 15 (Hauptstraße) nicht vom überörtlichen Verkehr genutzt wird. Darauf deutet auch ein uraltes, inzwischen ziemlich von den Hecken verschlucktes Verbot für Fahrzeuge aller Art inkl. „Anlieger frei“ auf der linken Straßenseite hin. Wenn ich mich richtig erinnere, hing nämlich rechts (also genau dort, wo nun das Tempo-30-Zonen-Schild hängt) ebenfalls mal ein Verbot für Fahrzeuge aller Art.

Auch die Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhaben hatte mich bislang konsequent ignoriert. Eine Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerde bei der Kreisverwaltung hat dann wohl doch wenigstens etwas gebracht, denn man hat sich zuletzt nicht nur zur Beschilderung der HBR-Routen, sondern auch ausführlicher zum Thema Widmung des in Bau befindlichen Touri-Radwegs im Wallhalbtal geäußert.

Ich bin auf jeden Fall sehr gespannt, wie man mir den Sinn dieser Schilderkombination zu erläutern gedenkt.

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