Vor einer Weile thematisierte ich meinen gescheiterten Versuch, am großen Fehrbacher Wasserturm-Kreisel ein „Schlupfloch“ für Radfahrer einrichten zu lassen. In Fehrbach (dem nördlichsten Pirmasenser Stadtteil) gibt es (neben der Nichtwidmung der „Galeriestraße“ zu einer Kreisstraße) noch ein weiteres, mit dieser Verkehrsführung im Zusammenhang stehendes Problem, denn die nach Hengsberg (ein Sackgassen-Stadtteil) führende K 7 ist entgegen der Bestimmungen in der StVO und der dazugehörenden Verwaltungsvorschrift nicht als Vorfahrtstraße ausgewiesen. Das ist insbesondere an der Abzweigung von der Tiroler Straße in die Hengsberger Straße regelmäßig ziemlich nervig. Ich nutze die Route recht häufig mit dem MTB in Richtung des Blümelstals.
Bereits am 27. März hatte ich – ähnlich wie im Fall der K 6 in Winzeln – darum gebeten, die K 7 entsprechend der VwV zu Zeichen 306 / 307, Rn. 1, entsprechend auch an dieser Einmündung als abknickende Vorfahrtstraße zu beschildern:
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Vorfahrt für alle Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) und weitere für den innerörtlichen Verkehr wesentliche Hauptverkehrsstraßen grundsätzlich unter Verwendung des Zeichens 306 anzuordnen (vgl. zu § 45 Absatz 1 bis 1e).
Die Leiterin der Straßenverkehrsbehörde teilte mir dann erst am 12. Mai Folgendes mit:
ich nehme an, Sie beziehen sich auf die Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 306, wonach alle Straßen des überörtlichen Verkehrs als Vorfahrtsstraßen auszuschildern sind.
Im weiteren Wortlaut der Verwaltungsvorschrift (VV IV Nr. 2 StVO) ist aber zur abknickenden Vorfahrt aufgeführt, dass diese nur anzuordnen ist, wenn der Verkehr in dieser Richtung erheblich stärker ist.
Wir haben uns für den betreffenden Bereich die Verkehrszahlen eingeholt. Es hat sich gezeigt, dass der Fahrzeugverkehr im Verlauf der K 7 von Hengsberg bis zum Kreisel am Fehrbacher Wasserturm nicht erheblich stärker ist als im Verlauf Pirmasenser Weg/Tiroler Straße.
Deshalb gibt es keine Veranlassung, die bisherige Vorfahrtsregelung zu ändern.
Man beruft sich hierbei auf die Randnummer 5:
Die abknickende Vorfahrt ist nur anzuordnen, wenn der Fahrzeugverkehr in dieser Richtung erheblich stärker ist als in der Geradeausrichtung. Der Verlauf der abknickenden Vorfahrt muss deutlich erkennbar sein (Markierungen, Vorwegweiser).
Dies ist – wie von dieser Behörde üblich – eine Behauptung ohne Beleg. Denn derartige Verkehrszahlen kann man nicht „einholen“, die muss man in der Regel selbst erheben. Und ich bezweifle mangels Angabe irgendwelcher konkreter Zahlen, dass es in diesem Bereich (vor allem in letzter Zeit) eine derartige Erhebung gegeben hat. Vor einer Weile hatte man mir in einem anderen Zusammenhang ein Dokument übermittelt, welches die städtischen Verkehrszahlen anhand eines Modells eines Planungsbüros darstellte. Ich hielt jenes, insbesondere im Vergleich zur amtlichen Verkehrsstärkenkarte 2015 des LBM Rheinland-Pfalz, für wenig aussagekräftig, da die Daten deutlich von den empirisch erhobenen Daten des LBM abwichen.
Dieser hat im Jahr 2015 an der Zählstelle zwischen Fehrbach und Hengsberg immerhin eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 1.802 Kfz bei 8 % Schwerlastverkehr(!) ermittelt. Hier kann man sicherlich noch um die 200 Kfz der Anlieger des westlichsten Fehrbacher Ortsteils hinzurechnen.
Widersprüchliche Vorfahrtregelungen
Doch dem nicht genug, ist die Argumentation der Behörde vollkommen widersprüchlich, denn in nicht allzu großer Entfernung zur von mir geforderten abknickenden Vorfahrtstraße befindet sich genau so eine an einer Stelle, an der eine Solche nur wenig bis gar keinen Sinn ergibt – und zwar an der Einmündung der Steiggärtenstraße in den Pirmasenser Weg.
Der Witz daran ist, dass die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer nach meinen Beobachtungen hier schon immer geradeaus in Richtung Stadtmitte fährt. Das ist ja auch logisch, weil es halt der direkte Weg ist. Nach links biegt hier eigentlich nur der ab, der in Richtung des neuen Kauflands oder in Richtung des Wasserturm-Kreisels will.
