Mir steht es so langsam echt bis ganz oben! ? Gestern Nachmittag bekam ich eine e-mail vom (immer noch) stellvertretenden Leiter der Zweibrücker Straßenverkehrsbehörde, mit dem ich mich im Februar ja noch einmal längere Zeit persönlich über das Thema Bebläuuung des neuen Ixheimer Kreisels unterhielt. Ich habe einmal mehr den Fehler begangen, mich von dieser seit Jahren in einer Vielzahl von Fällen untätigen, ebenfalls auf rechtsstaatliche Grundsätze keinerlei Wert legenden Verwaltung einlullen und vertrösten zu lassen. Denn alle meine noch einmal beim Gespräch, als auch per e-mail geäußerten und bekräftigten, für die Sicherheit und Gleichberechtigung des Rad- und Fußverkehrs relevanten Zweifel und Einwände interessieren nicht; die gemeingefährliche und schikanöse „Infrastruktur“ wird, wie absurderweise vom LBM (und nicht der dafür zuständigen Behörde) geplant, radikal bebläut. Die Ignoranz meiner Argumente, als auch die Begründung sprechen einmal mehr Bände; es wird also einen „blauen Sommer“ in Ixheim geben. ?
Ich zitiere:
die Beschilderungspläne hatten Sie ja schon von mir bekommen. Anzumerken ist noch, dass der Kreisel zwar formal innerorts liegt, die Streckencharakteristik mit direkter Autobahnanbindung, Durchmesser des Kreisels und bauliches Umfeld haben jedoch eher Außerortscharakter.
Insofern entspricht die Planung des Kreisels den Vorgaben des Merkblatts für die Anlage von Kreisverkehren sowie den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010).
In beiden ist außerorts die Führung auf (Geh-/)Radwegen mit Unterordnung vorgesehen, die mit verkleinerten VZ 205 beschildert wird.
Auch die Verkehrsbelastung des Gesamtknotens mit 15.500 Kfz/24h liegt im Bereich, in dem laut RASt 06 Kap. 6.3.5.9 die Freigabe des Gehwegs bzw. die Anlage von Radwegen geprüft werden sollte.
Ich sehe keinerlei Grund, noch in irgendeiner nennenswerten Weise darauf einzugehen. Insbesondere nicht zu den Punkten „formal innerorts“ und „Außerortcharakter„! Das ist eine unverfrorene Beleidigung meines Sachverstands, als auch jeglichen gesunden Menschenverstandes. Ich habe daher um die umgehende Übermittlung der Anordnung gebeten, um gegen jene einen formellen Widerspruch einzulegen. Falls es eine solche Anordnung überhaupt geben wird; vermutlich wird der Beschilderungsplan des LBM einfach abgestempelt. Die Kreisverwaltung Südwestpfalz war damit ja auch über Jahrzehnte „erfolgreich“. ?
Immerhin: Die Zweibrücker Fahrradfreunde werden sich sicher unheimlich freuen! Endlich mehr sich sicher anfühlende „Radwege“! Endlich noch mehr kleine Selber-Schuld-! Und endlich noch Mehr Platz fürs Rad – unter den Rädern rechtsabbiegender Lastkraftwagen! ?