Baustellenfotos aus Ixheim

Der stellvertretende Leiter der Zweibrücker Straßenverkehrsbehörde hat mich ja unlängst auf die höchstmögliche Art und Weise brüskiert, indem er sämtliche meiner sachlichen Einwände ohne nähere Begründung verwarf und eine Bebläuung des abenteuerlichen, sich immer noch im Bau befindlichen Ixheimer Kreisels (google-Luftbild) ankündigte. Das wundert mich nicht wirklich; vor mehreren Wochen hatte ich schon einmal nachgefragt und bekam als Ausrede, dass ja derzeit wegen Corona auch Zweibrücken vor dem pandemischen Untergang stehe.

In den beiden bisherigen Gesprächen wurde auch immer wieder darauf verwiesen, dass er diese Aufgabe ja nur stellvertretend ausübe – und es ihm daher auch an Hintergrundwissen mangeln würde. Na klar – dann ordnen wir einfach mal was an; was kann schon groß schiefgehen? Ein weiteres, passendes Mosaiksteinchen im traurigen Abbild der Verwaltung einer rechtsstaatlichen Bananenrepublik. Um das böse Wort „Unrechtsstaat“ an dieser Stelle zu vermeiden.

Am 6. Juni habe ich nach längerer Zeit mal wieder eine Tour über Ixheim gedreht, um zu schauen, wie weit das Elend baulich vorangeschritten ist. Im Wesentlichen ist die westliche Hälfte des Kreisels samt der Zufahrten weitestgehend fertiggestellt.

Ich kam mit dem Kopfschütteln nicht mehr hinterher, als ich (von Hornbach kommend, also entgegen der Foto-Reihenfolge) sah, dass man vor der Aufleitung auf den neuen, künftig zumindest für die ersten paar Meter getrennten, mit Getrennter Geh- und Radweg beschildert werden sollenden „Geh- und Radweg“ allen Ernstes einen „Schutzstreifen“ aufgetragen hat! Die Sache war mir beim Studium des Verkehrszeichenplans entgangen, sonst hätte ich noch darauf hingewiesen.

Die Auffahrt auf diesen gegenwärtig unbeschilderten Hochbordweg war – wie man sieht – nicht abgesperrt. Ob man als Radfahrer dort also derzeit den Gehweg als nicht benutzungspflichtigen Radweg interpretieren kann / darf? Keine Ahnung. Ich benutze so einen Mist ja nicht.

Jedenfalls: bei 1,25 m Mindestbreite und 2,75 m Restfahrbahn werden somit Überholvorgänge bei Gegenverkehr mit Unterschreitung des ja nun im § 5 (4) S. 3 StVO verankerten Mindestabstands von 1,5 m mal wieder regelrecht provoziert.

Ein Zeichen 277.1 wird man hier garantiert nicht aufstellen. Nettes, ebenfalls nicht beachtetes Detail ist die Bushaltestelle. Man wird durch das Streifchen als Radfahrer ja somit eher daran gehindert, den haltenden Bus unkompliziert links zu überholen; wenn man einfach nach links ausschert, hat man wegen des Zeichens 340 die Arschkarte, wenn ein Autofahrer zufällig denselben Gedanken hat.

Wir nähern uns der Ausleitung; baulich getrennt ist anschließend nichts – vermutlich soll die Trennung also per durchgezogener Linie realisiert werden?

Ein Blick zurück – für die sicherlich dort zahlreich unterwegs sein werdenden Geisterradler:

Es folgt die eigentlich nur für Fußgänger in Richtung Mitfahrerparkplatz interessante Querungshilfe im Fahrbahnteiler an der nördlichen Kreiselausfahrt. Ab hier endet die getrennte Führung bereits wieder und es soll ein Gemeinsamer Geh- und Radweg aufgestellt werden. Das muss auch so sein, weil so

  1. die Anlage von (eigentlich bitter nötigen) Fußgängerüberwegen vermieden werden kann; diese sind bei „gemeinsamen Geh -und Radwegen“ nämlich grundsätzlich nicht vorgesehen (Siehe R-FGÜ) als auch
  2. die Aufstellung „kleiner“ Vorfahrt gewähren erleichtert wird, um Radfahrer leichter ihrer Vorfahrt und ihres Vorranges (vor Rechtsabbiegern) berauben zu können.

Anschließend trifft man auf die Auf- und Abfahrt zur A 8 (von Saarbrücken / nach Pirmasens). An dieser Zufahrt wurde noch im Januar 2018 ein Ehepaar totgefahren. Aber warum sollte man wegen so etwas dort Zebrastreifen anlegen? Schließlich dient dieses ganze Bauprojekt hier ausschließlich dazu, den Kfz-Verkehr zu beschleunigen. Man gibt sich richtig Mühe, das Wegelchen sehr weit nach außen zu verschwenken, damit man Fußgänger und Radfahrer viel effektiver ins Krankenhaus oder Jenseits befördern kann.

Die Position des „großen“ Vorfahrt gewähren stellt schon jetzt klar, dass der von der Autobahn abfahrende Kfz-Verkehr querenden Radfahrern an dieser Stelle keine Vorfahrt gewähren muss.

Ein Blick in die Gegenrichtung, für die Geisterradler und Fußgänger.

Es folgt die nächste Querung der L 465. Früher fuhr man auf der Fahrbahn weiter in Richtung Mittelbach bzw. den Läden am Etzelweg.

Zukünftig soll man jedoch innerorts einem linksseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg folgen.

Über die neue Brücke über den Hornbach geht es ebenfalls auf linksseitigem Hochbord.

Abschließend noch der entgegengesetzte Blick in Richtung des Kreisels; der Zufahrtsast der L 465 in die B 424 wurde ja komplett verlegt.

Für mich werden sämtliche Wegelchen in diesem Areal aufgrund der abgesetzten Führung zu nicht straßenbegleitenden (Geh- und) Radwegen. Das hatte ich dem guten Mann auch noch einmal eindringlich versucht, zu Verstehen zu geben; also eine Blaubeschilderung so oder so keine Benutzungspflicht bewirken wird.

So werden hier aber wieder mal zahlreiche blaue Schilder aufgestellt, anstatt Piktogramme aufzumalen. Und Fahrbahnradlern bleibt die Rechtsunsicherheit, sich im Falle der Fälle einen Wolf argumentieren zu müssen, warum man nicht den tollen „Radweg“ benutzt habe!

Nicht nur wegen dieser erneuten, gewaltigen Ohrfeige überlege ich – und ich hab das ja oft genugangedroht“ – wirklich ernsthaft, diese ganze radverkehrspolitische Scheiße demnächst hinzuschmeißen. Es könnte also durchaus sein, dass ihr in nicht allzu ferner Zukunft diese Seite hier aufruft – und dann einfach alles gelöscht ist! Das liegt auch daran, dass sich offenkundig alle meine „Stammkommentatoren“ wegen meiner „brandgefährlichen Verschwörungstheorien“ zu Corona dauerhaft von mir und meinem Blog abgewandt haben.


Folgebeitrag

Blaue Willkür in Ixheim

Schreibe einen Kommentar