Es handelt sich hier jedoch auch nicht um den amtlichen Verlauf der K 7. Diese führt über genau jene Tiroler Straße, in die man aus der Zweibrücker Straße heraus eben auch als Radfahrer nicht direkt links abbiegen kann, ohne um den gesamten, riesigen Wasserturm-Kreisel fahren zu müssen. Das gilt natürlich auch für die Ausfahrt aus dieser Straße heraus – die am selben Abend einen älteren Mann dazu verleitete, einen U-Turn zu machen und damit einen BMW-Fahrer auszubremsen. Doch auch jene K 7 (Tiroler Straße) ist an der Einmündung des hier endenden Pirmasenser Weges nicht als abknickende Vorfahrtstraße ausgewiesen.
Stattdessen ist eben jener Pirmasenser Weg auch in Richtung der Steiggärtenstraße (Stadtmitte) als ausgewiesen; auf dem Foto erkennt man links die Rückseite des Verkehrszeichens auch an der Einmündung der mit
beschilderten Kolpingstraße.
Vorfahrtstraße führt in Tempo-30-Zone
Erschwerend kommt hinzu, dass die Tiroler Straße hinter der Einmündung der Hengsberger Straße auch noch in eine Tempo-30-Zone übergeht. Und Vorfahrtstraßen sind in einer solchen Zone gem. § 45 (1c) S. 2 StVO unzulässig. Diese wird an dieser Stelle auch nicht explizit per Zeichen 307 aufgehoben. Meines Erachtens ergibt sich daraus ein weiterer, zwingender Grund, die K 7 als abknickende Vorfahrtstraße in Richtung Hengsberg auszuweisen.
In Richtung Stadtmitte wird auch ganz offen gegen diese Regelung verstoßen, denn dort steht ein einige Meter vor dem Zeichen 274.2.
Schließlich besagen auch die VwVen zu § 45 StVO, Rn. 37 und 38 Folgendes:
Die Anordnung von Tempo 30-Zonen soll auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) festgelegt werden soll. Dabei ist ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) sicher zu stellen. Der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (wie Rettungswesen, Katastrophenschutz, Feuerwehr) sowie der Verkehrssicherheit ist vorrangig Rechnung zu tragen.
Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. In Gewerbe- oder Industriegebieten kommen sie daher grundsätzlich nicht in Betracht.
Bezüglich des Wirtschaftsverkehrs verweise ich auf den relativ hohen Schwerlastverkehr-Anteil (8 %) in Richtung des Hengsberger Industriegebiets. Wenn die Stadtverwaltung die Ansicht vertritt, dass die Stärke des Geradeausverkehrs in diese Tempo-30-Zone (bzw. aus dieser heraus) vergleichbar mit jenem in Richtung Hengsberg ist, hat sie eigentlich auch unter Verweis auf die Regelungen des LStrG (insb. die §§ 2 und 3 Nr. 2) keine andere Wahl, als die Tempo-30-Zone wieder aufzuheben und die in Richtung Petersberg / Staffelhof führende Tiroler Straße wieder als Kreisstraße zu widmen. Das Ende dieser Tempo-30-Zone ist nämlich auch mehr als bezeichnend – denn auch hier steht vor der Einmündung der Baumgartenstraße plötzlich wieder ein einzelnes , anstatt die Zone einfach bis zum Kreisel zu führen.
Zeichen 301 statt Zeichen 306
Doch dem nicht genug – so hat man auch im weiteren Verlauf in Richtung Hengsberg mehrfach gegen die VwV zu Zeichen 301, Rn. 4 verstoßen:
Das Zeichen ist für Ortsdurchfahrten und Hauptverkehrsstraßen nicht anzuordnen. Dort ist das Zeichen 306 zu verwenden. Im Übrigen ist innerhalb geschlossener Ortschaften das Zeichen 301 nicht häufiger als an drei hintereinander liegenden Kreuzungen oder Einmündungen zu verwenden. Sonst ist das Zeichen 306 zu verwenden. Eine Abweichung von dem Regelfall ist nur angezeigt, wenn die Bedürfnisse des Buslinienverkehrs in Tempo-30-Zonen dies zwingend erfordern.
In Richtung Pirmasens findet man in Hengsberg stattdessen mindestens 4 mal ein statt eines
, wie beispielsweise an der Einmündung „Im Keltenwoog“.
Man sieht mal wieder: Behörden halten sich im Alltag im Grunde an überhaupt keine Regelungen; alles andere würde einem ja Arbeit bereiten. Dies wiederum passt perfekt zu einem die Grundfreiheiten von Menschen willkürlich einschränkenden Unrechtsstaat, der seine hässliche Fratze gerade in den gegenwärtigen Corona-Zeiten ganz ungeniert zeigt. Und von einer untätigen, kostspieligen Justiz sowie blanke Hetze gegen Andersdenkende verbreitenden Medien dabei auch noch gestützt wird.