Bei Edesheim nötigt ein BMW-Fahrer zwei Rennradfahrer durch enges Überholen und Hupen. In Neustadt wird ein 64-jähriger Geisterradler von einer Autofahrerin „übersehen“. Bei Glan-Münchweiler verliert eine Autofahrerin die Kontrolle und schießt über ein straßenbegleitendes Wegelchen hinweg. Ein 18-jähriger mit Kopfhörern nimmt in Kaiserslautern einem Transporterfahrer die Vorfahrt. Ein schwerer Sturz einer 47-jährigen in der Abfahrt von der Kalmit bei Maikammer wird von der PI Edenkoben mal wieder für Helmpropaganda missbraucht. Bei Großfischlingen missachtet ein Autofahrer ein Stopschild und damit die Vorfahrt eines 50-jährigen Rennradfahrers. Ebenfalls die Vorfahrt genommen wurde einem 81-jährigen in Haßloch an einer Rechts-vor-Links-Kreuzung. In Homburg vergeht sich jemand an einem Fahrradständer. Bei Neupotz begeht ein Rennradfahrer Unfallflucht, nachdem er eine 74-jährige Pedelecfahrerin durch zu enges Überholen zu Fall gebracht hat. Ein Radfahrer stürzt mit mehr als 2 Promille in der Nähe des Forsthauses Annweiler.
Hupender Engüberholer
Pressemeldung der PD Landau vom 4. Juni 2020:
Edesheim (ots). Die Polizei führt derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung, weil am Pfingstmontag gegen 15 Uhr ein BMW-Fahrer aus dem Kreis Heidelberg auf der L 507/Edesheimer Brücke zwei Rennradfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit hupend und trotz Gegenverkehr überholte. Der erforderliche Mindestabstand von 2 Meter wurde dabei nicht eingehalten. Die Polizei weist daraufhin hin: Kraftfahrer, die einen Radfahrer außer Orts überholen, müssen mindestens einen Abstand von 2 m (1,5 Meter innerorts) einhalten – im Zweifel mehr. Ist kein ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation einzuhalten, muss das Überholen unterbleiben und es ist hinter dem Radfahrer zu bleiben. Da diese Regel in der Vergangenheit von vielen Autofahrern nicht eingehalten wurde, ist die Straßenverkehrsordnung seit 28.04.2020 ergänzt worden.
Die Polizei hätte vielleicht ja auch noch erwähnen können, dass Radfahrer auch dann eine Landesstraße benutzen dürfen, wenn daneben ein schmales Wegelchen verläuft, welches überhaupt nicht beschildert ist. Auch dann, wenn geistergehwegradelnde Omis oder mapillary-Radler das anders sehen. Die parallelen Feldwege sind dort witzigerweise alle mit beschildert und nicht für Radfahrer freigegeben.
Geisterradler abgeräumt
Pressemeldung der PD Neustadt (Weinstraße) vom 4. Juni 2020:
Neustadt/Weinstraße (ots).Am 03.06.2020 gegen 12:20 Uhr kam es in der Martin-Luther-Straße zu einem Verkehrsunfall mit einem Radfahrer und einem Pkw-Fahrer, bei dem der Radfahrer leicht verletzt wurde. Der 64-jährige Radfahrer befuhr den östlichen Radweg verkehrswidrig in Richtung Branchweilerhofstraße und wurde hierbei von einer 69-jährigen Autofahrerin übersehen, die aus der Ausfahrt eines dortigen Einkaufsmarktes kam. Bei dem Zusammenstoß erlitt der Radfahrer Schürfwunden und eine Prellung am linken Unterschenkel. Er wurde vorsorglich zur weiteren Untersuchung ins Krankenhaus gebracht. Das Fahrrad wurde stark beschädigt (ca. 600 Euro Schaden), am Pkw entstanden lediglich Kratzer (ca. 500 Euro Schaden).
Der Unfall geschah entweder an der Einfahrt zum Lidl oder zum Aldi.
