Heute habe ich das allererste Mal eine förmliche Zustellung vom LBM Rheinland-Pfalz erhalten! Ich hatte diesen nach Ablauf der Frist trotzdem darum gebeten, meine Kritik vor allem an der mit der eigentlichen Maßnahme – dem Rückbau der L 502 wegen der „gefährlichen“ Einmündung in die B 270 – gar nichts zu tun habenden Anlage eines überflüssigen, nur dem touristischen Radverkehr dienen sollenden Wegelchens, zu berücksichtigen. Wie zu erwarten war, hat der LBM die wesentlichen, einzelnen Punkte meiner Kritik ignoriert. Stattdessen äußerte man sich lediglich zu meiner allgemeinen Forderung, dass die Anlage m. E. komplett überflüssig ist. Der Planfeststellungsbeschluss vom 3. Juni 2020 ist derzeit auf der Internetseite noch nicht zu finden, weshalb ich mit einer ausführlicheren Kommentierung noch warten und diese in diesem Beitrag später ergänzen werde – ich habe nämlich keine Lust, alles, was eines Zitates würdig ist, abzutippen. 😉
Kurzer Überblick
Siehe die OSM-Lizenzbedingungen. Nach einmaligem, flüchtigen Überfliegen des Beschlusses: Der LBM wird das Vorhaben im Wesentlichen wie geplant durchziehen, zwei also überflüssige Stummelchen bauen – und die L 502 südlich der Breitenau abreißen. Allerdings enthält der Beschluss einiges an Auflagen, insbesondere was die Störungen des Bahnbetriebs betrifft.
Einwender Nr. 3
Im Kapitel VIII.2.2 äußert sich der LBM zu Einwender Nr. 3 – meine Wenigkeit – folgendermaßen:
Der Einwender Nr. 3 lehnt die geplante Errichtung eines Radweges und somit die Verpflichtung für den Radfahrer, diesen zu nutzen, ab. Zudem stellt er die Wegeführung an sich in Frage.
Der hier planfestgestellte Rad- und Gehweg soll der Entflechtung des Verkehrs der B 270 (bzw. L 502 / K 6) dienen. Für die Entflechtungswirkung ist zu berücksichtigen, dass es insbesondere aus Verkehrssicherheitsaspekten durchaus notwendig ist, den Radverkehr auf einen anderen Weg zu bringen, da die Möglichkeit besteht, dass unsichere Radfahrer die stark frequentierte B 270 benutzen und dabei nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Der Rückbau und Abriss der L 502 wird dazu führen, dass Radfahrer auf der ansonsten radwegfreien B 270 und L 502 südlich des neuen Kreisels mit deutlich mehr Verkehr zurechtkommen müssen, denn der Ausbau des grob geschotterten Forstwegs zu einem dann selbständigen „Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg“ auf der östlichen Seite des Walzweihers als Alternative steht ja derzeit noch in den Sternen. Wer z. B. von Pirmasens in Richtung Kaiserslautern (über die L 502) unterwegs ist, soll dann halt ein nicht einmal 300 m langes, auf der linken Seite gelegenes Zweirichtungswegelchen benutzen.
Wie „unsichere Radfahrer“ andere (also hauptsächlich in schweren Karossen unterwegs seiende) Verkehrsteilnehmer „gefährden“ sollen, sprengt einmal mehr den Rahmen meines Vorstellungsvermögens. Außerdem sind mir keine Unfälle mit Radfahrern auf diesem Abschnitt bekannt; dem LBM wohl auch nicht, sonst hätte er sie angeführt.
Neben den Interessen eines gewandten, im Verkehr geübten Personenkreises sind zwingen auch die Belange von Kindern und Senioren bei der Radwegeplanung in den Blick zu nehmen. Die Verkehrszahlen sowie die dokumentierten Unfallzahlen stellen eine viel zu hohe Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer (inbesondere für den o. g. Personenkreis) dar.
Würde denn bitte endlich mal jemand an die Kinder denken! Das berühmte defa-Kind kommt hier also schon recht früh zum Einsatz. Aber ja, es mag sicher nicht besonders angenehm sein, auf der B 270 eine Familienradtour zu unternehmen. Nur leider gibt es diese einseitigen Zweirichtungswegelchen heutzutage eben immer nur mit Benutzungspflicht. Und das sehe ich nicht ein! Der LBM könnte diese angeblich das Normalmaß übersteigende „Gefährdung“ doch endlich mal objektiv quantifizieren, oder etwa nicht? Okay, wir leben ja in Corona-Zeiten mit einer angeblich notwendigen Maulkorbpflicht – wenn die Exekutive sich schon hier nicht für einen solchen, absoluten Schwachsinn rechtfertigen muss, wieso sollte dies dann bei der Anlage von der „Sicherheit“ dienenden Zwangs-„Radwegen“ der Fall sein?
Außerdem entstehen durch die Entflechtung des Verkehrs auch positive Effekte, wie beispielsweise die geringere Abgasbelastung der Radfahrer und Fußgänger sowie der wegfallende Sog-Effekt durch den motorisierten Verkehr.