Ich bin mir übrigens immer noch nicht sicher, was das Geisterradeln seit der Novelle nun eigentlich kostet? Und ob man das überhaupt rechtssicher ahnden kann? Nach lfd. Nr. 2.3 der Anlage zur BKatV – welche sich auf § 2 (1) StVO, also die Fahrbahnbenutzungspflicht bezieht – wäre das Bußgeld mit 100 Euro ein „klein wenig“ teurer als die 35 Euro, die die Autofahrerin für das falsche Einfahren nach lfd. Nr. 47.1 bezahlen muss. 😉 Der Radfahrer hat aber hier genau genommen nicht gegen die Fahrbahnbenutzungspflicht, sondern gegen die rechtsseitige Radwegbenutzungspflicht (lfd. Nr. 7.1 ff.) verstoßen. Die lfd. Nrn. 7.2 greifen wegen Verweis auf § 2 (4) S. 1 und 5 eigentlich auch nicht.
Es gibt für Geisterradler auch noch die (günstigeren) lfd. Nummern 7.3 ff. (von 20 bis 35 Euro). Diese beziehen sich auf § 2 (4) S. 4 StVO. Also wenn linksseitige (nicht benutzungspflichtige) Wegelchen benutzt werden, die nicht mit einem einsamen beschildert sind, obwohl es einen rechtsseitigen Radweg (ohne Benutzungspflicht) oder einen Seitenstreifen gibt.
In der Begründung der Beschlussdrucksache hatte man ja auch auf das „vorschriftswidrige Befahren linksseitig angelegter Radwege“ verwiesen, welches man teurer machen wollte. Die Fahrbahn (lfd. Nr. 2.3) hätte der Radfahrer wegen der sicherlich auch auf der rechten Seite angeordneten (hier erkennt man vor der Tanke ganz links ein ) Benutzungspflicht ja aber auch nicht benutzen dürfen, weshalb dieser Bußgeldtatbestand eigentlich auch nicht so wirklich greift.
Habe ich da einen rechtssystematischen, widersprüchlichen Fehler in der BKatV entdeckt – oder unterliege ich einem Denkfehler? Dieser Sache werde ich in den kommenden Tagen auf jeden Fall noch einen eigenen Beitrag widmen.
Über Geh- und Radweg geschossen
Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 3. Juni 2020:
Glan-Münchweiler (ots). Kurz nach 13:00 Uhr kam es am heutigen Tag zu einem schweren Verkehrsunfall. Eine 20-Jährige Fahrerin eines Peugeot 207 befährt die B 423 von Glan-Münchweiler in Richtung Henschtal. In Höhe der Autobahnbrücke der BAB 62, welche quer über der B 423 verläuft, kommt die junge Fahrerin aus bislang ungeklärter Ursache mit ihrem PKW von der Fahrbahn nach rechts ab und überschlägt sich dort mehrfach im Abhang. Das Fahrzeug kommt nach einem Kontakt mit einem Brückenpfeiler ca. 25 Meter unterhalb der Fahrbahn, stark deformiert, auf dem Dach zum Liegen. Durch die verständigten Rettungskräfte wurde die Fahrerin geborgen und durch diese erstversorgt. Anschließend wurde die Frau mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Aufgrund ihrer Verletzungen besteht bei der jungen Frau zurzeit Lebensgefahr. |pikus
Hoffentlich übersteht die Frau den Unfall! Ich hatte das Wegelchen, über welches die Frau mit ihrem Auto hinweggeschossen ist, bereits vor rund 2 Jahren dokumentiert. Glück im Unglück, dass da gerade keiner unterwegs war. Derartige Unfälle scheinen sich in der letzten Zeit zu häufen; das ist jetzt schon der 3. Fall innerhalb relativ kurzer Zeit.
Transporterfahrer hatte Vorfahrt
Pressemeldung des PP Westpfalz vom 3. Juni 2020:
Kaiserslautern (ots).Mit Kopfhörern im Ohr hat ein Fahrradfahrer am Dienstagnachmittag in der Stärkstraße einen Unfall gebaut. Nach den derzeitigen Erkenntnissen fuhr der 18-Jährige gegen 16.30 Uhr mit seinem Bike sehr zügig in Richtung Kammgarnstraße und nahm an der Einmündung Holzstraße einem VW Transporter die Vorfahrt.