Radwege sind also quasi so eine Art „Mund- und Nasenbedeckung“, die vermutlich auch vor Corona schützen und sich allgemein positiv auf die Gesundheit menschlicher Atemorgane auswirken? Mich würde auch eine derartige Studie brennend interessieren, lieber LBM! Ich vermute sogar, dass der aufgewirbelte Feinstaub viel eher in Richtung Straßenrand (also da, wo das Ghetto liegt) gepustet und dort eingeatmet wird. Der umgekehrte „Sog-Effekt“ wird übrigens gerade für jene linksseitig unterwegs seienden Radfahrer lustig, die nur getrennt durch eine Leitplanke die Bugwelle von frontal vorbeirauschen Sattelzügen mitten ins Gesicht bekommen.
Des Weiteren gilt es zu erläutern, dass die Errichtung des Rad- und Gehweges auf der derzeitigen K 6 und die weitere Nutzung des vorhandenen Bahnbauwerkes die Eingriffe in die Natur und Landschaft sowie den Bahnverkehr auf das Mindestmaß reduziert.
Ähm – wenn da auf der Nordseite der K 6 ein nicht einmal 300 m kurzes, einseitiges, überflüssiges Zweirichtungs-Stummelchen angelegt wird – inwiefern mindert dies die Eingriffe in die Natur und Landschaft? Dort wird sogar ein von mir und anderen Radfahrern sehr gern genutzter, alter Brunnen für immer weggebaggert werden.
Warum äußert sich der LBM hier überhaupt nicht ausführlicher zu meiner Kritik, dass insbesondere auf diesem Abschnitt von einer stetigen Führung keinerlei Rede sein kann, wenn man auf auf weniger als 300 Metern insgesamt sechs bevorrechtigte Fahrstreifen queren muss? Das soll tatsächlich „sicherer“ sein?
Im Übrigen ist zu erwähnen, dass die bautechnischen Querschnittsbreiten für Radwegeverbindungen zwingend den örtlichen Gegebenheiten anzupassen sind. Hierbei sind dennoch die Mindestanforderungen der VwV-StVO für Radwege zu beachten. Für den in der Planung vorgesehenen und vom Fußgänger- und Radverkehr gemeinsam genutzte Weg ergibt sich bei einer Grundanforderung von zwei nebeneinander passierenden Personen ein befestigter Verkehrsraum von mindestens 2,50 m Breite. Damit kann ein sicheres Passieren von Radfahrern und Fußgängern gewährleistet werden.
Dieser Abschnitt bezog sich auf meine Kritik, dass diese beiden lästigen Verkehrsarten zwischen Leitplanke und Zaun regelrecht eingepfercht werden.
Die Planfeststellungsbehörde erachtet die vom Vorhabenträger verfolgte Planungskonzeption namentlich auch im Hinblick auf die Anlegung eines Rad- und Gehweges sowie dessen Trassenführung auch unter Berücksichtigung der vorgetragenen, entgegenstehenden Belange für sachgerecht und ermessensfehlerfrei. Die hier geplante Straßenbaumaßnahme dient der Steigerung der Verkehrsqualität und der wesentlichen Entflechtung des Verkehrsaufkommens. Der Verkehrsfluss wird insgesamt deutlich verbessert und vor allem die Unfallrisiken, die durch Ein- und Ausfädelungsvorgänge bereits entstanden sind, minimiert. Unter Abwägung aller planungsrelevanten Gesichtspunkte kommt eine Änderung der Planung nicht in Betracht. Hinsichtlich der diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Ausführungen in Kapitel E, Nr. IV dieses Beschlusses hingewiesen.
Den Begriff „Entflechtung“ kann ich nicht mehr hören. Radfahrer sind dort kaum welche unterwegs – und werden auch nach der Anlage dieses Blödsinns dort in keiner nennenswert höheren Anzahl unterwegs sein. Der einzige Verkehrsfluss, der (nicht nur) hier wieder verbessert wird, ist der des motorisierten Verkehrs. Radfahrer dürfen sich den schmalen Weg mit Fußgängern teilen, deutlich öfter Fahrstreifen queren und viele kleine beachten. Ich bin schon gespannt, wie lange es dauert, bis bei diesen zusätzlichen Querungen auch hier jemand verletzt oder getötet wird.
Die ziemlich lapidare, auf keine Details eingehende Art und Weise, wie viele meiner Einwände ignoriert wurden, lässt im Hinblick auf meine beiden anderen (rechtzeitig eingereichten) förmlichen Einwendungen zur B 39 bei Weidenthal und B 48 bei Hochspeyer nicht wirklich viel Positives erwarten. Klagen werde ich dagegen natürlich nicht – es hält ja weiterhin niemand für nötig, mein Engagement finanziell zu unterstützen.
Auf weitere Punkte des Planfeststellungsbeschlusses gehe ich (wie bereits oben angemerkt) ein, wenn dieser im Internet veröffentlicht wurde; ich werde in der Seitenleiste auf das Update hinweisen.
Update 19. Juni 2020
Inzwischen wurde der Bekanntmachungstext zur Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses auf der Internetseite des LBM veröffentlicht. Die Pläne können in der Zeit vom 06. Juli 2020 bis 20. Juli 2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl und bei der Stadtverwaltung Kaiserlautern eingesehen werden. Bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern sei jedoch wegen „Corona“ eine Terminvereinbarung nötig.
Interessant ist, dass die Auslage der Unterlagen in diesem Fall nur über zwei, statt der üblichen vier Wochen erfolgt. Diese werden auch ab dem 6. Juli im Internet veröffentlicht.