Der 55-jährige Transporter-Fahrer konnte nicht mehr bremsen, so dass es zum Zusammenstoß mit dem Fahrradfahrer kam. Der Biker klagte nach der Kollision über Schmerzen an Knie und Schulter; er wurde zur weiteren Untersuchung mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht.
Bei der Unfallaufnahme gab der 18-Jährige zunächst falsche Personalien an; die richtigen Daten konnten dann jedoch ermittelt werden. |cri
Ja, ich mache mich damit stets unbeliebt – aber ich halte es einfach generell für eine blöde Idee, beim Radfahren Kopfhörer zu tragen. Der Hörsinn hat mir schon mehrfach Haut und Knochen gerettet. Rechts vor Links sollte man auch als Radfahrer beherzigen.
Kein Fahrradhelm !1!elf!
Pressemeldung der PD Landau vom 3. Juni 2020:
Edenkoben (ots). Am Mittwochmittag, gegen 14.30 Uhr kam eine 47-jährige Radfahrerin zu Sturz und wurde dabei schwer verletzt. Die Radfahrerin befuhr die Kalmithöhenstraße in Richtung Maikammer. In Höhe der Einmündung zum Schützenhaus kam sie aus ungeklärter Ursache zu Sturz und erlitt schwerste Kopf- und Gesichtsverletzungen. Sie musste durch den Rettungshubschrauber in die BGU geflogen werden.
Sie trug bei ihrer Radtour keinen Fahrradhelm!!!
Ich geb es auf; die Beamten der PI Edenkoben werden mit ihrer permanenten und penetranten, klugscheißerischen, rein spekulativen, Unfallopfer verhöhnenden Helmwerbung so oder so nicht aufhören. ? Keine Ahnung, wie man auf die Idee kommen kann, dass so ein Styroporhut etwas bringt, wenn man mit dem Gesicht auf den Asphalt knallt bzw. über diesen hinwegschlittert? Der Radfahrerin auf jeden Fall von meiner Seite die besten Genesungswünsche!
Vorfahrt genommen und abgehauen
Pressemeldung der PD Landau vom 3. Juni 2020:
Großfischlingen (ots). Die Polizei fahndet aktuell nach einem Fahrer eines schwarzen neueren PKW – ähnlich eines Mercedes Benz A-Klasse – mit sportlichem Design, der gestern Abend an der Kreuzung bei Großfischlingen auf der L 542/L507 einen Rennradfahrer anfuhr. Der Unbekannte kam aus Kleinfischlingen/L507 und fuhr, ohne die Vorfahrtsregelung zu beachten, über die Kreuzung in Richtung Edesheim. Der 50-jährige Rennradfahrer – auf der L 542 fahrend – wurde dabei mit seinem Rennrad am Hinterreifen erfasst. Aufgrund seiner schnellen Reaktion konnte er sich entsprechend fangen, weshalb ein Sturz vermieden werden konnte. Durch die Kollision wurde am Rennrad der Rahmen, die Felge sowie das komplette Schaltwerk beschädigt. Die Schadenshöhe liegt bei über 2500 Euro. Der Unbekannte, der seine Geschwindigkeit zunächst verringerte, gab Gas und flüchtete. Hinweise zu dem Unbekannte erbittet die Polizei Edenkoben unter der Telefonnummer 06323 9550.
Man könnte ja noch erwähnen, dass dem Radfahrer hier nicht nur die Vorfahrt genommen wurde, sondern sogar ein missachtet wurde. Ich hoffe mal für den Rennradkollegen, dass man dieses rücksichtslose Arschloch doch noch ermitteln konnte.
Pkw-Fahrer missachtet Rechts vor Links
Pressemeldung der PD Neustadt (Weinstraße) vom 3. Juni 2020:
Haßloch (ots). Am Dienstag, 02.06., um 10.15 Uhr, befuhr der 61-jährige Fahrer eines Pkw VW Caddy die Schillerstraße in Haßloch in östlicher Richtung. An der Einmündung zur Gillergasse missachtete er die Vorfahrt eines von rechts aus der Gillergasse kommenden 81-jährigen Radfahrers. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem der Radfahrer stürzte und sich leicht verletzte. Am Fahrrad entstand geringfügiger Sachschaden.
Der Radfahrer war wohl auf der Fahrbahn unterwegs. Also nicht wie der Gehwegradel-Komiker, der in diesen Straßen Aufnahmen für mapillary angefertigt hat. Die Kreuzung ist eigentlich schön übersichtlich, es gibt Block-Markierungen auf der Fahrbahn und sogar ein Zeichen 102.
Hass auf Fahrradständer?
Pressemeldung der PI Homburg vom 2. Juni 2020:
Homburg (ots). In der Zeit vom 22.05.2020, 15:00 Uhr, bis 25.05.2020, 07:45 Uhr, hat ein bislang unbekannter Täter in der Virchowstraße – vorm Familienhilfezentrum – die Bodenplatten eines Fahrradständers herausgerissen. Es ist davon auszugehen, dass der Täter hierzu massive körperliche Gewalt angewendet hat und der hierdurch verursachte Lärm möglicherweise durch andere Personen wahrgenommen wurde.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können oder auch sonstige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Homburg (Tel. 06841-1060) in Verbindung zu setzen.
War der Täter grünhäutig, nur mit einer zerrissenen Hose bekleidet und hat bei der Tat „Hulk hassen miese Fahrradständer!“ gerufen? 😉
Rennradfahrer überholt eng und haut ab
Pressemeldung der PD Landau vom 2. Juni 2020:
Neupotz (ots). Eine 74-jährige Pedelec-Fahrerin befuhr am Montag, dem 01.06.2020, um 11.45 Uhr, den Radweg neben der L 549 von Neupotz kommen in Fahrtrichtung Rheinzabern. Kurz nach dem Ortsausgang von Neupotz begegnete ihr in Höhe der Bachbrücke ein dunkel bekleideter Rennradfahrer, der den Rückspiegel ihres Pedelec streifte sodass sie stürzte und mit der Stirn gegen ein Metallgeländer fiel und sich verletzte. Der etwa 35jährige Rennradfahrer setzte seine Fahrt unbekümmert in Richtung Neupotz fort. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Wörth zu melden.
Da haben wir ja tatsächlich mal wieder einen Überholunfall auf einem schmalen Wegelchen zwischen zwei Radfahrern. Kein Zufall, dass es ein Rennradfahrer war – mir geht das selber auf die Nerven, wenn die Kollegen mit 20 oder 30 cm Abstand an mir vorbeifahren; vor allem, wenn ich mit dem MTB unterwegs bin. Die Unfallstelle kann ich nur vermuten. Auf die Gefährlichkeit metallener Objekte an Rande der „seitlichen Sicherheitsräume“ von Radwegelchen hatte ich ja erst kürzlich im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens hingewiesen, ohne dass der LBM hierzu auch nur ein Wort verloren hätte.
Besoffener gestürzt
Pressemeldung der PD Landau vom 1. Juni 2020:
Annweiler (ots). Nichts gelernt hatte offensichtlich ein unter Alkoholeinfluss (2,07 Promille) gestürzter Fahrradfahrer. Dieser hatte sich am Sonntag, 31.5. kurz nach halb 11 abends aus Richtung Forsthaus Annweiler kommend in Richtung Annweiler bei einem Sturz leichte Verletzungen an Kopf und Händen zugezogen und anschließend erneut die Fahrt angetreten. Aus diesem Grund erwarten ihn zwei Strafverfahren. Nach der Versorgung seiner Wunden im Krankenhaus wurde ihm dort eine Blutprobe entnommen. Die anschließende Heimfahrt trat der Mann im Taxi an.
Das Forsthaus Annweiler (welches viele Jahre geschlossen war) liegt weit entfernt von der Stadt Annweiler in einer der zahlreichen Waldexklaven. Die (sportlich durchaus anspruchsvolle) Zufahrtstraße war bei meiner letzten Befahrung ziemlich holprig. Klingt für mich irgendwie seltsam, dass da jemand um diese späte Zeit – und dann auch noch besoffen – mit dem Rad unterwegs ist?